Filialmitarbeiter:innen erhalten Belohnung für Klimabonus

Operative Mitarbeiter*innen der Filialen, die im Zeitraum vom 9. September bis 5. No­vember 2024 an mindestens 80% der Sollarbeitstage in einer Filiale tatsächlich im Einsatz waren, sollen für die Erschwernisse und zusätzlichen Leistungen im Zusam­menhang mit der Abwick­lung des Klimabonus und als Abgeltung des durch die Teue­rung ver­bun­denen Mehrauf­wan­des eine einmalige Mitarbeiter*innen-Prämie in Form einer Teuerungs­prämie erhalten.

Diese beträgt bei vollbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen €100,–., welche in Form einer Teuerungsprämie ausbezahlt wird.