Filialmitarbeiter:innen erhalten Belohnung für Klimabonus
Operative Mitarbeiter*innen der Filialen, die im Zeitraum vom 9. September bis 5. November 2024 an mindestens 80% der Sollarbeitstage in einer Filiale tatsächlich im Einsatz waren, sollen für die Erschwernisse und zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Klimabonus und als Abgeltung des durch die Teuerung verbundenen Mehraufwandes eine einmalige Mitarbeiter*innen-Prämie in Form einer Teuerungsprämie erhalten.
Diese beträgt bei vollbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen €100,–., welche in Form einer Teuerungsprämie ausbezahlt wird.