Filialen: Sonderurlaub für Mitarbeiter:innen
Aufgrund der zusätzlichen Belastung in den Filialen, wird auch heuer als Ausgleich für die Belastung durch den Klimabonus ein Sonderurlaubstag gewährt.
Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Mitarbeiter:innen, im Zeitraum von 9. September 2024 bis 5. November 2024 zumindest an 80% der Sollarbeitstage in der Filiale tätig waren.
Unter diese Regelung fallen: Lehrlinge, Schaltermitarbeiterinnen, A1 Expertinnen, Hilfskräfte, Filial- und Knotenleiter*innen. Der Sonderurlaubstag muss bis Ende April 2025 verbraucht werden.
Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung!