Dienstanweisung Essensbons

Die Erhöhung der Essensbons von 1,10 EUR auf 2,00 EUR pro Arbeitstag ab dem Verrechnungsabschnitt August 2021 gemäß dem KV-Abschluss 2021 gilt auch für die Mitarbeiter*innen der folgenden Tochtergesellschaften der Österreichischen Post AG:

  • Post Immobilien GmbH
  • Post IT Services GmbH
  • Post Wertlogistik GmbH
  • Post 108 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH

Die angeschlossene Dienstanweisung gilt somit auch für diese Gesellschaften.

Dienstanweisung Essensbons 2021 Anpassung August 2021