Covid- Risiko- Attest
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich ein Covid-Risiko-Attest ausstellen lassen. Betroffene KollegInnen erhalten einen Brief von der Krankenkasse, können aber auch selbst den Arzt aufsuchen. Die Verordnung (siehe Anhang) ist am 8.5. veröffentlicht worden. Die Schreiben der Krankenkasse werden daher frühestens am 11. Mai bei den betroffenen ArbeitnehmerInnen ankommen.
Wichtig dabei: eine individuelle Risikoanalyse, das ausgestellte Schreiben muss eindeutig erkennen lassen, dass es sich um ein „offizielles Covid-19-Risiko-Attest“ handelt.
Bestätigt wird vom Arzt ausschließlich ein „Schutzbedarf“. Eine Diagnose auf eine bestimmte Erkrankung soll nicht enthalten sein.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_203/BGBLA_2020_II_203.html