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Auszahlung Teil 2 der Teuerungsprämie im Feber/März

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Februar/ März wird nun der zweite Teil der Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Das sind bis zu 150 Euro bzw. bei der Teilzeitmitarbeiter*innen unter 20 Stunden bis zu 120 Euro.

(Aliquotierung nach dem Verhältnis der tatsächlich geleisteten Arbeitstage zu den Sollarbeitstage“ (ganzzahlig gerundet) im Zeitraum vom 1. November 2022 bis 15. Jänner 2023.)

  • Zum Zeitpunkt der Prämienauszahlung muss das Dienstverhältnis noch aktiv sein.

Danke an alle Kolleg*innen, welche die Unterschriftenaktion der FCG Personalvertretung unterstützt haben, bei der fast 10.000 Unterschriften an den Vorstand übergeben werden konnten!

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Zielgruppe für die Teuerungsprämie:

  • Alle Mitarbeiter*innen der Distribution: Zusteller (Paket/Verbund/Brief), Vorsortierkräfte, Hilfskräfte, Teamleiter, Gebietsleiter-Assistenz – d.h. alle Mitarbeiter*innen unter dem Gebietsleiter (nicht mehr enthalten)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Transportlogistik: LKW-Lenker, Hilfskräfte bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Logistikzentren (Brief/Paket): Hilfskraft, Schichtleiter bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Filialen: Universalschalterdienst, A1-Spezialberater, Filialleiter, Hilfskraft, bis inklusive zum Knotenleiter – d.h. unterhalb des Verkaufsleiters ohne Mitarbeiter die der bank99 AG zur Verfügung gestellt sind (Bankberater)
  • Alle Mitarbeiter*innen des Postkundenservice: Agent bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen des Business Kunden Service: Agent bis inklusive Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Mitarbeiter*innen des Postarbeitsmarktes, die in den o.a. Bereichen tätig sind und ihren Dienst versehen
  • Mitarbeiter*innen der Post 108 Beteiligungs- & Dienstleistungs GmbH, die in den o.a. Bereichen tätig sind und Dienst versehen.
  • Mitarbeiter*innen der Post Wertlogistik GmbH in der Wertlogistik (Lenker)

Raimund Taschner jetzt bei Postsozial

Mit 10. Jänner 2023 wurde in der Generalversammlung von Postsozial unser Raimund Taschner zum 2. Geschäftsführer berufen.

Zuvor hatte er sein Mandat im Zentralausschuss zurückgelegt und wird  nun gemeinsam mit Martin Palensky den Verein Postsozial in eine gute Zukunft führen.

Ein Schwerpunkt wird sicher sein, dass es zu weiteren Vergünstigungen für Postmitarbeiter*innen kommt, was auch gegen die Fluktuation wirkt.

Wir wünschen dazu alles Gute und bedanken uns gleichzeitig für seine langjährige Tätigkeiten für die FCG im Zentralausschuss.

Dietmar Brückl wird ihm als Zentralausschuss- Mitglied folgen und auch in Zukunft die Pensionsberechnungen/ Beratungen übernehmen.

In den Personalausschuss Oberösterreich folgt Gerhard Damberger nach, der auch bisher die Vertretung übernommen hat.

FCG- gemeinsam in eine gute Zukunft!

Rechner für die Entlastung online

In den letzten Monaten wurden zahlreiche Entlastungen auf den Weg gebracht. Was genau das fürs eigene Konto bedeutet, zeigt ein neuer Rechner.

https://onlinerechner.haude.at/BMF-Brutto-Netto-Rechner/

Mit der Abschaffung der kalten Progression wurde eine Forderung der FCG erfüllt, weil dabei den Kolleg*innen mehr übrig bleibt!

FCG- damit wieder mehr netto bleibt!

 

Was bringt die Abschaffung der kalten Progression?

Über die Abschaffung der kalten Progression wurde schon in den neunziger Jahren diskutiert. Umgesetzt wurde sie erst jetzt und bringt den Menschen in Österreich dadurch mehr Netto.

Bei 2161 Euro brutto bringt die Abschaffung 371 schon im Jahr 2023 (siehe Beispiel).

Wer es genau wissen will, kann sich diese Unterlage ansehen:

Präsentation Kalte Progression (1)

 

 

 

FCG Andreas Schieder widerspricht Post- Chef

Redaktion: Unser Generaldirektor wurde in den Medien zitiert, dass er nicht verstehe, warum die Politik das Pensionsgesetz nicht reformiert hat. Was sagst du dazu?

Andreas Schieder: Generell muss nicht alles, was in der Zeitung steht, richtig sein. Den Arbeitskräftemangel mit einer späteren Pension auszugleichen, lehne ich ab und halte ihn auch für falsch.

 

Redaktion: Was sind deine Vorschläge?

Andreas Schieder: Die Belastungen am Arbeitsplatz müssen reduziert werden, die Löhne angehoben und die Aufstiegschancen verbessert werden. Es muss sich wieder auszahlen arbeiten zu gehen. Jeder der bei uns arbeitet, soll ein gutes Leben führen können. Das muss der Anspruch sein.

 

Redaktion: Was sagst du zum geplanten Standortleitermodell?

Andreas: Ich halte die Auflösung von Teams für falsch, weil dort oft sehr gut zusammengearbeitet wird. Außerdem sollen die Teamleiter*innen die gut gearbeitet haben, ebenfalls bleiben. Intern vor Extern soll unbedingt beachtet werden.

 

Redaktion: Die Gehaltsverhandlungen in der Post stehen im Frühling auf dem Programm. Wie soll sich die Gewerkschaft verhalten?

 

Andreas: Die Inflation trifft die Menschen mit geringeren Einkommen stärker, sodass dort auch mehr gemacht werden muss. Das könnte mit monatlichen „Fixbeträgen“ oder Mindestlöhnen erreicht werden.

 

Redaktion: Was soll 2023 den Mitarbeiter*innen bringen?

 

Andreas: Erstens Gesundheit, zweitens ein friedliches Miteinander und deutliche Verbesserungen in finanzieller und persönlicher Hinsicht!

 

 

 

Nachzahlung fehlender Stückgelder im Jänner

Liebe Kolleg*innen,

die von uns aufgezeigten Probleme bei der Abrechnung Dezember 2022 konnten mittlerweile geklärt werden, sodass mit der nächsten Abrechnung im Jänner 23 die offenen Reiserechnungen, Paketstückgelder etc. angewiesen werden.

FCG- damit wieder mehr zum Leben bleibt!

FCG News: Erhöhung Familienbeihilfe

Erhöhung der Familienleistungen:

Mit 1. Jänner 2023 kommt es zu einer Erhöhung der Familienbeihilfe und anderer Familienleistungen. In Zukunft sollen diese Ansätze jährlich erhöht bzw. valorisiert werden.

Nachstehend die tabellarische Gegenüberstellung der bisher gültigen und künftig gültigen Beträge:

Genauere Informationen zu den Familienleistungen in Österreich findet ihr unter folgendem Link:

 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/2/Seite.080714.html#:~:text=Der%20monatliche%20Gesamtbetrag%20an%20Familienbeihilfe%20erh%C3%B6ht%20sich%20durch,um%2035%2C00%20Euro%20f%C3%BCr%20jedes%20Kind%20Weitere%20Elemente

FCG News: Jetzt fix! Essenszuschuss verfällt heuer nicht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

als FCG wollen wir, dass der Essenszuschuss auch über das Jahr 2022 hinaus die Gültigkeit behält, damit auch jene Mitarbeiter*innen die ihr Guthaben noch nicht gelöst haben, dies auch weiterhin können.

Bei der heutigen Präsidiumssitzung von Postsozial wurde nun die Verlängerung beschlossen, sodass es zu keinen Verfall des Guthabens mit Jahresende kommt.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

 

Mitarbeiter*in werben Mitarbeiter*innen

Die Aktion Mitarbeiter*in wirbt Mitarbeiter*in ist weiterhin gültig und führt zu einer Prämie, wenn der Bewerber auch den Mitarbeitercode bei der Bewerbung angibt.

Leider treten immer wieder Fälle auf, bei denen dieser Code nicht angeben wurde, sodass die „Vermittlerprämie“ auch nicht angewiesen wird.

Wir haben daher eingefordert, dass es auch eine nachträgliche Erfassung geben soll. Laut Mitteilung des Unternehmens, wird es eine Evaluierung im nächsten Jahr geben, bei dies auch geprüft wird.

Bis dahin unbedingt darauf achten, dass der Vermittlercode auch angegeben wird, damit die Zahlung auch erfolgt.

Die genauen Rahmenbedingungen dazu findest du hier: Dienstanweisung-Mitarbeiter_wirbt_Mitarbeiter_20220218_unterfertigt

200,- € nach 1 Monat Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

200,-€ nach 3 Monaten Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

200,-€ nach 6 Monaten Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

200,-€ nach 12 Monaten Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

 

 

 

Zusatzabgeltung für 8. Dez in der Distribution

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

alle Mitarbeiter*innen der Vorsortierung bzw. der Zustellung erhalten, wenn sie am 8.12.2022 arbeiten, zusätzlich zu der gesetzlich/ KV- mäßig vorgesehenen Abgeltung der geleisteten Feiertagsstunden, eine einmalige Prämie von

  • Bei einer Dienstleistung bis 3 Stunden brutto 30,– Euro
  • Bei einer Dienstleistung ab 3 Stunden brutto 50,– Euro
  • Für jene Mitarbeiter*innen, die auch im Jahr 2021 am 8. Dezember Dienst versehen haben, werden diese Prämiensätze um brutto 10,– Euro erhöht.

Nähere Informationen sind folgenden Dienstanweisungen zu entnehmen:

Dienstanweisung_Dienst_8_Dezember_2022_Distribution_Paket_20221122_U

Dienstanweisung_Dienst_8_Dezember_2022_Distribution_Brief_20221122_U