Sonderbetreuungszeit

FCG Forderung erfüllt:

Die Sonderbetreuungszeit für Eltern gilt nun doch ab dem 1. September rückwirkend.  Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund.

Das bedeutet, dass Eltern ab 1.9.2021 rückwirkend einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit haben und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab diesem Tag rückwirkend die Kosten für die Freistellung voll rückerstattet bekommen. Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zuhause betreut werden.

Genauere Infos erhalten sie bei den FCG Personalvertreter*innen vor Ort!

 

 

Geschäftsführender Vorstand von Eurofedop in Wien

Im neuen tollen Kommunikationszentrum der GÖD konnte dieser Geschäftsführende Vorstand unter Beisein vom Vizepräsidenten von Eurofedop, Manfred Wiedner endlich wieder einmal physisch abgehalten werden.

Neben statutarischen Beschlüssen wurde als Sonderbeauftragter für Mitgliedergewinnung, Hans Freiler bestellt. Auch ein neuer Eruopäischer Berufsrat für Bildung wird eingerichtet werden.

Es wurde auch fixiert, dass die große europäische Podiumsdiskussion von Eurofedop/CESI bzgl. der Überbelastung der Post- und Telekombediensteten am 14. Dezember 2021 ebenfalls in diesem neuen Veranstaltungszentrum der GÖD abgehalten wird. Dafür herzlichen Dank an den Vorsitzenden, Norbert Schnedl. Wir werden weiter darüber berichten.

In einem anschließenden Seminar wird bis Freitag zu Mittag mit 80 Teilnehmern aus ganz Europa und Experten über die Entwicklung neuer Arbeitsformen (Homeoffice, Digitalisierung, Mobile Working) diskutiert.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

 

Covid Regelung Post- Verteilzentren

Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in Logistikzentren

Anweisung des Betriebes:

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Aufgrund der mit 15. September 2021 in Kraft gesetzten 2. COVID-19-Öffnungsverordnung inkl. 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, sowie der österreichweit steigenden Fallzahlen, werden die Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in Logistikzentren wie folgt mit sofortiger Wirksamkeit angepasst:

  1. Mitarbeiter*innen, die „Geimpft“ oder „Genesen“ sind (2G-Regel), müssen wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht durchgehend eingehalten werden kann (z.B. bei der WAP-Entladung), eine FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz tragen.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wird generell das Tragen einer FFP2-Maske oder eines Mund-Nasen-Schutzes in den Räumlichkeiten der Logistikzentren empfohlen.

Geimpft bedeutet (vollständige Immunisierung):

  • zweiteilige Impfung (z.B. Biontech Pfizer):  ab dem Tag der 2. Impfung für maximal 360 Tage
  • einteilige Impfung (z.B. Johnson&Johnson): 22 Tage nach der Impfung für maximal 270 Tage
  • einteilige Impfung bei Genesenen (unabhängig vom Impfstoff) und
    • Nachweis einer molekularbiologischer Positivtestung:

ODER

    • Nachweis von Antikörpern erforderlich

gültig für maximal 360 Tage

Genesen bedeutet: Man ist, nach Ablauf der Infektion, für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis für neutralisierende Antikörper gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Folgende Nachweise sind gültig: Grüner Pass, Test-Zertifikate mit EU-konformem QR-Code, Genesungszertifikate, aufgehobene Absonderungsbescheide, Antikörpertests, Impfkarten, behördlich anerkannte Impfpässe sowie E-Impfpässe.

Eine Aufbewahrung der von den Mitarbeiter*innen vorgelegten Nachweise ist nicht zulässig. 

 

  1. Mitarbeiter*innen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen verpflichtend eine FFP2-Maske bei Tätigkeiten in den Räumlichkeiten der Logistikzentren tragen.

 

  1. In jedem Logistikzentrum ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen, der die Präventionsmaßnahmen umzusetzen und die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren hat – den Einhaltungs- und Durchführungsbeauftragen ist diese Aufgabe zu übertragen.

 

Bei Fragen zu dieser Regelung stehen Ihnen Frau Ursula Bachmair und das Team des Gesundheitsmanagements gerne als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Wir ersuchen um nachweisliche Information aller Führungskräfte der Logistikzentren und entsprechende Information der in den Logistikzentren tätigen Mitarbeiter*innen.

Die Mitarbeiter*innen des Sicherheitstechnischen Dienstes und der Konzernrevision sind beauftragt, die Einhaltung der Regelung zu überprüfen und eine Nichteinhaltung unverzüglich zu melden. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung dieser Regelung mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen ist.

 

Wir ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit besten Grüßen

Franz Nigl                                                                                                  Franz Leitner

Leitung Personalmanagement und                                                        Leitung Logistikzentren & Transport

Verantwortlich Beauftragter für Arbeitnehmerschutz

Schon wieder versetzter Dienst

Offensichtlich hat sich die „Rendi- Wagner“ Fraktion durchgesetzt, sodass auch im Betrieb wieder der versetzte Dienst eingeführt wird.

https://www.vienna.at/menschen-ohne-impfung-einschraenken-rendi-wagner-offen/7097277

Bei 80% geimpften bzw. genesenen Kolleg*innen kann der versetzte Dienst wieder aufgehoben werden.

Wir wissen nicht, ob es noch weitere Verschärfungen geben wird, sodass es sicher gut ist wenn sich noch weitere Mitarbeiter*innen gegen das Virus impfen lassen.

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Anweisung des Unternehmens:

Betreff: Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in den Zustellbasen der Distribution aufgrund 2. COVID-19 Öffnungsverordnung

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Aufgrund der mit 15. September 2021 in Kraft gesetzten 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, sowie der österreichweit steigenden Fallzahlen, werden die Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in den Zustellbasen der Distribution wie folgt angepasst:

  1. Mit sofortiger Wirksamkeit – d.h. ab 20. September 2021 – müssen generell alle in den Zustellbasen tätigen Mitarbeiter*innen (Administration, Vorverteilung, Zustellung, Hilfsdienste etc.), die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind, verpflichtend eine FFP2-Maske bei Tätigkeiten in den Räumlichkeiten der Zustellbasis tragen.
  2. Der versetzte / gestaffelte Dienstbeginn tritt österreichweit für alle Zustellbasen der Distribution ab 27. September 2021 unter folgenden Rahmenbedingungen in Kraft:
  3. Für den Dienstbeginn Teil 1 (=Gruppe 1) sind alle jene Mitarbeiter*innen einzuteilen, die entweder „Geimpft“ oder „Genesen“ sind:


Geimpft bedeutet (vollständige Immunisierung):

  • zweiteilige Impfung (z.B. Biontech Pfizer):  ab dem Tag der 2. Impfung für maximal 360 Tage
  • einteilige Impfung (z.B. Johnson&Johnson): 22 Tage nach der Impfung für maximal 270 Tage
  • einteilige Impfung bei Genesenen (unabhängig vom Impfstoff) und
    • Nachweis einer molekularbiologischer Positivtestung:

ODER

  • Nachweis von Antikörpern erforderlich

gültig für maximal 360 Tage


Genesen bedeutet:
Man ist, nach Ablauf der Infektion, für 180 Tage immunisiert und damit von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis für neutralisierende Antikörper gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.


Folgende Nachweise sind gültig
: Grüner Pass, Test-Zertifikate mit EU-konformem QR-Code, Genesungszertifikate, aufgehobene Absonderungsbescheide, Antikörpertests, Impfkarten, behördlich anerkannte Impfpässe sowie E-Impfpässe.

 Eine Aufbewahrung der von den Mitarbeiter*innen vorgelegten Nachweise ist nicht zulässig. 

Es gilt der Grundsatz, dass für alle Mitarbeiter*innen, die die zuvor definierten Bedingungen erfüllen, der Dienstbeginn Teil 1 (=Gruppe 1) anzuordnen ist (auch wenn es mehr als 50% der Belegschaft ist). Das Tragen einer FFP2 Maske / Mund-Nasen-Schutz in den Räumlichkeiten der Zustellbasis wird für Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 empfohlen.

Für alle anderen Mitarbeiter*innen ist der Dienstbeginn so festzulegen, dass der Großteil (mindestens 75%) der Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 ihre Arbeiten in der Zustellbasis abgeschlossen haben und sich bereits am Dienstgang befinden. Ab 27. September 2021 ist der Dienstbeginn der Gruppe 2 somit mindestens um 2 bis 2,5 Stunden nach dem Dienstbeginn der Gruppe 1 festzulegen. In jenen Zustellbasen, in denen die Mitarbeiter*innen während der Paketaufteilung räumlich von den übrigen Mitarbeiter*innen getrennt sind, kann der zeitliche Abstand zwischen dem Dienstbeginn der Gruppe 1 und Gruppe 2 auf bis zu eine Stunde reduziert werden. Die konkrete Festlegung des Dienstbeginns für die Gruppen 1 und 2 ist vom Regionalleiter in Abhängigkeit der bestehenden Rahmenbedingungen

 

  1. Fallen mehr als 80% der Mitarbeiter*innen der Zustellbasis in die unter Punkt 1. definierte Zielgruppe = d.h. es sind mehr als 80% der Mitarbeiter*innen entweder geimpft oder genesen = haben in den letzten 180 Tagen eine COVID-19-Infektion überstanden – kann der versetzte Dienstbeginn aufgehoben werden.

 

Geimpften / Genesenen wird das Tragen einer FFP2 Maske oder eines Mund-Nasen-Schutz in den Räumlichkeiten der Zustellbasis empfohlen. Für Nichtgeimpfte besteht eine Tragepflicht einer FFP2-Maske in den Räumlichkeiten der Zustellbasis.

 

  1. Mit sofortiger Wirksamkeit – d.h. ab 20. September 2021 – ist am Zustellgang generell in folgenden Situationen von allen Mitarbeiter*innen eine FFP2-Maske zu tragen:
  • beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (z.B. Gemeinde)
  • bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • beim Kund*innenkontakt in geschlossenen Räumen
  1. Beim Dienstbeginn der Mitarbeiter*innen in der Vorverteilung tritt keine Änderung ein.

 

  1. An Dienststellen mit mehr als 51 Mitarbeiter*innen muss ein*e Covid-19 Beauftragte*r bestellt werden, die*der für die Umsetzung der Covid-19-Schutzmaßnahmen an der Dienststelle verantwortlich ist.

Bei Fragen zu dieser Regelung stehen Ihnen Frau Ursula Bachmair und das Team des Gesundheitsmanagements gerne als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Wir ersuchen um nachweisliche Information der für die Zustellbasen zuständigen Regionalleiter*innen und Gebietsleiter*innen und entsprechende Information der in den Zustellbasen der Distribution tätigen Mitarbeiter*innen.

Wir ersuchen um strikte Einhaltung dieser Regelung. Eine Missachtung der getroffenen Regelung kann zu disziplinären Konsequenzen und – sollte dem Unternehmen daraus ein Schaden entstehen – auch zu Schadenersatzforderungen gegen die betreffenden Führungskräfte führen.

Die Mitarbeiter*innen des Sicherheitstechnischen Dienstes und der Konzernrevision sind beauftragt, die Einhaltung der Regelung zu überprüfen und eine Nichteinhaltung unverzüglich zu melden. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung dieser Regelung mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen ist.

Wir ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit besten Grüßen

Franz Nigl                                                                                                                       Alois Reif

Leitung Personalmanagement und                                                        Leitung Distribution

Verantwortlich Beauftragter für Arbeitnehmerschutz

FCG Countdown- Wanderung am 25.Sep 2021

Bergauf mit der FCG Post!

Sei dabei bei der ersten Countdown Wanderung

„Noch 24 Monate- dann hast du die Wahl“ mit Start in St. Corona am Wechsel

Sämtliche FCG Personalvertreter*innen vom Zentralausschuss und Personalausschuss sind mit dabei und hoffentlich auch DU!

Start und Treffpunkt: 25. September 2021, um 10 Uhr beim Parkplatz Erlebnisarena St. Corona (Orthof 16, 2880 St. Corona am Wechsel, Gasthaus)

https://www.bergfex.at/sommer/niederoesterreich/touren/wanderung/1351294,fcg-countdown-wanderung/

Gehen wir ein Stück gemeinsam und starten wir den Countdown für mehr zum Leben!

Eine explizite Anmeldung ist nicht erforderlich, solltest du jedoch Fragen zur Wanderung haben stehen wir gerne zur Verfügung!

 

 

Personalkrisengipfel gefordert

Seit Monaten drängen wir als FCG darauf, endlich mehr Personal einzustellen und dafür auch bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch unsere Warnungen, dass die Personalfluktuation nach Ende des Lockdowns wieder massiv ansteigen wird, wurde ignoriert bzw. zu wenig ernst genommen.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass Mitbesorgungen nicht zugestellte Sendungen durch Personalengpässe und aufgeheizte Stimmung in den Dienststellen an der Tagesordnung stehen.

Ein ähnliches Bild kann man auch in den Filialen beobachten.

Wo ist das versprochene Personal für die Hochsaison?

Manfred Wiedner hat bei der heutigen Zentralausschuss Sitzung einen Antrag nach einem Personalkrisengipfel für alle Geschäftsbereiche gestellt, welcher  einstimmig angenommen wurde.

FCG- damit mehr Zeit zum Leben bleibt!

 

 

„C“ on Tour vom Montafon bis in den Bregenzerwald!

Die Kolleg*innen waren trotz der angespannten Personalsituation, sowohl im Filialnetz und auch in der Zustellung froh, dass der FCG Vorsitzende Manfred Wiedner und die Landesvorsitzende der FCG Post Petra Bösch von Vorarlberg gekommen waren. Und dies lag nicht nur an den „Brötli“ die mitgebracht wurden.

Vielmehr waren sie froh ihre Sorgen und Anliegen direkt an die Personalvertretung herantragen zu können. Manchmal lag es nur an Kleinigkeiten bei den Betriebsmitteln. Aber ist oft vor Ort schwer verständlich, warum man zum TANKEN viele Kilometer fahren muss, obwohl es eine Tankstelle direkt vor der Zustellbasis gibt.

Applaus hingegen gab es für die Erhöhung der Essensbons und das Paketstückgeld für KV-Neu Mitarbeiter, sowie für die Möglichkeit schon präventiv die Kuranstalt in Sitzenberg besuchen zu können. Als eure Vertreter der FCG werden wir weiter daran arbeiten, dass das Teilhaben am Unternehmenserfolg endlich steuerfrei wird und tatsächlich 10% des Gewinnes zur Auszahlung gelangen. Dann könnte für 2021 ein Betrag von € 1000,– netto Realität werden.

Natürlich werden wir auch nicht müde werden, für unsere Verbundzusteller die Schwerarbeiterregelung zu erreichen.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

FCG-DAMIT MEHR ZEM LEBEN BLEIBT.

Foto: Zustellbasis Bezau
Bericht: Manfred Wiedner

Eröffnung des Verteilzentrums Wolfurt

Eröffnung des Verteilzentrums in Wolfurt-Bahnhof!

Nach eineinhalb Jahren Bauzeit konnte das neue Verteilzentrum feierlich eröffnet werden. Die stündliche Sortierleistung konnte damit von 5000 auf 9000 Pakete pro Stunde erhöht werden. Auch 40 neue Kolleg*innen finden hier ihren Arbeitsplatz. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Kolleg*innen auch im Unternehmen bleiben. Selbst GD Dr. Georg Pölzl hat auf die Problematik der wieder steigenden Fluktuation bei der Post hingewiesen.

Natürlich ist es richtig Investitionen (in diesem Fall 27 Millionen) für die Zukunft zu tätigen, um auch in Zukunft in hoher Qualität unsere Dienstleistungen anbieten zu können. Aber unser Vorsitzender Manfred Wiedner und die Vorsitzende der FCG Post Vorarlberg Petra Bösch, haben gegenüber dem Generaldirektor und dem Divisionsleiter Alois Reif, einmal mehr darauf aufmerksam gemacht, mehr in das Wichtigste zu investieren was ein Dienstleistungsunternehmen hat: In das Personal!!!

Man ist übereingekommen, dass man auch hier

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

will.

Neue tolle Kuranstalt eröffnet

Die BVAEB hat ein wunderschönes neues Haus für ihre Versicherten in Sitzenberg in Niederösterreich errichtet. Das Besondere daran ist, dass hier vorab, also präventiv Behandlungen gemacht werden, damit es erst gar nicht zu einer ernsthaften Erkrankung kommt. Natürlich gibt es auch Verträge mit anderen Sozialversicherungsträgern, so dass grundsätzlich jeder aktiv Bedienstete dieses Angebot nützen kann.

Wie funktioniert es? Kurantrag vom Hausarzt ausfüllen lassen und über deinen FCG Personalvertreter die Kur beantragen.

Dann gibt es zwei Wochen Kuraufenthalt und drei Monate später nochmals eine Woche, um zu sehen ob die Maßnahmen auch nachhaltig sind. Diese Form der Kur wird nur für aktiv Bedienstete angeboten. Aber schon mit Jänner soll es ein ähnliches Angebot für Pensionisten in Graz geben.

Es können ab sofort Kuranträge gestellt werden. Wir helfen dabei gerne. Unsere Gratishelpline der FCG 0800210099

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

 

CGPT Kongress

  1. CGPT Kongress in der Bischofsstadt Fulda in Deutschland!

Im Pristerseminar von Fulda wurde der 17. Bundesgewerkschaftskongress der Christlichen Gewerkschaft für Postservice und Telekommunikation abgehalten. Als einzige Ehrengäste wurden die Vertreter der FCG Österreichs, Manfred Wiedner, Ing. Gottfried Kehrer und Mag. Rainer Siegl zu diesem Kongress geladen.

In seiner Grußansprache betonte der Präsident des Europäischen Berufsrates für Post und Telekom, Manfred Wiedner einmal mehr die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit, gerade im Bereich der Gewerkschaften.

Er betonte auch, dass durch die rasche Veränderung der Arbeitsformen durch Homeoffice und Mobileworking, Gewerkschaft in vielen Bereichen neu gedacht werden muss.

Ein besonderes Hightlight war die Morgenmesse im Dom zu Fulda, die zu ehren der CGPT Gewerkschafter vom Weihbischof von Fulda abgehalten wurde.

Abschließend konnte noch dem Bundesvorsitzenden Uli Bösl zu seiner beeindruckenden Wiederwahl gratuliert werden.

Lieber Uli wir freuen uns sehr, auch die nächsten Jahre mit dir gemeinsam europaweit für die Rechte und bessere Arbeitsbedingungen für die Kollegen*schaft bei Post und Telekom zu kämpfen.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.