Verabschiedung „Postler zum Bund“

Am 21. Mai abends fand die schon traditionelle Verabschiedung der Kolleginnen und Kollegen, welche fix zum Bund gewechselt haben, statt.

Es waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche von den Bundesministerien für Inneres, Finanzen, Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz oder Bildung, Wissenschaft und Forschung fix übernommen wurden, anwesend.

Generaldirektor Dr. Georg Pölzl wünschte alles Gute für den neuen Aufgabenbereich und für die weitere berufliche Laufbahn. Mit dabei war auch die Personalvertretung. Von der FCG Maria Klima, Andreas Soretz und Andreas Schieder, die sich genug Zeit nahmen, um persönliche Gespräche zu führen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Schaffen wir Gerechtigkeit

Im Zuge einer Klausur der FCG Post, bei denen die Mitglieder der Personalausschüsse und des Zentralausschusses teilnahmen, wurde das Tätigkeitsbemessungssystem nach dem die Arbeitsplätze berechnet werden, von Experten der Post im Detail vorgestellt.

Für uns ist es wichtig, dass die Mitglieder der Personalvertretungen immer wieder geschult werden, damit eine bestmögliche Vertretung aller Kolleginnen und Kollegen möglich ist.
Wie uns immer wieder Zustellerinnen und Zusteller bestätigen, ist die Aufteilung der Arbeit speziell wenn es um die „Größe“ der Zustellbezirke geht, teilweise nicht nachvollziehbar bzw. ungerecht.

Es ist daher Handlungsbedarf dahingehend, dass die Arbeitsverteilung gleichmäßiger und somit gerechter werden soll und auch auf ältere Arbeitnehmer Rücksicht nimmt.

Wer den Frieden will, der schaffe Gerechtigkeit, sagt ja auch ein weises Zitat.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Frühjahrskonzert der Postmusik in Graz

Am Sonntag, dem 19. Mai um 16.00 Uhr ging es los. Ein Klangkörper von 60 Musikern gab einfach alles. Von Walzern über Märschen und ABBA war alles dabei, um die Gäste in den Kammersälen der Arbeiterkammer zu begeistern.

Franz Gollner führte sehr lustig und pointiert durch den Abend.

Der Obmann Karl Neubauer und der Kapellmeister Karl Rappolt hatten alles bestens im Griff. Von Seiten der Personalvertretung waren der Bundesvorsitzende der FCG Manfred Wiedner, der natürlich wieder eine kleine finanzielle Zuwendung mit hatte, sowie der Vorsitzende des VPA Graz Martin Pieler (FCG) und Kollegin Evelyn Köberl von der FSG anwesend.

Wir freuen uns schon wieder auf das nächste Konzert, denn wir wollen

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Infoveranstaltung zur neuen Bank in der Post

Am Freitag, dem 17.Mai fand eine Infoveranstaltung bzw. ein Bericht über den derzeitigen Stand des Aufbaus der neuen Banklösung, sowie ein Ausblick über die weiteren Schritte statt. Generaldirektor Dr. Georg Pölzl hat in seinen Ausführungen von einer großen Herausforderung gesprochen, die jedoch mit dem neuem Bankführungsteam, angeführt von Dr. Martin Thomas, erfolgreich sein wird.
Als Unterstützer der ersten Stunde waren die FCG Vertreter im Zentralausschuss geschlossen anwesend, da die Etablierung der neuen Bank für die Zukunft der Arbeitsplätze im Filialnetz von großer Wichtigkeit ist.

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Informationsaustausch in Pinggau

Philipp Diabel das VPA Mitglied und KV-Neu Sprecher für den Bereich Hartberg, hatte die Kolleginnen und Kollegen der Zustellbasis Pinggau zum Stammtisch geladen.

Und fast alle waren gekommen. Hatten sich zu diesem Treffen auch der VPA Vorsitzende Didi Kundigraber, Bundesvorsitzender Manfred Wiedner und sein Stellvertreter Andreas Schieder angesagt.

Nach intensiven Diskussionen über Org 019, Postbank, DHL Pakete zur Post, Verschneidung, Systemisierung und Mitbesorgung gab es auch Kritik an der Qualität der neuen Dienstkleidung sowie Verbesserungsvorschläge dazu.

Nach einem zweistündigen Gedankenaustausch gab es nach einem harten Arbeitstag natürlich auch eine kräftige steirische Jause auf Einladung der FCG.

Vor allem die junge Generation ist überzeugt, wir müssen mit dieser FCG

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Mindestpension mit 40 Beitragsjahren künftig 1.200 Euro netto

Gute Nachrichten für Pensionisten, die auf 40 Beitragsjahre zurückblicken können: Die Mindestpensionen werden von 995 auf 1200 Euro netto angehoben. Mit 30 Versicherungsjahren wird es eine Anhebung auf 1025 Euro geben. Dabei werden fünf Jahre Kindererziehung und ein Jahr Präsenz- bzw. Zivildienst angerechnet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen hat die Regierung für 1. Jänner 2020 angekündigt. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach von einem „weiteren Schritt der Entlastung für ein Altern in Würde“.

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Steuerreform: Mehr Netto für die Beschäftigten

Steuerreform: Nach der Entlastung der Arbeitnehmer durch den Familienbonus Plus im Ausmaß von rund 1,5 Mrd. Euro, hat die Regierung nunmehr die nächsten Schritte für mehr Netto präsentiert.

Das kommt im Jahr 2020:
Sozialversicherung: Bereits Anfang des kommenden Jahres tritt eine Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen in Kraft. Den Versicherten wird ein „Sozialversicherungsbonus“ beim Gehalt beziehungsweise bei der Pension gewährt. Profitieren sollen vor allem kleinere Einkommen. Laut Berechnungen des Finanzministeriums soll durch diese Beitragssenkung jeder Vollzeitbeschäftigte (mit einem Bruttogehalt von 1500 Euro) mindestens 500 Euro pro Jahr mehr herausbekommen.

Im Jahr 2021:
Tarifsenkung I: In einem ersten Schritt wird der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Dieser Satz fällt für Einkommen zwischen 11.001 und 18.000 Euro an. Alles andere bleibt vorerst unverändert. Unter 11.000 Euro Jahresbemessungsgrundlage fällt also keine Einkommensteuer an, die Steuersätze in den höheren Einkommensgruppen bleiben ebenfalls.
Werbungskostenpauschale: Ebenfalls 2021 in Kraft treten wird die Erhöhung der Werbungskostenpauschale von 132 auf 300 Euro.

Im Jahr 2022
Tarifsenkung II: Der zweite Einkommensteuersatz (zwischen 18.001 und 31.000 Euro) sinkt von 35 auf 30 Prozent, der dritte (zwischen 31.001 und 60.000 Euro) von 42 auf 40 Prozent. Dann wirkt die Tarifsenkung also voll. Bei einem Monatsbezug von 3.000 Euro brutto ergibt das eine Entlastung von knapp 1.000 Euro. Bei Gutverdienern ist eine maximale Entlastung von 1.672 Euro im Jahr möglich, bei Pensionisten sind es höchstens 1.580 Euro. Die Unterschiede gehen auf unterschiedliche Bemessungsgrundlagen zurück. Insgesamt beziffert das Finanzministerium die Kosten der zweistufigen Tarifsenkung im Jahr 2022 mit 3,9 Milliarden Euro.
KöSt-Senkung: Für Unternehmen gibt es in diesem Jahr die erste Senkung der Körperschaftsteuer (von 25 auf 23 Prozent). Das kostet dem Staat 800 Millionen Euro.
Höherer Gewinnfreibetrag: Um weitere 100 Millionen Euro werden die Unternehmen durch die Anhebung des Gewinnfreibetrags von 30.000 auf 100.000 Euro entlastet, größere Teile des Gewinns bleiben also steuerfrei. Ebenfalls 100 Millionen Euro sind für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung veranschlagt. Maximal zehn Prozent des Unternehmensgewinns (bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer) können demnach steuerfrei an Mitarbeiter ausgeschüttet werden.

Das führt dazu, dass die PostmitarbeiterInnen  auch bei der Ebitprämie in Zukunft mehr Netto bleiben wird.

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Ein kleiner Ton und Wir kommen schon!

Ein Ruf aus der Kollegenschaft und das FCG Team ist schon da- so geschehen und gesehen in der Paketlogistik 8401 Kalsdorf. Der zuständige VPA Vorsitzende, Martin Pieler, und Raimund Taschner vom Zentralausschuss haben sich sofort von den derzeitigen Problemstellungen und Herausforderungen in Kalsdorf  ein Bild gemacht um adäquate Lösungen im Sinne der MitarbeiterInnen rasch zur Umsetzung bringen zu können.

Auch Helge de Vries als VPA-Vorsitzender Stellvertreter und Gilmar Gatternig vom VPA Graz haben dabei besondere Unterstützung geleistet. Die Kolleginnen und Kollegen von der PLÖ zeigten sich von der starken Präsenz der FCG Mannschaft und vom kostenlosen Kaffeegenuss am Morgen begeistert.

Europawahl am 26. Mai: Information zur Wahlkartenbeantragung

Wahlkartenbeantragung
Beantrage bis spätestens 22. Mai 2019 deine Wahlkarte mündlich oder schriftlich (online z.B. über oesterreich.gv.at oder per Post, E-Mail oder Fax) in deiner Heimatgemeinde oder bis spätestens 24. Mai 2019, 12:00 Uhr persönlich (aber nicht telefonisch!).

Wien: Im zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes. (Achtung: Im 4., 6., 8. und 19. Bezirk gibt es eigene Wahlreferate außerhalb des Bezirksamtes.)

Wahl mit Wahlkarte
So füllst du deine Wahlkarte richtig aus:

• In deiner Wahlkarte findest du den amtlichen Stimmzettel und das kleine Wahlkuvert.
• Fülle deinen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
• Gib deinen ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert, klebe dieses zu und leg es in die Wahlkarte zurück.
• Durch deine Unterschrift auf der Wahlkarte erklärst du eidesstattlich, dass du den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hast.
• Klebe jetzt die Wahlkarte zu und sorge dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig per Post bei der zuständigen Wahlbehörde einlangt.

Das musst du beachten:

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag per Post bis 17 Uhr bei deiner zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein oder
am Wahltag bis 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal, solange diese geöffnet hat, abgegeben werden.
Falls du am Wahltag doch in einem Wahllokal wählen möchtest, kann deine unausgefüllte und offene Wahlkarte in einem Wahllokal zur Stimmabgabe verwendet werden.
ACHTUNG:
Für eine verlorene Wahlkarte darf auch am Wahltag kein Duplikat ausgestellt werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Gehaltsverhandlungen 2019

Die Forderungen der GPF an den Vorstand der Österreichischen Post AG für die KV-Verhandlungen 2019 lauten:

• Eine deutliche Erhöhung der Gehaltsansätze, der dynamisierten Nebengebühren für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG und aller Tochterunternehmen, sowie einer Erhöhung des Nachtdienstgeldes für alle betroffenen MA-Gruppen ab 1. Juli 2019 unter Berücksichtigung der Inflationsrate der letzten 12 Monate (April 2018 bis einschließlich März 2019), des Wirtschaftswachstums 2018 und prognostizierten Wirtschaftswachstums 2019 und der ausgezeichneten wirtschaftlichen Entwicklung unseres Unternehmens.

• Deutliche Anhebung aller KV- Mindestlöhne für alle MitarbeiterInnen der Österreichischen Post AG ab 1. Juli 2019

• Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen ab 1. Juli 2019

• Der Gehaltsabschluss hat für 12 Monate und rechtzeitig zu erfolgen, sodass eine Auszahlung der erhöhten Gehälter mit 1. Juli 2019 gesichert ist

• Anerkennung der bezahlten Pause mit Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich

• Erhöhung des Urlaubsausmaßes und erleichterter Zugang zur sechsten Urlaubswoche, sowie erhöhter Urlaubsanspruch für begünstigt Behinderte KV-Neu-MA

• Erleichterungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Ausarbeitung eines Vorruhestandsmodells
• Verbesserungen im Arbeitsrecht für KV-Neu MitarbeiterInnen (Aufnahme des Kinderförderprogramms in den KV, Schichtdienstzulage, Videocodierzulage, Paketstückgeld, Anrechnung Mutterschutzkarenz)
• Mehrleistungszuschlag für Angestellte nach der DO
• Sonn- und Feiertagsvergütung für KV-Neu MA
• 100% Überstundenzuschlag ab der 11. Stunde
• Fahrtkostenzuschuss für Angestellte
• Ernennungen für alle Anspruchsberechtigten lt. BDG
• Rechtsanspruch auf Papamonat

Für das Verhandlungsteam:

H. Köstinger e.h.  M. Palensky e.h. Manfred Wiedner e.h.