Telematik/Digitalisierung

Die Technik ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass jeder Mensch auf Schritt und Tritt beobachtet und mit Algorithmen auch die Verhaltensweisen, Vorlieben und Lebensgewohnheiten gespeichert werden können.
Diese Entwicklung ist nicht aufzuhalten, im Gegenteil diese Digitalisierung in all unseren Lebensbereichen schreitet mit Riesenschritten voran. Um den Arbeitgeber aber nicht alle Freiheiten der Überwachung zu ermöglichen, bedarf es klarer Regeln die mit dem Zentralbetriebsrat zu verhandeln und in Betriebsvereinbarungen schriftlich zu fixieren sind.
Grundsätzlich bedarf es bei einem Pilotversuch keiner Zustimmung des Zentralbetriebsrates. In dem Fall der Einführung von Systemen zur Überwachung und Kontrolle des Fahrverhaltens all unserer Kolleginnen und Kollegen habe ich aber auf eine rechtliche Überprüfung bestanden und ich hatte Recht, auch der Pilotversuch darf nur mit einer gültigen Betriebsvereinbarung starten.
Es mag ja richtig sein, dass diese drei zu testenden Systeme,
• „Aktive Fahrerunterstützung“ – MOBIL EYE
• „Passive Motor- und Getriebesteuerung“
• „Aktive Motor- und Getriebesteuerung“
natürlich auch der Erhöhung der Sicherheit dienen, aber Hintergedanke des Managements war es sicherlich auch die sehr stark steigenden Schäden an den Fahrzeugen zu verringern und sich durch den Einbau dieser Technik in die Fahrzeuge auch Millionen an Versicherungsprämien jährlich zu ersparen.
Für mich war es wesentlich, dass den ca. 150 freiwilligen Teilnehmern des Pilotversuches in 36 Zustellbasen in allen Bundesländern (ausgenommen Wien) keine wie immer gearteten Nachteile durch ihre Teilnahme entstehen können. Daher wurde auch ein Datenschutzexperte den Verhandlungen beigezogen, so dass aus derzeitiger Sicht ausgeschlossen werden kann, dass hier personenbezogene Abfragen möglich sind. Jedem Teilnehmer ist auch nachweislich der Inhalt der Betriebsvereinbarung vor Inbetriebnahme der Systeme näher zu bringen.
Wir werden die Erfahrungen welche in dem einjährigen Pilotversuch (kann mit Zustimmung der Personalvertretung/Zentralbetriebsrates um ein Jahr verlängert werden) gesammelt werden sehr genau analysieren bevor wir eine möglich weitere Betriebsvereinbarung für den Regelbetrieb verhandeln. Und ich werde natürlich laufend über die Entwicklung berichten!!!

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN. Aber abgesichert im Zeitalter der Digitalisierung!

Zentralausschuss Information

Neujahrstreffen der FCG Post Kärnten

Auf Einladung vom Personalausschussvorsitzenden Adam Krampf und seiner Stellvertreterin Iris Trippold fand bei bester Stimmung das Neujahrstreffen der Funktionäre der FCG, am 17. Jänner 2020 in Klagenfurt statt.

In ihren Ansprachen betonten die angereisten Ehrengäste Manfred Wiedner und Raimund Taschner vom Zentralausschuss, dass der besondere Zusammenhalt in der Familie mit dem „C“ den tollen Erfolg in Kärnten möglich gemacht hat. Natürlich standen die aktuellen Themen vom Paketgipfel und der Einführung der neuen „Postbank“ im Vordergrund.

Es gibt große Herausforderungen zu bewältigen, aber die werden wir positiv bewältigen, wenn wir auch weiterhin,

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

Paketgipfel/ Ergebnisse

Paketgipfel erfolgreich abgeschlossen

Nach dem gestern unterbrochenen Paketgipfel mit VD Umundum und Geschäftsfeldleiter Modliba wurden die Gespräche heute ab 11.30 Uhr fortgesetzt.

Folgende Ergebnisse konnten erzielt werden:

1. Sofortiger Systemisierungsstopp für jene Zustellbasen in der Verbundzustellung bei denen eine Personaleinsparung vorgesehen war
2. Zum Schutz für die MitarbeiterInnen werden in Kürze klare Regeln für Übermengen im Paketbereich aufgestellt
3. Zusage einer Prämie in Höhe von 100 Euro für alle MitarbeiterInnen im operativen Bereich der Brief-, Paket-, und Transportlogistik. Die Auszahlung wurde uns für Ende Februar 2020 zugesagt.

Darüber hinaus wurde Übereinkunft erzielt, dass ab sofort monatlich die tatsächlichen Paketmengen an die Personalvertretung zur Kontrolle übermittelt werden. Damit haben wir künftig die Möglichkeit die Paket-Entwicklungen genau zu kontrollieren und gezielt Maßnahmen zur Entlastung der Mitarbeiterinnen einzufordern.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

STROBL AM WOLFGANGSEE Skigebiet Postalm

POSTSOZIAL: 

Die Postalm ist Österreichs größtes Almgebiet auf einer Höhe von 1.200m bis 1.900m Höhe. Das Skigebiet Postalm besticht vor allem durch seine für Familien geeigneten überschaubaren, aber dennoch erlebnisreichen Pisten, die ein entspanntes Skifahren in wunderbarer Umgebung ermöglichen.

Reisezeitraum ab sofort bis 31. Okt. 2020

Angebot bestellen unter: http://www.postsozial.at

Appartement        4 Tage/3 Nächte        8 Tage/ 7 Nächte            Verlängerungsnacht

2 Personen            € 162,–                        € 350,–                              € 50,–

3 Personen            € 243,–                       € 525,–                               € 75,–

4 Personen           € 324,–                        € 700,–                              € 100,–

PREISHIT SKIFAHREN auf der POSTALM:
(zu buchbar vor Ort im Appartementhaus)

Postalm-Kurzski-Package
14.12.2019 bis 22.03.2020

2 Tages Skipass, Mautgebühr inkl., 1 x Jause in der Blonden Hütte

pro Erwachsener €79,– ( für 1 Kind bis 15,9 Jahre €39,–, jedes weitere Kind €18,–)

Postsozial (002)

Bildungsoffensive 2020 – Volle Kraft voraus

Unsere Bildungsoffensive hat mit dem ersten FCG Kurs im Jahr 2020 wieder volle Fahrt aufgenommen. Es haben sich 16 begeisterte TeilnehmerInnen aus ganz Österreich im gediegenen Seminarhotel Sperlhof in  Windischgarsten eingefunden, um die persönliche Wissbegierde intensiv zu stillen.

Raimund Taschner als Kursleiter und Trainer hat wieder ein spannendes und abwechslungsreiches Seminarprogramm im speziellen Bereich der Persönlichkeitsbildung zusammengestellt. Der Bundesvorsitzende Manfred Wiedner hat sich auch mit einem Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen im ÖGB und in der Post ein informatives Stelldichein gegeben.

Sämtliche TeilnehmerInnen zeigten sich vom professionellen Kursablauf, sowie vom kollegialen Spaßfaktor wahrlich angetan.

Paketgipfel am Donnerstag um 13.00 Uhr

Paketgipfel am Donnerstag um 13.00 Uhr

Der von der FCG mit Nachdruck geforderte Paketgipfel findet nun unter Beisein vom zuständigen Vorstandsdirektor Peter Umundum und Bereichsleiter Robert Modliba am Donnerstag den 16. Jänner 2020, um 13.00 Uhr in der Unternehmenszentrale statt.

Über die Ergebnisse werden wir selbstverständlich umgehend berichten.

Verbesserungen sind nur dann möglich, wenn wir

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Paketmengen nicht mehr zu schaffen! Jetzt reichts!

FCG fordert bei der heutigen ZA Sitzung sofort einen Paketgipfel mit dem zuständigen Vorstand zu vereinbaren, da die Mengen auch nach den Feiertagen nicht sinken und die Verstärker und Frächter in vielen Bereichen bereits abgezogen wurden.

Auch 2020,
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FSME- Impfung für aktive KollegInnen

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME; englisch tick-borne encephalitis, TBE) ist eine durch das FSME-Virus ausgelöste Erkrankung, die mit grippeähnlichen Symptomen, Fieber und bei einem Teil der Patienten mit einer Meningoenzephalitis, der Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten, verläuft. Übertragen wird die Krankheit durch den Stich einer infizierten Zecke, hauptsächlich durch den Gemeinen Holzbock. 

Umso erfreulicher ist es, dass die langjährige Forderung der FCG der kostenlosen Impfung der für alle Kolleginnen und Kollegen heuer umgesetzt wird. Auch das Serum wird von der Post zur Verfügung gestellt. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit aller Kolleginnen und Kollegen!

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Neujahrstreffen der FCG Post in Salzburg

Auf Einladung des jüngsten Personalausschussmitgliedes von Österreich, unserem Landesvorsitzenden der FCG Post Salzburg, Franz-Xaver Hinterlechner sind Funktionäre und Pioniere aus dem ganzen Bundesland Salzburg angereist.

Der letztes Jahr pensionierte FCG Vorsitzende von Salzburg Kurt Friedl, hat uns bestens auf dem Maria Planer Ansitz als „Hüttenwirt“ mit Sazburger Schmankerl versorgt.

Franz-Xaver Hinterlechner und der als Ehrengast angereiste Bundesvorsitzende Manfred Wiedner betonten in ihrer Ansprache, dass wir im Sinne der Kollegenschaft, bei den sich rasch verändernden Bedingungen, nur dann erfolgreich sein werden, wenn wir auch in Zukunft,

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Was ist beim Krankenstand rechtens?

In den letzten Wochen haben uns zahlreiche Kolleginnen und Kollegen zum Thema Krankenstand kontaktiert. Wir wollen einen kurzen Überblick zu den aktuellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen beim Krankenstand geben:

1) Wie lang kann ich mir mit der Meldung eines Krankenstands im Unternehmen Zeit lassen?

„Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsverhinderung zu informieren.“

2)Muss man dem Dienstgeber in jedem Fall eine Krankenstandsbestätigung vorlegen?

„Grundsätzlich hat der Dienstgeber das Recht, eine Krankenstandsbestätigung zu verlangen – auch ab dem 1.Tag!“

3)Hat der Arbeitgeber ein Recht, zu erfahren, woran ich erkrankt bin?

„Nein – Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss zwar die Ursache stehen, der Gesetzgeber meint damit, aber lediglich die Angabe, ob eine normale Krankheit oder eine Berufskrankheit bzw. Freizeit- oder Arbeitsunfall vorliegt. Die Diagnose muss dem Arbeitgeber auf alle Fälle nicht mitgeteilt werden.“

4)Gibt es im Krankenstand einen Kündigungsschutz?

„Grundsätzlich nein- Eine Kündigung während des Krankenstands ist möglich, allerdings kann sich der Dienstgeber damit nicht die Entgeltfortzahlung ersparen. Der Dienstgeber muss dem Arbeitnehmer für die Zeit seiner Erkrankung bis zum Höchstmaß der Anspruchsdauer Entgelt bezahlen. Eine Kündigungsanfechtung des Arbeitnehmers bleibt natürlich immer vorbehalten.“

Für weitere Fragen und Auskünfte kontaktieren Sie unsere FCG Betriebsräte/Personalvertreter!