Direktinfo in der Zustellbasis Salzburg

Zusammen mit den Knotenleitern von 5020 und 5027 Salzburg, sowie den A1 Experten war Franz- Xaver HINTERLECHNER und Andreas Schieder von der Personalvertretung bei den MitarbeiterInnen in der Zustellbasis 5020 Salzburg unterwegs.

Dabei konnten sich die Zustellerinnen und Zusteller direkt über die Salzburger Aktion im Breitbandbereich informieren. Außerdem gab es Infos und Beratung zur bank99 und des Energiekostenrechners!

Einmal mehr zeigte sich, dass die Zusammenarbeit zwischen dem KollegInnen des Filialnetzes und der Zustellung unterstützt von der FCG zu einer „WIN- WIN“ Situation führt!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

 

Rechtsanspruch: Pflegekarenz/ Pflegeteilzeit


Die Voraussetzungen

• Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit muss jeweils schriftlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin vereinbart werden – das heißt, er oder sie muss zustimmen.
• Vor Abschluss der Vereinbarung muss das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen drei Monate gedauert haben.
Mit 1.1.2020 werden Pflegekarenz und Pflegeteilzeit neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt haben ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Pflegekarenz, ohne eine Kündigung fürchten zu müssen.

Liegen die bisherigen Voraussetzungen für die Pflegekarenz/Pflegeteilzeit – und als zusätzliche Voraussetzung ein Betrieb mit mehr als fünf ArbeitnehmerInnen – vor, so kann ein/e ArbeitnehmerIn die Pflegekarenz/Pflegeteilzeit einseitig antreten; und zwar vorerst für die Dauer von höchstens zwei Wochen!
Damit Betriebe die Gelegenheit haben, sich so früh wie möglich auf die Folgen der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit einzustellen, haben ArbeitnehmerInnen dem Arbeitgeber den beabsichtigten Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit so früh wie möglich bekannt zu geben.
Soll die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit länger als zwei Wochen dauern, und liegen weiterhin alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pflegekarenz/Pflegefreistellung vor, ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber anzustreben.
Kommt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der bereits laufenden Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit nicht zu Stande, können ArbeitnehmerInnen abermals einseitig die Fortsetzung für die Dauer von weiteren zwei Wochen bekannt geben.
Auf Verlangen sind dem Arbeitgeber binnen einer Woche die Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person zu bescheinigen und das Angehörigenverhältnis glaubhaft zu machen.

o Über die vier Wochen hinaus kann wie bisher mit dem Unternehmen auf freiwilliger Basis eine Pflegekarenz bzw. -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden.
o Vor Abschluss der Vereinbarung muss das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen drei Monate gedauert haben.

Für welche Angehörige kann ich Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beanspruchen?
Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit können Sie vereinbaren, um Pflege oder Betreuung für bestimmte Angehörige zu organisieren oder um diese selbst zu pflegen, und zwar für
• nahe Angehörige ab der Pflegestufe 3
• demenziell erkrankte oder minderjährige nahe Angehörige ab Pflegestufe 1

Als nahe Angehörige gelten:
• Ehegatte oder Ehegattin und dessen oder deren leibliche Kinder
• Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern
• Kinder, (Ur)Enkelkinder, Adoptiv- und Pflegekinder
• Lebensgefährte oder Lebensgefährtin und dessen oder deren leibliche Kinder
• eingetragener Partner oder eingetragene Partnerin und dessen oder deren leibliche Kinder
• Geschwister
• Schwiegereltern und Schwiegerkinder

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?
Während der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit kann Pflegekarenzgeld bezogen werden. Der Bezug ist grundsätzlich auf 3 Monate beschränkt, bei einer Erhöhung der Pflegegeldstufe ist aber ein erneuter Bezug möglich. Nehmen zumindest zwei Personen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für einen Angehörigen oder eine Angehörige in Anspruch, kann Pflegekarenzgeld für bis zu 6 Monate bezogen werden.
(Quelle AK)

Für nähere Informationen wenden sie sich an ihre FCG Personalvertretung.

CHRISTGEWERKSCHAFTER FORDERN GIPFEL MIT DR. GEORG PÖLZL FÜR DAS FILIALNETZ

CHRISTGEWERKSCHAFTER FORDERN GIPFEL MIT DR. GEORG PÖLZL FÜR DAS FILIALNETZ

Wichtige Themen aus unserer Sicht sind unter anderen:

# Personalmangel und kaum eine Personalreserve im operativen Geschäft
# Urlaubsplanung
# FL-Bezahlung noch immer offen? Wurde uns mit Ende 3. Quartal 2019 versprochen!
# Belohnung der € 100,– für die Mitarbeiter des Filialnetztes ebenso offen! (Briefwahl, teilweise Verdreifachung der benachrichtigten Pakete etc.)
# Keine ausreichende Info an unsere Schaltermitarbeiter bzgl. neuer Bank für potentielle Neukunden auf Anfrage?

Wie soll hier unsere bank99 am 1. April 2020 erfolgreich starten? Die Mitarbeiter sind alles andere als motiviert. Auch beim Kick off der Bank am 25. Jänner 2020 in Linz blieben leider viele Fragen unbeantwortet!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Sozialversicherungsbonus ab 1. Jänner

Sozialversicherungsbonus ab Jänner 2020:
Der Sozialversicherungsbonus – also eine SV-Rückerstattung – wurde für Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbstständige und Landwirte in unterschiedlichen Höhen eingeführt.

Arbeitnehmer mit geringen Einkommen können bis zu 300 Euro an SV-Bonus erhalten, Pensionisten sogar 430 Euro. Bei Unternehmern und Bauern kann die Rückerstattung bis zu 371 Euro pro Jahr betragen.
Unabhängig vom Einkommen wird für sie die Senkung der allgemeinen Krankenversicherungsbeiträge mit auf 0,85 Prozent gelten. Für Arbeitnehmer und Pensionisten gilt diese Regelung zwar bereits ab 2020, sie kann jedoch erst ab 2021 rückwirkend ausbezahlt werden. Damit werden alljene Einkommen entlastet, die über der Geringfügigkeitsgrenze und unter 22.600 Euro jährlich liegen.

Von diesen Maßnahmen profitieren auch sehr viele unserer Kolleginnen und Kollegen, speziell im Bereich des neuen Kollektivvertrages!

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Blumen zum Valenstinstag

An einem Tag wie heute, an dem Glück und Freude verbreitet werden soll, ist der VPA UZ, unterstützt vom Zentralausschuss und Personalausschuss unterwegs, um Rosen zu verteilen.

Mit viel Begeisterung überreichen die Rosenkavaliere Manfred Wiedner, Andreas Soretz, Andreas Bortolotti, Egon Grüner, Norbert Krutzler, Gerhard Hermann, Alexander Havlik-Goigitzer und Albert Rosenbaum die Blumen um ein Lächeln in die Gesichter der Menschen zu zaubern.

Auch am Valentinstag wollen wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen

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Klausurtagung aller Kontrollvorsitzenden des ÖGB

Klausurtagung aller Kontrollvorsitzenden des ÖGB in der Steiermark!

Auf Einladung des Vorsitzenden der Bundeskontrollkommission des ÖGB, Manfred Wiedner fand von 10. bis 12. Februar 2020 in Hofkirchen in der Steiermark die jährlich abzuhaltende Klausurtagung statt.
Neben den prüfungsrelevanten Themen wie, einheitlicher Jahresbericht an die BKK, gab es auch viel Information von den eingeladenen Referenten.

Besonders gefreut hat es die Teilnehmer, dass neben dem Präsidenten des ÖGB, Wolfgang Kazian, auch alle leitenden Sekretäre des ÖGB, Magistra Ingrid Reischl (Grundsatzfragen), Willi Merny (Organisation) und Roland Pichler (Finanzen) die weite Anreise nicht gescheut haben, um diese Veranstaltung auch mit ihrer Anwesenheit und sehr interessanten Referaten auszuzeichnen.

Auch der ÖGB Verlag, die Chefin der Controllingabteilung, Magistra Claudia Puhr und der Chef der Kommunikationsabteilung, Andreas Berger standen den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung.

Als Überraschungsgast kam auch der ÖGB Vorsitzende für die Steiermark, Horst Schachner nach seiner Sitzung im Bundesrat noch zur Abendveranstaltung vorbei.

Der Präsident betonte in seinen Ausführungen, dass er sich freut, dass die Kontrollkommissionen so gut arbeiten, denn dadurch ist auch sein ruhiger Schlaf sicher gestellt.

Alles Referenten und Teilnehmer waren sich einig, wir wollen auch in Zukunft,

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C on Tour in Salzburg

Franz Xaver HINTERLECHNER und Andreas Schieder von der Personalvertretung sind derzeit in einigen Salzburger Dienststellen anzutreffen. Das Verteilzentrum in Wals wurde am Montag besucht, dabei konnten die beiden Personalvertreter unzählige Gespräche mit MitarbeiterInnen führen. Die Bezahlung der KV MitarbeiterInnen in den Verteilzentren ist aus FCG Sicht deutlich zu erhöhen, da es ja bekanntlich auch keine Schichtdienstzulage für KV MitarbeiterInnen gibt.

Die in Umsetzung befindlichen Steuererleichterungen werden zwar auch den Koll dieses Bereiches helfen, reichen jedoch sicher noch nicht aus.

Die Sonderprämie, sowie die Beteiligung am Unternehmenserfolg sind enorm wichtig für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Verteilzentren.

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Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg ähnlich hoch wie im Vorjahr (889,–)

Unternehmensbeteiligung muss zukünftig steuerfrei werden! Für 2019 werden es wieder rund € 900,– sein

Trotz der bereits bilanzwirksamen, obwohl nicht rechtskräftigen Verurteilung, des Unternehmen zur Strafzahlung wegen eines angeblichen Vergehens bzgl. der Datenschutzgrundverordnung im Ausmaß von ca. 20 Millionen Euro, wird sich das Teilhaben am Unternehmenserfolg wieder an der Höhe des Vorjahres orientieren, wo es € 889,– betragen hat.

Dies resultiert aus der Tatsache, dass es leider noch immer nicht gelungen ist den Deckel von 14,5 Millionen maximaler Auszahlungssumme wegzubringen. Denn die vereinbarten 10% des Ebit würden mittlerweile schon über 20 Millionen Euro betragen.

Wann wird der Betrag heuer ausbezahlt? Es bedarf die Auszahlung dieser Summe wieder der Genehmigung in der Hauptversammlung der Österreichischen Post AG, welche heuer am 16. April 2020 abgehalten werden wird.

Danach wird rasch, also mit Mai 2020, dieser Betrag wieder mit dem Lohn angewiesen werden. Bezüglich der steuerfreien Auszahlung dieses Betrages sind wir in guten Gesprächen mit der Bundesregierung. Nur dies würde auch eine reale Erhöhung des Betrages, je nach Steuerklasse, von bis zu 50% bringen. Uns wurde von Seite des Bundesministeriums für Finanzen bereits eine mögliche positive Erledigung signalisiert, wobei die Realisierung schon dieses Jahr eher unwahrscheinlich ist.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2019 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen entsprechend aliquoteierten Betrag. Liegen Ausschlussgründe vor, erfolgt keine Auszahlung. Beispielsweise bei der Teilnahme an einem Prämiensystems (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2019. Oder bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, oder Austritt ohne wichtigen Grund oder der Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Für Rückfragen steht die Familie mit dem „C“ jederzeit zur Verfügung, denn wir werden auch weiterhin;

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FCG bei den PaketzustellerInnen in Kalsdorf


Nachdem die Zusteller in der „PLÖ Kalsdorf“ ihren Dienst in zwei „Wellen“, um 06.00 Uhr und um 07.30 Uhr beginnen, musste Manfred Wiedner seinen Vortrag zweimal halten. Was aber kein Problem darstellte, denn es gab ausreichend FCG Jause und Kaffee für alle.

Die mit allen diskutierten Themen:

• Warum sind immer noch mehr als die Hälfte der Zusteller Frächter?
• Konkrete bzw. zukünftig neue Vorgansweise bei der Beantragung von Urlauben
• Auswirkungen der Amazon Eigenzustellung in Wien und Umgebung
• Probebetrieb der Telematik bzw. eventuelle flächendeckende Umsetzung
• Sonderzahlung Ende Februar im Ausmaß von € 100,– und Unternehmensbeteiligung,
• post.sozial
• bvaeb

Zur Beantwortung der Fragen standen auch die örtlichen FCG Mandatare Melanie Blaschek, Gilmar Gatternigg der VPA-Vorsitzende von Graz, Martin Pieler und der FCG Landesvorsitzende Christian Höllerbauer zur Verfügung.
Gespannt ist man schon wer der Leiter im neuen großen Paketzentrum in Kalsdorf bei Graz werden wird. Ausgeschrieben wurde der Arbeitsplatz jedenfalls gestern. Aber egal wer mit dieser Aufgabe betraut werden wird, wir als FCG Familie werden auch weiterhin,

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Wir sind die Größten

Unter diesem Motto hat die FCG mit gestrigem Tage die Pensionisteninfoabende gestartet. Warum die Größten? Weil mittlerweile die Pensionisten schon mit Abstand die größte Gruppe in unserer Gewerkschaft sind.

Wir werden diese Infoabende nun beginnend mit Wien auf ganz Österreich ausrollen.

Gestern waren wir in den Bezirken 1130/1140 Wien. Auf Einladung von Gerhard Schuh, kamen neben ca. 30 interessierten PensionistInnen, als Referenten auch der Bundesvorsitzende Manfred Wiedner, der Landesvorsitzende Andreas Soretz und der Bundespensionistenvertreter der FCG, Hans Brandstetter.

Die Themen lagen auf der Hand:

• Pflegefreistellung und Pflegekarenz neu,
• Die aktuellen Werte in der Sozialversicherung 2020,
• Die Pensionserhöhung/Pensionssicherungsbeitrag,
• Die Anrechnung von Vordienstzeiten,
• Unsere Postbank, bank99 und die Konditionen für unsere Pensionisten,
• Die Leistungen von post.sozial (helfens.wert, Ferienhäuser, etc. etc.),
• Die Leistungen der neuen BVA-eb (Kuren, Sozialfond, etc.),
• Die Leistungen des ÖGB/GPF Impfungen etc.etc.

Aber natürlich gab es auch ausreichend Zeit über die gute alte Zeit zu plaudern. Nach einigen Freigetränken, bezahlt von der FCG, waren sich die Pensionistinnen und Pensionisten einig. Wir wollen auch in Zukunft mit der Familie mit dem „C“,

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