Erhöhtes Paketstückgeld für NOV und DEZ
Mitarbeiter*innen, die dem Kollektivvertrag-neu (KV-neu) unterliegen und im Rahmen der Paketzustellung im „Paketzustelldienst“ und in der Verbundzustellung im „Briefzustelldienst in einem
Gleitzeitmodell“ oder als „Standortleiter *innen“ und „Standortleiter-Stellvertreter *innen“, mit
teilweiser Zustelltätigkeit (playing) Pakete zustellen, erhalten seit 1. Oktober 2021 ein Paketstückgeld für jedes erfolgreich zugestellte bzw. abgestellte Paket.
Diese Regelung kommt auch für Vertretungstätigkeiten sowie für geringfügig beschäftigte
Paketzusteller*innen (Samstagskräfte) in der Verbundzustellung zur Anwendung.
Das Paketstückgeld für KV Angestellte beträgt brutto 6 Cent.
In den Kalendermonaten November und Dezember wird das Paketstückgeld um einen „Hochsaison-Zuschlag“ von brutto 4 Cent erhöht und beträgt somit insgesamt brutto 10 Cent.
Unter dem Begriff „erfolgreich abgestelltes Paket“ ist die Zustellung
• in eine Post-Empfangsbox,
• mit einer Abstellgenehmigung,
• an eine*n Ersatzempfänger*in oder
• in eine Abholstation, sofern diese Adresse von Kund*innen angegeben wird (z.B. Amazon
Locker) zu verstehen.