Beamtengehälter – Nachzahlung ist noch offen
Die Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr für Beamte liegt nun wieder beim Europäischen Gerichtshof. Die Regierung hat ja den Vorrückungsstichtag per Gesetz mit der Besoldungsreform abgeschafft. Die FCG Post hat diese Regelung immer für rechtlich fragwürdig gehalten, da kein Beamter der Post de facto eine Anrechnung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr, wie es das EU Recht vorsieht, erhalten hat. Der Bundesverwaltungsgerichtshof hat nun anscheinend auch rechtliche Bedenken und hat dazu ein Vorabprüfungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof eingeleitet.
Wir werden für die Anrechnung der Vordienstzeiten und den damit verbundenen erheblichen Nachzahlungen für unsere Postbeamte weiterkämpfen!