Sonderbetreuungszeit
FCG Forderung erfüllt: Die Sonderbetreuungszeit für Eltern gilt nun doch ab dem 1. September rückwirkend. Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund. Das bedeutet, dass Eltern ab 1.9.2021 rückwirkend einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit haben und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab diesem Tag rückwirkend die Kosten für die Freistellung voll rückerstattet bekommen. Der […]
