COVID-19-Risikogruppen-Verordnung bis 31. Mai 2022 verlängert
Die COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1. April 2022 ausgestellt wurden, müssen von den von der Arbeitsleistung freigestellten Mitarbeiter*innen innerhalb von zwei Wochen ab Inkrafttreten der am 1. April 2022 verlautbarten Verordnung des Bundesministers für Arbeit, BGBLA II Nr. 126/2022, somit bis 15. April 2022 durch ein befugtes Organ bestätigt werden. Andernfalls verliert das Attest seine […]
