Arbeitnehmerveranlagung/ „Steuerausgleich“
Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) können Sie nach Ablauf des Jahres Folgendes geltend machen: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (ist zu beantragen, auch wenn dieser schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht wurde) Mehrkindzuschlag Pendlerpauschale (soweit nicht schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht) Werbungskosten (z.B. Fachliteratur, Fortbildungskosten) Eventuell Sonderausgaben, die nicht automatisch übermittelt werden Unterhaltsabsetzbetrag (Formular […]
