Steuerkeule bei Überstundenpauschalen: Tausenden Postlern drohen Einkommensverluste

Liebe Koll.,

aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts entfällt die steuerfreie Behandlung der Überstundenzuschläge bei Überstundenpauschalen.

Das hat massive negative Auswirkungen auf tausende Postmitarbeiter:innen!

Aus diesem Grund hat der FCG Vorsitzende in der Post direkt in der Spitzenpolitik interveniert, damit dieser Schaden für unsere Postler abgewendet werden kann.

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Freitag, 8. Mai 2026 11:14
An: Deckenbacher Romana | OEGB <romana.deckenbacher@oegb.at>; wolfgang.hattmannsdorfer@bmwet.gv.at
Betreff: Überstundenzuschläge Wegfall der steuerfreien Behandlung bei Überstundenpauschalen

Sehr geehrter Herr Bundesminister, lieber Wolfgang!

Liebe Romana!

Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts (Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 12. November 2025, RV/2100475/2024), kommt es zu einer strengeren Auslegung der Lohnsteuerrichtlinien durch die Finanzverwaltung. Demnach dürfen wir die steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen nach § 68/2 EStG ab 1. Jänner 2026 bei ALL-IN-Vereinbarungen oder Überstundenpauschalen nicht mehr wie bisher anwenden.

Die steuerfreie Behandlung wird von der Finanzverwaltung nur mehr für einzelverrechnete, angeordnete und tatsächlich geleistete Überstunden anerkannt.

 Im Hinblick auf den Slogan „Leistung muss sich lohnen“ ersuche ich euch auf den SPÖ Finanzminister einzuwirken, dass die Steuerfreigrenze bei Überstundenzuschlägen auch bei „Überstundenpauschalen“ wieder angewendet werden kann.

Das betrifft bei der Post einige tausend Kolleg:innen in der Zustellung, sowie Mitarbeiter:innen in den Filialen, die tatsächlich jeden Euro brauchen und nicht noch zusätzlich vom Finanzminister abgeräumt werden dürfen!

 

Mit besten Grüßen

Andreas Schieder

 

 

ANDREAS SCHIEDER

Österreichische Post AG

Zentralausschuss – UZ

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