FCG NEWS: Neuregelung für die Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen
Neuregelung für die Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen!
Im heurigen Jahr 2026 wird der Freibetrag von 170 Euro für bis zu 15 Überstunden pro Monat betragen. Außerdem wird jetzt gesetzlich klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsentgelt wieder steuerfrei ist. Diese Steuerbefreiung war infolge eines Urteils des Bundesfinanzgerichts aufgehoben worden.
Ein klarer Erfolg für Arbeitnehmer in Österreich und ein wesentlicher Vorteil für unsere Mitarbeiter:innen in der Post AG.
Die Regelung wird in einer Sondersitzung per Initiativantrag im Parlament eingebracht und im Jänner rückwirkend mit Jahresbeginn beschlossen.
Außerdem ist mit Jänner 2026 eine Erhöhung des Ausbleibetaggeldes von 26,16 € (=12 Stunden) auf 29€ (=12h) wirksam geworden, welche im Durchschnitt unsere Zusteller*innen rund 400 Euro pro Jahr bringen kann.
FCG, wir für Euch!

