Hochwassersituation, Sonderurlaub für den Katastropheneinsatz
Hochwassersituation, Sonderurlaub für den Katastropheneinsatz für Mitglieder von Blaulichtorganisationen und Betroffene
Regelung für die Post AG:
Liebe Kolleg*innen!
Im Hinblick auf die bundesweit bestehende Ausnahmesituation im Zusammenhang mit den starken Niederschlägen und der damit verbundenen Hochwassersituation wird, um eine einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen, folgende Regelung getroffen:
Mitarbeiter*innen, die Mitglieder von Blaulichtorganisationen sind, d.h. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder die bei einem Rettungsdienst (Rotes Kreuz etc.) tätig sind, ist bei Einsätzen in zu Katastrophengebieten erklärten Gemeinden – soweit wie möglich – Sonderurlaub zu gewähren.
Bei Einsätzen außerhalb von Katastrophengebieten kann den Mitarbeiter*innen ebenfalls unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Möglichkeiten Sonderurlaub genehmigt werden. Ebenso ist Mitarbeiter*innen, die direkt vom Hochwasser betroffen sind, zur Schadenseindämmung nach den betrieblichen Möglichkeiten Sonderurlaub zu gewähren.
Für Einsätze für Blaulichtorganisationen in Katastrophengebieten können maximal bis zu 5 Sonderurlaubstage genehmigt werden.
In allen anderen Fällen können unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Möglichkeiten maximal 3 Sonderurlaubstage genehmigt werden.
Für die endgültige Anerkennung des Sonderurlaubs ist im Nachhinein über den Einsatz für die jeweilige Blaulichtorganisation und das Einsatzgebiet eine entsprechende Bestätigung von den Mitarbeiter*innen beizubringen. Von den Mitarbeiter*innen, die vom Hochwasser selbst betroffen sind, ist von der Gemeinde eine Bestätigung vorzulegen.