Hände weg vom freien Sonntag

Liebe Kolleg*innen,

die unten stehende Regelung wird sinngemäß auch für die (Sonntags)- Sonderschichten in den Logistikzentren bzw. der Transportlogistik angewendet.

Im Vorjahr hat der fsg Vorsitzende des Zentralausschusses Sonderschichten auch an Sonntagen auf freiwilliger Basis gefordert. Das kann jedoch nicht zur Normalität werden und muss wieder abgestellt werden!

Siehe Punkt 4

ZA Aktuell November 2020 Wir brauchen eine Vorverlegung des Dienstbeginns

 

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Dienstanweisung des Betriebes:

Betreff: Mitarbeiter*innen die im Rahmen der Paket- und Verbundzustellung Pakete zustellen – Sonderprämien-Regelung für die Sonntagszustellung am 12. und 19. Dezember 2021

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Mitarbeiter*innen, die dem Kollektivvertrag-neu unterliegen und an den beiden kommenden Wochenenden am Sonntag – den 12. und 19. Dezember 2021 – im Rahmen der Paket- und Verbundzustellung Pakete zustellen, werden dafür als Dank einen Geschenkgutschein der Firma Sodexo im Wert von

  • 40.00 EUR bei einer Dienstleistung ab 4 Stunden und
  • 20,00 EUR für eine Dienstleistung kleiner 4 Stunden

zuerkannt erhalten.

Sodexo Warengutscheine können bei 26.000 Einlösestellen wie Billa, Spar, Lidl etc. eingelöst werden.

Die Verteilung der Geschenkgutscheine wird durch die Führungskräfte an die betreffenden Mitarbeiter*innen voraussichtlich am Ende der kommenden Woche und damit noch vor Weihnachten erfolgen.

Der Geschenkgutschein stellt eine Sachzuwendung dar und ist gemäß dem EStG 1988 für die Mitarbeiter*innen steuerfrei d.h. es fallen keine Lohnabgaben an.

 

(Weihnachts)- Gutscheine bis 365 Euro steuerfrei

Liebe Kolleg*innen,

wie im Vorjahr können Betriebe ihren Mitarbeiter*innen anstelle der coronabedingten Absagen von Weihnachtsfeiern, wieder einen steuerfreien Gutschein von bis zu 365 Euro schenken.

Die gesetzliche Basis für die Steuerfreiheit hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht.

Das bedeutet für unsere Kolleg*innen, dass die angekündigten Gutscheine im Dezember von 100 Euro, und der Gutschein bis zu 50 Euro im Jänner steuerfrei sind.

Die Mitarbeiter*innen hätten es sich verdient, wenn die ganze Summe von 365 Euro für die Kolleg*innen möglich gemacht würde.

 

Security- Kräfte in den Filialen

Liebe Kolleg*innen,

in der Vorweihnachtszeit steigt leider auch wieder die Gefahr der Überfälle auf Bank – und Postfilialen. Daher haben wir als FCG wieder entsprechende Security- Mitarbeiter eingefordert, um die Sicherheit für unsere Mitarbeiter*innen zu erhöhen!

Das Management hat auf die Forderung reagiert und setzt in ausgewählten Standorten (davon über 30 in Wien) Security- Kräfte ein, um an Tagen mit erhöhtem Risiko auch die Sicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen zu erhöhen.

FCG- sicher in die Zukunft!

Heute Gipfelgespräch

VORSTANDSBESPRECHUNG AM 2. NOV

Liebe Kolleg*innen,

heute ab 15 Uhr findet die angekündigte Besprechung zwischen dem Postvorstand und der Personalvertretung der Österreichischischen Post AG statt.

Bei dieser Sitzung muss aus unserer Sicht, über die umfangreichen personellen und betrieblichen Probleme gesprochen werden und auch Lösungen auf den Weg gebracht werden.

Nicht nur reden, sondern auch handeln muss die Devise sein.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Zustellrayone verkleinern

Es ist das Gebot der Stunde die Zustellbezirke wieder zu verkleinern, damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt.

Es ist ja nichts Neues, dass die Personalsituation in vielen Bereichen und Regionen sehr angespannt ist. Umso wichtiger ist es, die Plusvariante jetzt umzusetzen und diese auch über den Jänner 2022 zu leben.

Allerdings reicht das bei weitem nicht aus, da auch generell die Zustellbezirke vor allem in den Verbundzustellbasen zu groß sind. Auch die Verschneidung und die Aufteilung der Arbeit sind teilweise nicht so, wie es im Sinne der Gerechtigkeit notwendig wäre. Selbstverständlich besteht in der Frage der Bezahlung der interen Karriereentwicklung und anderen Themen Handlungsbedarf. Bei den Personalaufnahmen wird teilweise immer noch zu langsam reagiert, da braucht es mehr Initiative.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

Vorstandsbesprechung am 2. NOV

Liebe Kolleg*innen,

am 2. November 2021 ab 15 Uhr findet die angekündigte Besprechung zwischen dem Postvorstand und der Personalvertretung der Österreichischischen Post AG statt.

Bei dieser Sitzung muss aus unserer Sicht, über die umfangreichen personellen und betrieblichen Probleme gesprochen werden und auch Lösungen auf den Weg gebracht werden.

Nicht nur reden, sondern auch handeln muss die Devise sein.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Die Geschichte der „Ankündigungsriesen“

Die sogenannten Ankündigungsriesen findet man am häufigsten in der Politik, öfters auch bei den fsg Kolleg*innen, hin und wieder bei uns selbst und jetzt auch mehr und mehr in den „Managementebenen“.

— Viele hören noch die Worte mancher dieser Riesen „Alles ist im Collator“.

–Habt Mut zu Minusstunden ist ebenfalls ein ganz prominenter Sager dieser Damen und Herrn aus höheren Kreisen.

–Einige Zusteller*innen aus Oberösterreich haben noch den fsg („Riesen“) Wahl- Folder indem versprochen wurde, dass die Rayone kleiner werden.

–Aus dem Management wurde vor dem Sommer und der Minusvariante auch angekündigt, dass mit Oktober die „Plusvariante“ kommt und dort die Zustellbezirke wieder kleiner werden.

Bei all diesen Punkten hat sich der „Ankündigungsriese“ als „Umsetzungszwerg“ entpuppt!

Daher nochmal die Forderung der Christgewerkschafter*innen in der Personalvertretung und Gewerkschaft:

„Plusvariante“ jetzt umsetzen und die Zustellbezirke verkleinern!

Aufnahmeoffensive in den Filialen und Verteilzentren, denn auch dort beginnt die Hochsaison!

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

 

 

 

 

 

 

Keine Ausreden mehr

Mit aller Gewalt wurde das Minus/Plussystem in der Zustellung auf vielen Basen eingeführt. Im Juli und August wurden die Zustellbezirke vergrößert mit der Zusage, dass ab Okt die Zustellbezirke im Plusmodell wieder deutlich kleiner werden würden.

Viele Kolleg*innen gingen in diese Vorleistung, hatten viele Sorgen mussten auch noch den Urlaubsersatzkräften massiv helfen und hofften mit Oktober auf die „Plusvariante“.

Doch jetzt scheinen die Entscheidungsträger plötzlich nicht mehr so überzeugt von ihrem eigenen System zu sein, und wollen wie uns mitgeteilt wurde, das „Plussystem“ verschieben oder gar teilweise absagen.

Ist das Wort nur Schall und Rauch?

Wir FCGler fordern das Management auf die Zustellbezirke sofort zu verkleinern, damit die Mengen bewältigt werden können!

PS:

Wann wird die Gewerkschaftsspitze in dieser Frage erwachen und was machen?

 

Schon wieder versetzter Dienst

Offensichtlich hat sich die „Rendi- Wagner“ Fraktion durchgesetzt, sodass auch im Betrieb wieder der versetzte Dienst eingeführt wird.

https://www.vienna.at/menschen-ohne-impfung-einschraenken-rendi-wagner-offen/7097277

Bei 80% geimpften bzw. genesenen Kolleg*innen kann der versetzte Dienst wieder aufgehoben werden.

Wir wissen nicht, ob es noch weitere Verschärfungen geben wird, sodass es sicher gut ist wenn sich noch weitere Mitarbeiter*innen gegen das Virus impfen lassen.

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Anweisung des Unternehmens:

Betreff: Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in den Zustellbasen der Distribution aufgrund 2. COVID-19 Öffnungsverordnung

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Aufgrund der mit 15. September 2021 in Kraft gesetzten 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, sowie der österreichweit steigenden Fallzahlen, werden die Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in den Zustellbasen der Distribution wie folgt angepasst:

  1. Mit sofortiger Wirksamkeit – d.h. ab 20. September 2021 – müssen generell alle in den Zustellbasen tätigen Mitarbeiter*innen (Administration, Vorverteilung, Zustellung, Hilfsdienste etc.), die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind, verpflichtend eine FFP2-Maske bei Tätigkeiten in den Räumlichkeiten der Zustellbasis tragen.
  2. Der versetzte / gestaffelte Dienstbeginn tritt österreichweit für alle Zustellbasen der Distribution ab 27. September 2021 unter folgenden Rahmenbedingungen in Kraft:
  3. Für den Dienstbeginn Teil 1 (=Gruppe 1) sind alle jene Mitarbeiter*innen einzuteilen, die entweder „Geimpft“ oder „Genesen“ sind:


Geimpft bedeutet (vollständige Immunisierung):

  • zweiteilige Impfung (z.B. Biontech Pfizer):  ab dem Tag der 2. Impfung für maximal 360 Tage
  • einteilige Impfung (z.B. Johnson&Johnson): 22 Tage nach der Impfung für maximal 270 Tage
  • einteilige Impfung bei Genesenen (unabhängig vom Impfstoff) und
    • Nachweis einer molekularbiologischer Positivtestung:

ODER

  • Nachweis von Antikörpern erforderlich

gültig für maximal 360 Tage


Genesen bedeutet:
Man ist, nach Ablauf der Infektion, für 180 Tage immunisiert und damit von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis für neutralisierende Antikörper gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.


Folgende Nachweise sind gültig
: Grüner Pass, Test-Zertifikate mit EU-konformem QR-Code, Genesungszertifikate, aufgehobene Absonderungsbescheide, Antikörpertests, Impfkarten, behördlich anerkannte Impfpässe sowie E-Impfpässe.

 Eine Aufbewahrung der von den Mitarbeiter*innen vorgelegten Nachweise ist nicht zulässig. 

Es gilt der Grundsatz, dass für alle Mitarbeiter*innen, die die zuvor definierten Bedingungen erfüllen, der Dienstbeginn Teil 1 (=Gruppe 1) anzuordnen ist (auch wenn es mehr als 50% der Belegschaft ist). Das Tragen einer FFP2 Maske / Mund-Nasen-Schutz in den Räumlichkeiten der Zustellbasis wird für Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 empfohlen.

Für alle anderen Mitarbeiter*innen ist der Dienstbeginn so festzulegen, dass der Großteil (mindestens 75%) der Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 ihre Arbeiten in der Zustellbasis abgeschlossen haben und sich bereits am Dienstgang befinden. Ab 27. September 2021 ist der Dienstbeginn der Gruppe 2 somit mindestens um 2 bis 2,5 Stunden nach dem Dienstbeginn der Gruppe 1 festzulegen. In jenen Zustellbasen, in denen die Mitarbeiter*innen während der Paketaufteilung räumlich von den übrigen Mitarbeiter*innen getrennt sind, kann der zeitliche Abstand zwischen dem Dienstbeginn der Gruppe 1 und Gruppe 2 auf bis zu eine Stunde reduziert werden. Die konkrete Festlegung des Dienstbeginns für die Gruppen 1 und 2 ist vom Regionalleiter in Abhängigkeit der bestehenden Rahmenbedingungen

 

  1. Fallen mehr als 80% der Mitarbeiter*innen der Zustellbasis in die unter Punkt 1. definierte Zielgruppe = d.h. es sind mehr als 80% der Mitarbeiter*innen entweder geimpft oder genesen = haben in den letzten 180 Tagen eine COVID-19-Infektion überstanden – kann der versetzte Dienstbeginn aufgehoben werden.

 

Geimpften / Genesenen wird das Tragen einer FFP2 Maske oder eines Mund-Nasen-Schutz in den Räumlichkeiten der Zustellbasis empfohlen. Für Nichtgeimpfte besteht eine Tragepflicht einer FFP2-Maske in den Räumlichkeiten der Zustellbasis.

 

  1. Mit sofortiger Wirksamkeit – d.h. ab 20. September 2021 – ist am Zustellgang generell in folgenden Situationen von allen Mitarbeiter*innen eine FFP2-Maske zu tragen:
  • beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (z.B. Gemeinde)
  • bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • beim Kund*innenkontakt in geschlossenen Räumen
  1. Beim Dienstbeginn der Mitarbeiter*innen in der Vorverteilung tritt keine Änderung ein.

 

  1. An Dienststellen mit mehr als 51 Mitarbeiter*innen muss ein*e Covid-19 Beauftragte*r bestellt werden, die*der für die Umsetzung der Covid-19-Schutzmaßnahmen an der Dienststelle verantwortlich ist.

Bei Fragen zu dieser Regelung stehen Ihnen Frau Ursula Bachmair und das Team des Gesundheitsmanagements gerne als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Wir ersuchen um nachweisliche Information der für die Zustellbasen zuständigen Regionalleiter*innen und Gebietsleiter*innen und entsprechende Information der in den Zustellbasen der Distribution tätigen Mitarbeiter*innen.

Wir ersuchen um strikte Einhaltung dieser Regelung. Eine Missachtung der getroffenen Regelung kann zu disziplinären Konsequenzen und – sollte dem Unternehmen daraus ein Schaden entstehen – auch zu Schadenersatzforderungen gegen die betreffenden Führungskräfte führen.

Die Mitarbeiter*innen des Sicherheitstechnischen Dienstes und der Konzernrevision sind beauftragt, die Einhaltung der Regelung zu überprüfen und eine Nichteinhaltung unverzüglich zu melden. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung dieser Regelung mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen ist.

Wir ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit besten Grüßen

Franz Nigl                                                                                                                       Alois Reif

Leitung Personalmanagement und                                                        Leitung Distribution

Verantwortlich Beauftragter für Arbeitnehmerschutz

Personalkrisengipfel gefordert

Seit Monaten drängen wir als FCG darauf, endlich mehr Personal einzustellen und dafür auch bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch unsere Warnungen, dass die Personalfluktuation nach Ende des Lockdowns wieder massiv ansteigen wird, wurde ignoriert bzw. zu wenig ernst genommen.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass Mitbesorgungen nicht zugestellte Sendungen durch Personalengpässe und aufgeheizte Stimmung in den Dienststellen an der Tagesordnung stehen.

Ein ähnliches Bild kann man auch in den Filialen beobachten.

Wo ist das versprochene Personal für die Hochsaison?

Manfred Wiedner hat bei der heutigen Zentralausschuss Sitzung einen Antrag nach einem Personalkrisengipfel für alle Geschäftsbereiche gestellt, welcher  einstimmig angenommen wurde.

FCG- damit mehr Zeit zum Leben bleibt!