FCG News: Unmut auch bei Dienstplänen am Schalter

Bekanntlich wurde die Dienstplangestaltung in den Filialen in Form einer Betriebsvereinbarung bei der Schlichtungsstelle, mit Zustimmung des Vertreters des Zentralausschusses (fsg) vor mehreren Jahren umgesetzt.

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Fällen, dass die Kolleg:innen Minuszeiten aufbauen müssen, obwohl eine höhere Schalterbesetzung aus unserer Sicht notwendig wäre. Diese ist nur teilweise mit einer geringeren Benachrichtigungsquote zu rechtfertigen.

Wenn das Personal zur Verfügung steht, wäre es sicher vernünftiger Verkaufsaktionen der Post, A1 oder Bankprodukte zu organisieren, statt bewusst Minusstundenreserven aufzubauen, die teilweise wieder verfallen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zumindest in einem Fall bei einem Schalterbeamten entschieden, dass Minusstunden gegen Plusstunden zu rechnen nur bei einem Jahresdienstplan möglich ist. Das ist jedoch bei dieser BV nicht der Fall, weil immer dienstags für die Folgewoche der Dienstplan/ Diensteinteilung bekannt gegeben wird.

Als FCG erwarten wir daher, dass mit Augenmaß agiert wird, weil sonst mit Sicherheit weitere rechtliche Auseinandersetzungen kommen werden.