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FCG NEWS: Postler helfen Postlern

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir wollen auch heuer wieder unsere Weihnachtsaktion „Postler helfen Postlern“ durchführen und in Not geratene Mitarbeiter*innen, die eine schwere Zeit durchmachen, unterstützen.

Spenden dazu sind unter dem Kennwort: „Postler helfen Postlern“ auf das Konto

FCG Zentralausschuss

IBAN: AT86 6000 0000 9205 4222

Kennwort „Postler helfen Postlern“

möglich.

GEMEINSAM in eine bessere Zukunft!

Höheres Paketstükgeld im Nov und Dez für KV Neu Mitarbeiter:innen

Für jedes erfolgreich zugestellte bzw. abgestellte Paket wird zusätzlich zum Paketstückgeld von brutto 6 Cent in den Kalendermonaten November und Dezember 2024 ein „Hochsaisonzuschlag“ von brutto 4 Cent zur Anweisung gebracht, somit beläuft sich das Paketstückgeld für jedes erfolgreich zugestellte bzw. abgestellte Paket in den Kalendermonaten November und Dezember 2024 auf brutto 10 Cent.

Aufgrund der geführten Gespräche ist diese Erhöhung für die Monate November und Dezember auch in Zukunft für diese zwei Monate gültig. Die Mitarbeiter:innen werden gesondert mit einer Dienstanweisung informiert.

 

PS:

Für Beamte und Angestellte nach Dienstordnung erhöht sich das Paketstückgeld für zustellte Pakete im Jänner 2025 aufgrund des Gehaltsabschlusses.

FCG NEWS: Familienleistungen steigen ab Jänner um 4,6%

Höhe der Familienbeihilfe pro Monat

Erhöhung Kilometergeld ab 1. Jänner 2025 in Kraft

Info vom heutigen Gipfelgespräch beim Postvorstand

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

heute fand ein Gipfelgespräch zwischen Generaldirektor Walter Oblin, Generaldirektor Stellv. Peter Umundum, Personalchef Franz Nigl, Divsionsleiter Mattihas Hofmann, sowie Richard Köhler (fsg) und Andreas Schieder (FCG) statt.

Dabei wurde eine deutliche Verbesserung der Personalsituation eingefordert, weil diese derzeit in vielen Bereichen unerträglich ist.

Folgende Punkte wurden diskutiert bzw. vorgestellt:

  • Zuschuss Weihnachtsfeiern wird von 10 auf 20 Euro erhöht
  • Abgestelltes Paket wird von 0,8 auf 1 min erhöht
  • Zugestelltes Paket wird auf 1,6 min gelegt (keine Zustimmung)
  • Vorschlag für Paketstückgeld KV Neu im Nov und Dez. um 4 Cent zu erhöhen (in Summe 10 Cent)
  • XS-Basen werden S Basen in der Frage der Entlohnung gleichgestellt
  • Rund 10 Zustellbasen werden von Large auf Large plus erhöht (höheres Überstundenpauschale)

Mein Vorschlag das Ausbleibetaggeld auf  30 Euro pro Tag zu erhöhen würde 3,5 Mill. kosten und würde durch den Nettoeffekt den Kolleg:innen viel bringen. Darüber konnte noch kein Einvernehmen hergestellt werden, wird jedoch bei der nächsten Gehaltsverhandlung jedenfalls ein wesentlicher Punkt werden.

In der Frage der „Sonntagszustellung“ von Paketen wurde uns versichert, dass diese nicht mit dem bestehenden Personal durchgeführt wird. 

Es gibt jedoch Überlegungen, dazu ein „Schichtmodell“ in der Tochterfirma Post 108 zu entwickeln und dafür neue Mitarbeiter:innen einzustellen.

Für unsere Zusteller:innen in der Ist- Zeit, bleibt damit der Sonntag frei!

FCG, weil wir für Euch sind!

 

Was ist mit dem Recruiting los?

Was ist mit dem Recruiting los?

Trotz hunderter Rayone in der Mitbesorgung, werden von der Recruiting- Abteilungen offenbar im großen Stil Ablehnungen verschickt. Tagtäglich erhalten wir Berichte von den Dienststellen, dass trotz Personalengpässen, Bewerber nicht einmal zu einem Gespräch geladen werden, sondern direkt eine Ablehnung erhalten.

Andreas Schieder, Vorsitzender der FCG im Zentralausschuss fordert daher, eine Überprüfung des ganzen Prozesses und mehr Mitsprache und Möglichkeiten für die Dienststellenleiter:innen ein.

„Wir reden von Führung und Verantwortung und lassen die Führungskräfte vor Ort in der Frage der Personalaufnahmen außen vor, als ob sie damit nichts zu tun hätten“! Hier braucht es dringend ein Umdenken.

Es ist mehr als legitim zu fordern, dass alle Zustellbezirke besetzt werden und Mitbesorgungen die Ausnahme sind und nicht die Regel!

FCG, weil wir für Euch sind!

FCG NEWS: Hände weg vom freien Sonntag

Als FCG lehnen wir sowohl eine 6 Tage Woche wie auch eine sieben Tage Woche ab.

Immerhin startet in Wien in einigen Bezirken bereits die Sonntagszustellung, welche derzeit mit Frächter durchgeführt wird. Dem stehen wir grundsätzlich ablehnend gegenüber, weil Sonntagsarbeit nur in unbedingt notwendigem Ausmaß im Bereich der Daseinsvorsorge notwendig ist. Hier wird es notwendig sein, dass gesetzlich einzuschränken, da ansonsten der Konkurrenzdruck gegenüber der Post von anderen Zustellanbietern zu groß werden wird.

FCG, wir für Euch!

Pause Beamte Filialen: Vorschlag für Nachzahlung

Liebe Kolleg:innen!

Aufgrund einiger gewonnener Verfahren für Beamte haben wir auch eine entsprechende Nachzahlung für die letzten 3 Jahre verlangt.

Die Vertreter des Unternehmens argumentierten im Wesentlichen, dass es wenn auch nicht dokumentiert doch möglich gewesen sei, die Pause zu machen.

Aus rechtlicher Sicht könnte jeder betroffene Beamte den Rechtsweg beschreiten, um die Stunden dafür einzufordern.

Mittlerweile liegt ein Vorschlag vor, der eine Teil- Nachzahlung für Beamte ohne Verwaltungsverfahren sicherstellen würde.

Letzt- Vorschlag Nachzahlung Beamte in den Filialen:

An jenen Tagen, bei denen die Tagesdienstzeit mehr als 6 Stunden betrug, würden 15 min pro Tag als Überstunden für die letzten 3 Jahre nach bezahlt werden, sofern der Beamte dieser Regelung zustimmt.

Bei einigen Probebeispielen, die wir berechnet haben, sind an die 150 Überstunden für rund 3 Jahre möglich .

Durch den Überstundenzuschlag wird die Nachzahlung in diesen Fällen betragsmäßig bei knapp 1,5 Monatsbezügen liegen.

Für die Umsetzung wird der Betrieb einen Antrag zur Verfügung stellen, mit dem die Nachzahlung vereinbart wird.

FCG, weil wir für Euch sind!

FCG Kritik an Personalsituation

Vor Monaten haben wir als FCG Personalvertretung bereits eingefordert, für den Herbst eine deutliche Personalaufstockung in die Umsetzung zu bringen. Leider wurde offenbar von Seiten der Verantwortlichen zu wenig unternommen.

Die Mengen durch Klimabonus und Nationalratswahl, sowie die generellen Rahmenbedingungen bringen viele an die Grenze der Leistungsmöglichkeiten.

Natürlich war die Wettersituation mit massiven Regen und Temperatursturz eine zusätzliche Herausforderung mit krankheitsbedingten Ausfällen, die zu massiven Mitbesorgungen geführt haben.

Unverständlich ist jedoch, dass bei der von uns geforderten Sonderbelohnung für die Kolleginnen und Kollegen immer noch gezögert wird.

Da erwarten wir uns schon vom jetzigen Generaldirektor und vom zukünftigen Generaldirektor ein klares Bekenntnis, diese Mehrleistung auch finanziell zu würdigen!

 

 

Hochwassersituation, Sonderurlaub für den Katastropheneinsatz

Hochwassersituation, Sonderurlaub für den Katastropheneinsatz für Mitglieder von Blaulichtorganisationen und Betroffene

Regelung für die Post AG:

Liebe Kolleg*innen!

Im Hinblick auf die bundesweit bestehende Ausnahmesituation im Zusammenhang mit den starken Niederschlägen und der damit verbundenen Hochwassersituation wird, um eine einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen, folgende Regelung getroffen:

Mitarbeiter*innen, die Mitglieder von Blaulichtorganisationen sind, d.h. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder die bei einem Rettungsdienst (Rotes Kreuz etc.) tätig sind, ist bei Einsätzen in zu Katastrophengebieten erklärten Gemeinden – soweit wie möglich – Sonderurlaub zu gewähren.

Bei Einsätzen außerhalb von Katastrophengebieten kann den Mitarbeiter*innen ebenfalls unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Möglichkeiten Sonderurlaub genehmigt werden. Ebenso ist Mitarbeiter*innen, die direkt vom Hochwasser betroffen sind, zur Schadenseindämmung nach den betrieblichen Möglichkeiten Sonderurlaub zu gewähren.

Für Einsätze für Blaulichtorganisationen in Katastrophengebieten können maximal bis zu 5 Sonderurlaubstage genehmigt werden.

In allen anderen Fällen können unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Möglichkeiten maximal 3 Sonderurlaubstage genehmigt werden.

Für die endgültige Anerkennung des Sonderurlaubs ist im Nachhinein über den Einsatz für die jeweilige Blaulichtorganisation und das Einsatzgebiet eine entsprechende Bestätigung von den Mitarbeiter*innen beizubringen. Von den Mitarbeiter*innen, die vom Hochwasser selbst betroffen sind, ist von der Gemeinde eine Bestätigung vorzulegen.