Abgeltung für 8. Dezember

Am 8.Dez. (Maria Empfängnis) haben einige Filialen geöffnet, wo dies vertraglich so festgelegt wurde, wie zum Beispiel in Einkaufszentren. Für Mitarbeiter*innen der Post die an diesem Tag in der Filiale arbeiten, kommt zusätzlich zur Abgeltung die sich aus dem KV (z.B. Überstunden) ergibt, folgende Prämie zur Auszahlung.

  • Bei einer Dienstleistung bis 3 Stunden brutto 30,– Euro
  • Bei einer Dienstleistung ab 3 Stunden brutto 50,– Euro
  • Für jene Mitarbeiter*innen, die auch im Jahr 2022 am 8. Dezember Dienst versehen haben, werden diese Prämiensätze um brutto 10,– Euro erhöht.

Für Fragen dazu stehen die FCG Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!

FCG NEWS: Wahlanfechtung in Salzburg

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund diverser Vorkommnisse bei der Abwicklung der Personalvertretungswahl in Salzburg haben wir eine Anfechtungsklage bei Gericht eingebracht.

Dabei berufen wir uns auf den Paragraph §42. der Postbetriebsverfassungswahlordnung:

„Die einzelnen Wahlberechtigten und jede wahlwerbende Gruppe sind berechtigt, binnen zwei Wochen vom Tage der Kundmachung des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Gericht anzufechten, wenn wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitende Grundsätze des Wahlrechtes verletzt wurden und hiedurch das Wahlergebnis beeinflußt werden konnte.“

Dieser Schritt ist im Hinblick auf die demokratischen Grundsätze aus unserer Sicht unbedingt notwendig, weil einige Dinge die in Salzburg vorkamen, aufzuklären sind.

FCG, weil wir für Euch sind

 

Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt ab 1. November 2023

Arbeitnehmer:innen haben ab 1. November 2023 einen Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung pro Jahr, um ihr Kind bei einem Reha-Aufenthalt zu begleiten.

Dieser neue Rechtsanspruch setzt eine wichtige KOBV-Forderung um und hat eine hohe Bedeutung für die Kindergesundheit. Stationäre Rehabilitationsaufenthalte für Kinder werden derzeit vielfach nicht in Anspruch genommen, da viele betroffene Eltern Schwierigkeiten haben, im Ausmaß von bis zu vier Wochen von der Arbeitsstelle fern bleiben zu können. Die Unterlassung der notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Kinder aus.

Voraussetzungen für die Freistellung gem. § 14 e AVRAG (BGBl. I Nr. 85/2023):

– das Kind, Wahl- oder Pflegekind oder das leibliche Kind des anderen Ehegatten oder eingetragenen Partners oder Lebensgefährten hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet;

– es liegt eine Bewilligung des zuständigen Sozialversicherungsträgers für einen stationären Aufenthalt im Rahmen einer Rehabilitationseinrichtung vor.

– Arbeitnehmer:innen, die eine Bewilligung in Anspruch nehmen wollen, haben die Bewilligung der Rehabilitation durch den Träger der Sozialversicherung spätestens eine Woche nach deren Zugang dem/der Arbeitgeber:in unter Bekanntgabe des Beginns und der Dauer der Rehabilitation vorzulegen.

Die Elternteile können sich die Freistellung aufteilen, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu dauern hat. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Teilnahme beider Elternteile therapeutisch notwendig ist.

Für die Zeit der Freistellung besteht kein Entgeltanspruch gegenüber dem/der Arbeitgeber:in, jedoch ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld (§ 21 c Abs. 3 b Bundespflegegeldgesetz idF BGBl. I Nr. 109/2023). Das Pflegekarenzgeld ist beim Sozialministeriumservice geltend zu machen.

FCG NEWS: Beamte Besoldungsreform neues Gesetz beschlossen

Liebe Kolleg:innen,

die FCG dominierte Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat für Beamte folgende Regelung ausgehandelt, die nunmehr im Nationalrat beschlossen wurde. Davon sollen auch viele unserer Beamten in Post profitieren!

FCG NEWS: Ab Jänner 2024- Pensionen steigen um 9,7%

Ab Jänner 2024: Pensionen steigen um 9,7%

• Bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro (monatlicher Höchstbetrag)
werden die Pensionen um 9,7 Prozent erhöht.

• Alle Gesamtpensionseinkommen, die diesen Wert überschreiten (einschließlich Sonderpensionen), werden um einen Fixbetrag von 567,45 Euro erhöht.
• Das entspricht 9,7 Prozent von 5.850 Euro.
• Dadurch wird die Anpassung von hohen Pensionseinkommen, insbesondere solche aus
Sonderpensionen, begrenzt.
• Die Pensionsanpassung für das Jahr 2024 führt zu einer nachhaltigen Steigerung des
Einkommens.

FCG, damit mehr zum Leben bleibt!

Essenszuschuss aufgebucht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mit 1. August wird bei den anspruchsberechtigten Mitarbeiter*innen der steuerfreie Essenszuschuss von € 40,– auf die Sodexo Karte (App) aufgebucht.

Falls du Fragen dazu hast, wende dich bitte an deine FCG- Vertrauensperson!

Weitere Informationen rund um die MySODEXO-APP findest du unter: http://www.postsozial.at

Eure FCG Personalvertretung in der Post

FCG Rechtsschutz Sonderkondition bei Generali

Aus aktuellen Anlässen der Regress -Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen im Schadensfall, haben wir gemeinsam mit der „Generali Versicherung“ ein Rechtsschutz- Paket ausgearbeitet.

Damit leisten wir einen Beitrag, um unsere Kolleginnen und Kollegen ein preiswertes Angebot für mehr Sicherheit zu ermöglichen!

FCG, weil Recht muss Recht bleiben!

Antrag auf Rechtsschutzversicherung _FCG – Generali v1.2

 

Auszahlung für Abstellgenehmigung

Für die Steigerung der Abstellgenehmigung wurde seitens des Betriebes, eine Prämie in Aussicht gestellt. (Was selten erwähnt wird ist, dass auch der Zeitwert beim abstellten Paket derzeit deutlich niedriger berechnet wird.)

Für das erste Quartal 2023 wird die Auszahlung bei der nächsten Abrechnung für die rund 1600 Kolleg*innen erfolgen.

____________________________________________________

Warum Teuerungsprämie? 

Viele Kolleginnen und Kollegen fragen sich, warum heuer vieles unter „Teuerungsprämie“ ausbezahlt wird.

Der Gesetzgeber hat auch heuer noch die Möglichkeit geschaffen, dass Betriebe abgabenfreie Prämien unter gewissen Rahmenbedingungen auszahlen können. Das hat für die Mitarbeiter*innen große Vorteile, weil mehr netto bleibt.

Als FCG wollen wir, dass diese Möglichkeiten auch noch im Jahr 2024 zur Anwendung gelangen, weil dadurch unseren Kolleginnen und Kollegen mehr zum Leben bleibt!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

Klarstellung zur Unternehmensbeteiligung/EBIT-Prämie 2022

Liebe Kolleg:innen,

die Auszahlung der 800,00 Euro (bei Vollbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung aliquot) wird folgendermaßen dargestellt bzw. durchgeführt:

Gewinnbeteiligung bis 500,00 Euro (lohnsteuerfrei, jedoch mit Sozialversicherungsabgaben)

Teuerungsprämie bis 300,00 Euro (abgabefrei)

Diese Möglichkeit wurde genutzt, weil das für die Mitarbeiter*innen finanziell besser ist.

_____________________________________________________________________________

Dies hat jedoch mit dem Gehaltsabschluss, der ab Juli wirksam wird nichts zu tun, sodass weiterhin ab Juli bis Dez. pro Monat 300 Euro pro vollbeschäftigen Mitarbeiter (Teilzeit aliquot) zur Auszahlung gelangen werden.

Forderung: Abfertigung neu auch für Beamte? / Neues bei „Vordienstzeiten“

Aufgrund der laufenden Angleichung im Zuge der Pensionsharmonisierung, welche mit einer Übergangsfrist eine Angleichung der Pensionssysteme bewirkt wurde auch die Frage der Abfertigung gestellt.

Derzeit erhalten Beamte keine Abfertigung, wenn sie in Pension bzw. Ruhestand treten. Nun sind einige Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit anhängig, die darin möglicherweise eine Diskriminierung sehen. 


Vordienstzeitenanrechnung Beamte:

Auf einer anderen rechtlichen Front, nämlich der Besoldungsreform (Vorrückungsstichtag) wurden einige Bestimmungen als „unionsrechtswidrig“ festgestellt. In weiteren Folge wird der Verwaltungsgerichtshof im Anlassfall entsprechend entscheiden…

C-650-21

zum Beispiel:

  • Es ist unionsrechtswidrig, dass nunmehr zwar die Vordienstzeiten zwischen dem 14. und 18. Lebsjahres neu ermittelt werden (im Rahem der Ermittlung desVergleichsstichtages), diese in den meisten Fällen zum größten Teil als „sonstige Zeiten“ qualifiziert (=4 Jahr zur Hälfte) und gleichzeitig wieder 4 Jahre zur Hälfte an sonstigen Zeiten in Abzug gebracht werden. Dies neutralisiert den Anspruch erneut.

____________________________________________________________________________

Es ist aufgrund der Entscheidung zu erwarten, dass die Post die rechtskräftigen Bescheide auch besoldungsrechtlich abarbeitet, jedoch derzeit keine neuen Bescheide ausstellen wird, bis die Vorgangsweise für die Zukunft (neues Gesetz?) feststeht.