Schwungvoller Neujahrsauftakt in Kärnten

Es war ein Auftakt nach Maß! Das FCG-Team Kärnten, angeführt vom Vorsitzenden, Adam Krampf, mit seiner Stellvertreterin, Iris Trippold, haben zum Neujahrsauftakt geladen und nahezu alle sind gekommen. Vom Zentralausschuss in Wien sind Andreas Schieder und Maria Klima sowie Raimund Taschner nach Klagenfurt angereist um zum Sieg und damit zur FCG-Mehrheit in Kärnten bei den Personalvertretungswahlen zu gratulieren. Natürlich ist auch über die aktuellen Entwicklungen im Unternehmen wie neuer Bankpartner, Urteile zur gewonnen Pause und viele weitere Themen berichtet und diskutiert worden.

Auch die ehemaligen Führungsspitzen des Personalausschusses, Bernhard Koppitsch, und Richard Hohenwarter haben sich ein herzliches Stelldichein im Kreise der Kärntner FCG-Familie gegeben und so ist der Abend vergnügt mit zahlreichen interessanten Gesprächen und Inputs ausgeklungen.

Geschäftsführender Vorstand von Eurofedop in Wien

Im 1. Wiener Gemeindebezirk fand heute der geschäftsführende Vorstand von Eurofedop statt. 25 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa sind der Einladung von Präsident Fritz Neugebauer gefolgt.

Neben der Aufarbeitung der Themen und Beschlüsse des abgelaufenen Jahres wurden natürlich auch die Arbeitsprogramme für 2019 diskutiert. Manfred Wiedner, als Präsident des europäischen Berufsrates für Post und Telekom rief dazu auf, die politische Sensibilität vor der Wahl zum Europäischen Parlament zu nützen, um für unsere Mitglieder positive Entscheidungen treffen zu können.

Nächster Termin am 23. und 24. Jänner 2019 in Brüssel auf Einladung von CESI. Auch bei diesen Termin wird Manfred Wiedner die Interessen der GPF vertreten, denn wir werden auch 2019,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Parte Hofrat i. R. Wolfgang Martin Neumeier

Mit dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns, teilen wir das Ausscheiden aus dem Leben von Hofrat i. R. Wolfgang Martin Neumeier mit. Er war ein Dienstrechtsprofi und auf seinem Gebiet ein Spezialist. Wir möchten uns auch aufrichtig für die vielen Jahre bedanken, in welchen er für die FCG im Personalausschuss Telekom Wien, NÖ und Bgld. tätig war.

Dienstzuteilung eines Beamten darf maximal 90 Tage dauern

Einmal mehr der Beweis, dass das Beamtendienstrecht vom Personalamt der Österreichischen Post AG immer wieder „gebogen“ wird. Wie in der unten stehenden Beantwortung des Bundeskanzleramtes (Bearbeiter wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) einer Anfrage von Koll. Karl Kampfer ersichtlich, darf eine Dienstzuteilung eines Beamten höchstens für die Dauer von insgesamt 90 Tagen in einem Kalenderjahr ausgesprochen werden.

D.h. entgegen der Auslegung des Personalamtes der Österreichischen Post AG unterbricht bzw. verlängert nicht einmal ein 90 tägiger Krankenstand diese Zuteilung.

Wir bedanken uns bei Koll. Karl Kampfer für sein Engagement und werden auch weiterhin alle unterstützen die dazu beitragen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der Post zu ihrem Recht kommen.

Über die ersten vor Gericht erzwungenen Nachzahlungen der bezahlten Pause durch die Post AG im Dezember 2018 werden wir in einem gesondertem Schreiben berichten.  Auch zu diesem Recht der bezahlten Pause von 30 Minuten täglich, werden wir allen Kolleginnen und Kollegen verhelfen, denn wir werden auch 2019,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Gesendet: Donnerstag, 3. Jänner 2019 08:50
An: ‚karl.kampfer@gmx.net‘ <karl.kampfer@gmx.net>
Betreff: Anfrage Beamtendienstrecht

Sehr geehrter Herr Kampfer,

zu Ihrer am 7. Dezember 2018 per E-Mail an die Abteilung III/A/1 sowie an das Bürgerservice des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport ergangenen Anfrage darf ich ausführen, dass eine Dienstzuteilung aus dienstlichen Gründen gemäß § 39 Abs. 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979 , BGBl. Nr. 333/1979, ohne schriftliche Zustimmung der Beamtin oder des Beamten höchstens für die Dauer von insgesamt 90 Tagen in einem Kalenderjahr ausgesprochen werden kann. Eine Verlängerung durch Erholungsurlaub oder Krankenstand ist daher bereits vom Gesetzeswortlaut (höchstens/insgesamt) nicht vorgesehen und auch nicht intendiert, da die Dienstzuteilung stets eine vorübergehende Maßnahme im Gegensatz zur Versetzung darstellt.

Eine über die 90 Tage hinausgehende Dienstzuteilung erfordert daher entweder die schriftliche Zustimmung der Beamtin oder des Beamten oder – bei fehlender Zustimmung – das Vorliegen eines der Gründe in § 39 Abs. 3 BDG 1979 (Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes oder zum Zwecke einer Ausbildung).

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
Abt. III/A/1 – Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht und Koordination Dienstrecht

Tel.: +43 1 716 06
Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien

www.bmoeds.gv.at

Sonderregelung für 27.12.2018 – 100 % Zustellung

Den MitarbeiterInnen, die am 27. Dezember 2018 einen „Vollzeit-Rayon“ bedient haben, wird von der tatsächlich erbrachten IST-Arbeitszeit 30 Minuten analog einer „Mitbesorgung“ bei der nächsten Abrechnung zur Auszahlung gebracht.

Die Dienstanweisung dazu wird in Kürze erlassen werden!

Deine FCG Personalvertretung

 

Impressionen der Europäischen Berufsratssitzung in Brüssel

Hier noch einige per Video festgehaltene Impressionen der europäischen Berufsratssitzung in Brüssel vom 07. Dezember 2018.

https://www.youtube.com/watch?time_continue=229&v=xgEbZhStpX0

 

Eine Schande! Schlechte Nachrichten zu Jahresbeginn!

Nachdem der „Neusozialist“ Hermann Neuhold es trotz allem nicht schaffte ein Zentralausschussmandat bei der Personalvertretungswahl Ende September bei der FSG zu erreichen, musste ein Versorgungsposten gefunden werden. Helmut Pellech wurde aus der Zentralausschusskanzlei in den Verein post.sozial gelobt, damit Hermann Neuhold mit einem Arbeitsplatz im Büro des Zentralausschusses versorgt werden konnte.

So weit so schlecht! Aber, dass post.sozial nun die Lohnkosten von dem Budget übernommen hat, das eigentlich für die Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen sollte, ist absolut nicht in Ordnung. Und diese Lohnkosten haben alleine für Dezember 2018 ohne Sonderzahlung € 7.500,– betragen.

Es versteht sich von selbst, dass Koll. Manfred Wiedner gegen diese Bezahlung aus Vereinsmittel gestimmt hat, aber wieder einmal von der Mehrheit hinuntergestimmt wurde.

Bleibt nur zu hoffen, dass nicht auch noch Leistungen für die Kolleginnen und Kollegen von post.sozial gesenkt werden müssen.

Wir werden weiter berichten, denn es ist Zeit, dass wir

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Happy New Year

Das Team der FCG wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen guten Rutsch, mögen die Träume und Wünsche aller für 2019 in Erfüllung gehen und das Jahr mit Glück und Gesundheit gesegnet sein.

Dienststellenbesuch am 24.12.2018

Schon traditionell besuchte Manfred Wiedner seine Heimatzustellbasis in Hartberg und natürlich auch die Postfiliale, die noch immer seine Stammdienststelle ist.

Obwohl es viele Themen zur bevorstehenden Systemisierung zu besprechen gab, war schon die vorweihnachtliche Stimmung zu spüren.

Nachdem sich Manfred Wiedner bei seinen Kolleginnen und Kollegen für das tolle Wahlergebnis in seinem Heimatbezirk bedankt hatte, gab es natürlich auch die Weihnachtswünsche und das Versprechen, dass wir auch 2019

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Ein gesegnetes Weihnachtsfest

Die Geburt Jesu

1 Es geschah aber in jenen Tagen, dass Kaiser Augustus den Befehl erließ, den ganzen Erdkreis in Steuerlisten einzutragen. 2 Diese Aufzeichnung war die erste; damals war Quirinius Statthalter von Syrien. 3 Da ging jeder in seine Stadt, um sich eintragen zu lassen. 4 So zog auch Josef von der Stadt Nazaret in Galiläa hinauf nach Judäa in die Stadt Davids, die Betlehem heißt; denn er war aus dem Haus und Geschlecht Davids. 5 Er wollte sich eintragen lassen mit Maria, seiner Verlobten, die ein Kind erwartete. 6 Es geschah, als sie dort waren, da erfüllten sich die Tage, dass sie gebären sollte, 7 und sie gebar ihren Sohn, den Erstgeborenen. Sie wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe, weil in der Herberge kein Platz für sie war. 8 In dieser Gegend lagerten Hirten auf freiem Feld und hielten Nachtwache bei ihrer Herde. 9 Da trat ein Engel des Herrn zu ihnen und die Herrlichkeit des Herrn umstrahlte sie und sie fürchteten sich sehr. 10 Der Engel sagte zu ihnen: Fürchtet euch nicht, denn siehe, ich verkünde euch eine große Freude, die dem ganzen Volk zuteilwerden soll: 11 Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren; er ist der Christus, der Herr. 12 Und das soll euch als Zeichen dienen: Ihr werdet ein Kind finden, das, in Windeln gewickelt, in einer Krippe liegt. 13 Und plötzlich war bei dem Engel ein großes himmlisches Heer, das Gott lobte und sprach: 14 Und plötzlich war bei dem Engel ein großes himmlisches Heer, das Gott lobte und sprach: 15 Und es geschah, als die Engel von ihnen in den Himmel zurückgekehrt waren, sagten die Hirten zueinander: Lasst uns nach Betlehem gehen, um das Ereignis zu sehen, das uns der Herr kundgetan hat! 16 So eilten sie hin und fanden Maria und Josef und das Kind, das in der Krippe lag. 17 Als sie es sahen, erzählten sie von dem Wort, das ihnen über dieses Kind gesagt worden war. 18 Und alle, die es hörten, staunten über das, was ihnen von den Hirten erzählt wurde. 19 Maria aber bewahrte alle diese Worte und erwog sie in ihrem Herzen. 20 Die Hirten kehrten zurück, rühmten Gott und priesen ihn für alles, was sie gehört und gesehen hatten, so wie es ihnen gesagt worden war.

Lukas 2, 1-20

Das gesamte FCG Team wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest im Kreis ihrer Lieben.