Schutz des freien Sonntags! FCG bringt Antrag ein!

Der Sonntag, sollte so weit als möglich, der Tag für Familie, Freunde und Erholung sein.

Nach Vorbild des stationären Handels, braucht es für die Paketzustellung klare gesetzliche Zustellfenster, an die sich dann alle Anbieter am Markt halten müssen.

Nur so ist es offensichtlich möglich, einen ausreichenden Arbeitnehmer:innenschutz sicherzustellen.

Daher wurde ein entsprechender Antrag seitens der FCG- ÖAAB Fraktion der Arbeiterkammer Wien, am 13. November 2024 bei der Vollversammlung eingebracht!

Info vom heutigen Gipfelgespräch beim Postvorstand

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

heute fand ein Gipfelgespräch zwischen Generaldirektor Walter Oblin, Generaldirektor Stellv. Peter Umundum, Personalchef Franz Nigl, Divsionsleiter Mattihas Hofmann, sowie Richard Köhler (fsg) und Andreas Schieder (FCG) statt.

Dabei wurde eine deutliche Verbesserung der Personalsituation eingefordert, weil diese derzeit in vielen Bereichen unerträglich ist.

Folgende Punkte wurden diskutiert bzw. vorgestellt:

  • Zuschuss Weihnachtsfeiern wird von 10 auf 20 Euro erhöht
  • Abgestelltes Paket wird von 0,8 auf 1 min erhöht
  • Zugestelltes Paket wird auf 1,6 min gelegt (keine Zustimmung)
  • Vorschlag für Paketstückgeld KV Neu im Nov und Dez. um 4 Cent zu erhöhen (in Summe 10 Cent)
  • XS-Basen werden S Basen in der Frage der Entlohnung gleichgestellt
  • Rund 10 Zustellbasen werden von Large auf Large plus erhöht (höheres Überstundenpauschale)

Mein Vorschlag das Ausbleibetaggeld auf  30 Euro pro Tag zu erhöhen würde 3,5 Mill. kosten und würde durch den Nettoeffekt den Kolleg:innen viel bringen. Darüber konnte noch kein Einvernehmen hergestellt werden, wird jedoch bei der nächsten Gehaltsverhandlung jedenfalls ein wesentlicher Punkt werden.

In der Frage der „Sonntagszustellung“ von Paketen wurde uns versichert, dass diese nicht mit dem bestehenden Personal durchgeführt wird. 

Es gibt jedoch Überlegungen, dazu ein „Schichtmodell“ in der Tochterfirma Post 108 zu entwickeln und dafür neue Mitarbeiter:innen einzustellen.

Für unsere Zusteller:innen in der Ist- Zeit, bleibt damit der Sonntag frei!

FCG, weil wir für Euch sind!

 

FCG NEWS: Hände weg vom freien Sonntag

Als FCG lehnen wir sowohl eine 6 Tage Woche wie auch eine sieben Tage Woche ab.

Immerhin startet in Wien in einigen Bezirken bereits die Sonntagszustellung, welche derzeit mit Frächter durchgeführt wird. Dem stehen wir grundsätzlich ablehnend gegenüber, weil Sonntagsarbeit nur in unbedingt notwendigem Ausmaß im Bereich der Daseinsvorsorge notwendig ist. Hier wird es notwendig sein, dass gesetzlich einzuschränken, da ansonsten der Konkurrenzdruck gegenüber der Post von anderen Zustellanbietern zu groß werden wird.

FCG, wir für Euch!

FCG Kritik an Personalsituation

Vor Monaten haben wir als FCG Personalvertretung bereits eingefordert, für den Herbst eine deutliche Personalaufstockung in die Umsetzung zu bringen. Leider wurde offenbar von Seiten der Verantwortlichen zu wenig unternommen.

Die Mengen durch Klimabonus und Nationalratswahl, sowie die generellen Rahmenbedingungen bringen viele an die Grenze der Leistungsmöglichkeiten.

Natürlich war die Wettersituation mit massiven Regen und Temperatursturz eine zusätzliche Herausforderung mit krankheitsbedingten Ausfällen, die zu massiven Mitbesorgungen geführt haben.

Unverständlich ist jedoch, dass bei der von uns geforderten Sonderbelohnung für die Kolleginnen und Kollegen immer noch gezögert wird.

Da erwarten wir uns schon vom jetzigen Generaldirektor und vom zukünftigen Generaldirektor ein klares Bekenntnis, diese Mehrleistung auch finanziell zu würdigen!

 

 

Filialen Pausenregelung Beamte- Verhandlung über Nachzahlung gestartet

Ab Juli wurde die Neuregelung der Ruhepausen bei Beamten in den Filialen, aufgrund mehrerer erfolgreicher Klagen umgesetzt. Das kann tatsächlich als Erfolg der Rechtsmeinung der Christgewerkschafter:innen interprediert werden, weil diese Verfahren von vielen Kolleg:innen in der gleichen Rechtsfrage geführt wurden. Für Angestellte liegt derzeit noch kein Urteil in dieser Frage vor.

Folgende Regelung ist ab Juli für Beamte in den Filialen möglich: Filialen_Ruhepause_Neuregelung_20240627

Wir sind derzeit in Gesprächen, um diese Regelungen im Sinne der Mitarbeiter:innen zu verbessern.

Außerdem wollen wir, dass für die Vergangenheit eine Abgeltung für betroffenen Kolleg:innen bezahlt wird, ohne das weitere Gerichtsverfahren geführt werden müssen.

Dazu wurden die Verhandlungen aufgenommen, und werden Ende August fortgesetzt werden!

FCG, weil wir für Euch sind.

FCG fordert Erhöhung des Ausbleibetaggeldes und des Paketstückgeldes

Aufgrund erfolgreicher Intervention der FCG werden auf gesetzlicher Ebene die Tages und Nächtigungsgelder angehobhen.

Da dadurch auch die rechtliche Möglichkeit geschaffen wurde, fordern wir, dass auch das Ausbleibetaggeld im selben Ausmaß angehoben wird.

Im Durchschnitt würde das  für unsere Zusteller:innen mehr als 400 Euro pro Jahr bringen, wenn der rechtliche Rahmen ausgenutzt wird.

Außerdem braucht es faire Zeitwerte speziell bei der Paketzustellung/ Abstellung und eine Gewichtsbegrenzung, um Überlastungen zu reduzieren.

FCG, weil wir für Euch sind!

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Andreas Schieder 0664- 624 6446

Andreas Soretz 0664- 624 1400

Maria Klima 0664-624 2780

FCG fordert: Minusvarianten beenden

Die bestehenden Sommerminusvarianten wurden vom Management mit den fsg Vertretern im Zentralausschuss besprochen.

Als FCG fordern wir ein, dass diese zusätzliche Belastung, aufgrund der bevorstehenden Prime- Tage von Amazon, endlich beendet werden. 

Viele Dienststellen leiden akut an nicht ausreichend verfügbarem Personal, sodass Mitbesorgungen leider an der Tagesordnung stehen.

Jetzt ist eigentlich die Zeit Personal aufzubauen, damit es im Herbst kein böses „Erwachen“ gibt.

 

 

 

Einkommensverluste bei Mitbesorgungen in der Dienstzeit

Liebe Kolleg:innen,

die aktuelle Dienstanweisung im Zusammenhang mit Mitbesorgungen in der Distribution legt fest, dass ab Juli Mitbesorgungen nur dann ausbezahlt werden, wenn diese über der Normalarbeitszeit liegen. Anweisung Distribution_Mehrleistungen aus Mitbesorgungen

Folgende Übergangsregelung für die bereits beschäftigten Kollegen:innen ist vorgesehen:

Einschleifregelung für das 3. und 4. Quartal 2024:

Mitarbeiterinnen erhalten von den in der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden bei Vollbeschäftigung, bzw. bei Mitarbeiterinnen in Teilbeschäftigung in Abhängigkeit der festgelegten Normalstundenanzahl) im 3. Quartal 2024 geleisteten Mitbesorgungsstunden 50% des fiktiven Mehr-/Überstundenzuschlags als Bindungsprämie im November 2024 ausbezahlt.

Von den in der täglichen Normalarbeitszeit im 4. Quartal 2024 geleisteten Mitbesorgungsstunden erhalten die Mitarbeiterinnen 25% des fiktiven Mehr-/ Überstundenzuschlags als Bindungsprämie im Februar 2025 ausbezahlt.

Diese Bindungsprämien gelangen nur zur Auszahlung, wenn das Dienst-/Arbeitsverhältnis noch besteht und auch nicht gekündigt ist. Die ggstdl. Einschleifregelung gilt nicht für Mitarbeiterinnen, die im Korridor ein Zeitguthaben von +150 Stunden aufweisen oder dieses überschreiten.

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Festzuhalten ist, dass Kolleginnen und Kollegen die deutlich schneller als der Durchschnitt arbeiten dadurch Verluste haben werden, wenn innerhalb der Normalarbeitzeit Mitbesorgungen erledigt werden. Wahrscheinlich werden auch in diesem Punkt Gerichte beschäftigt werden.

PS:

Als FCG haben wir zwar geschafft, dass Überstundenzuschläge bis 200 Euro (18 Stunden) steuerfrei gestellt werden und damit mehr Netto möglich ist. Aufgrund dieser Entwicklung fordern wir auch weiterhin vom Gesetzgeber, alle Überstunden steuerfrei zu stellen, vor allem für die Mitarbeiter:innen der kritischen Infrastruktur! 

 

Homeoffice Gesetz soll Telearbeitsgesetz werden

Das Homeoffice-Gesetz, das seit 1. April 2021 die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände – etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken udgl. vor. Im Rahmen der Novelle würde auch der Unfallschutz erweitert werden, damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind.

Wie beim Homeoffice-Gesetz bedarf es auch bei der Gesetzesnovelle einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Als FCG fordern wir auch Verbesserungen für Arbeitsplätze bei denen Homeoffice nicht möglich ist. Eine Erhöhung des Pendlerpauschlales bzw. des amtlichen Kilometergeldes ist daher dringend notwendig. Der diskutierte Vollzeitbonus von 1000 Euro soll nicht nur angekündigt, sondern auch umgesetzt werden.

 

Wahlanfechtung Salzburg: Richterin erklärt sich für befangen

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund diverser Vorkommnisse bei der Abwicklung der Personalvertretungswahl in Salzburg haben wir eine Anfechtungsklage bei Gericht eingebracht.

Dabei berufen wir uns auf den Paragraph §42. der Postbetriebsverfassungswahlordnung:

„Die einzelnen Wahlberechtigten und jede wahlwerbende Gruppe sind berechtigt, binnen zwei Wochen vom Tage der Kundmachung des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Gericht anzufechten, wenn wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitende Grundsätze des Wahlrechtes verletzt wurden und hiedurch das Wahlergebnis beeinflußt werden konnte.“Dieser Schritt ist im Hinblick auf die demokratischen Grundsätze aus unserer Sicht unbedingt notwendig, weil einige Dinge die in Salzburg vorkamen, aufzuklären sind.

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Nun hat überraschend die zuständige Richterin ihre Befangenheit angezeigt, weil angeblich der beklagte Vorsitzende im Personalausschuss Salzburg (fsg), den Lebensgefährten der Richterin (AK- Jurist) beim „Silvesterpunsch“ der Arbeiterkammer für seine Rechtsberatung kontaktierte.

Dies ist jedenfalls sonderbar, weil er ohnehin von einer Wiener RA Kanzlei vertreten wird.

Es wird daher eine andere Richterin bestellt werden.