FCG Kritik an Personalsituation

Vor Monaten haben wir als FCG Personalvertretung bereits eingefordert, für den Herbst eine deutliche Personalaufstockung in die Umsetzung zu bringen. Leider wurde offenbar von Seiten der Verantwortlichen zu wenig unternommen.

Die Mengen durch Klimabonus und Nationalratswahl, sowie die generellen Rahmenbedingungen bringen viele an die Grenze der Leistungsmöglichkeiten.

Natürlich war die Wettersituation mit massiven Regen und Temperatursturz eine zusätzliche Herausforderung mit krankheitsbedingten Ausfällen, die zu massiven Mitbesorgungen geführt haben.

Unverständlich ist jedoch, dass bei der von uns geforderten Sonderbelohnung für die Kolleginnen und Kollegen immer noch gezögert wird.

Da erwarten wir uns schon vom jetzigen Generaldirektor und vom zukünftigen Generaldirektor ein klares Bekenntnis, diese Mehrleistung auch finanziell zu würdigen!

 

 

Filialen Pausenregelung Beamte- Verhandlung über Nachzahlung gestartet

Ab Juli wurde die Neuregelung der Ruhepausen bei Beamten in den Filialen, aufgrund mehrerer erfolgreicher Klagen umgesetzt. Das kann tatsächlich als Erfolg der Rechtsmeinung der Christgewerkschafter:innen interprediert werden, weil diese Verfahren von vielen Kolleg:innen in der gleichen Rechtsfrage geführt wurden. Für Angestellte liegt derzeit noch kein Urteil in dieser Frage vor.

Folgende Regelung ist ab Juli für Beamte in den Filialen möglich: Filialen_Ruhepause_Neuregelung_20240627

Wir sind derzeit in Gesprächen, um diese Regelungen im Sinne der Mitarbeiter:innen zu verbessern.

Außerdem wollen wir, dass für die Vergangenheit eine Abgeltung für betroffenen Kolleg:innen bezahlt wird, ohne das weitere Gerichtsverfahren geführt werden müssen.

Dazu wurden die Verhandlungen aufgenommen, und werden Ende August fortgesetzt werden!

FCG, weil wir für Euch sind.

FCG fordert Erhöhung des Ausbleibetaggeldes und des Paketstückgeldes

Aufgrund erfolgreicher Intervention der FCG werden auf gesetzlicher Ebene die Tages und Nächtigungsgelder angehobhen.

Da dadurch auch die rechtliche Möglichkeit geschaffen wurde, fordern wir, dass auch das Ausbleibetaggeld im selben Ausmaß angehoben wird.

Im Durchschnitt würde das  für unsere Zusteller:innen mehr als 400 Euro pro Jahr bringen, wenn der rechtliche Rahmen ausgenutzt wird.

Außerdem braucht es faire Zeitwerte speziell bei der Paketzustellung/ Abstellung und eine Gewichtsbegrenzung, um Überlastungen zu reduzieren.

FCG, weil wir für Euch sind!

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Andreas Schieder 0664- 624 6446

Andreas Soretz 0664- 624 1400

Maria Klima 0664-624 2780

FCG fordert: Minusvarianten beenden

Die bestehenden Sommerminusvarianten wurden vom Management mit den fsg Vertretern im Zentralausschuss besprochen.

Als FCG fordern wir ein, dass diese zusätzliche Belastung, aufgrund der bevorstehenden Prime- Tage von Amazon, endlich beendet werden. 

Viele Dienststellen leiden akut an nicht ausreichend verfügbarem Personal, sodass Mitbesorgungen leider an der Tagesordnung stehen.

Jetzt ist eigentlich die Zeit Personal aufzubauen, damit es im Herbst kein böses „Erwachen“ gibt.

 

 

 

Einkommensverluste bei Mitbesorgungen in der Dienstzeit

Liebe Kolleg:innen,

die aktuelle Dienstanweisung im Zusammenhang mit Mitbesorgungen in der Distribution legt fest, dass ab Juli Mitbesorgungen nur dann ausbezahlt werden, wenn diese über der Normalarbeitszeit liegen. Anweisung Distribution_Mehrleistungen aus Mitbesorgungen

Folgende Übergangsregelung für die bereits beschäftigten Kollegen:innen ist vorgesehen:

Einschleifregelung für das 3. und 4. Quartal 2024:

Mitarbeiterinnen erhalten von den in der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden bei Vollbeschäftigung, bzw. bei Mitarbeiterinnen in Teilbeschäftigung in Abhängigkeit der festgelegten Normalstundenanzahl) im 3. Quartal 2024 geleisteten Mitbesorgungsstunden 50% des fiktiven Mehr-/Überstundenzuschlags als Bindungsprämie im November 2024 ausbezahlt.

Von den in der täglichen Normalarbeitszeit im 4. Quartal 2024 geleisteten Mitbesorgungsstunden erhalten die Mitarbeiterinnen 25% des fiktiven Mehr-/ Überstundenzuschlags als Bindungsprämie im Februar 2025 ausbezahlt.

Diese Bindungsprämien gelangen nur zur Auszahlung, wenn das Dienst-/Arbeitsverhältnis noch besteht und auch nicht gekündigt ist. Die ggstdl. Einschleifregelung gilt nicht für Mitarbeiterinnen, die im Korridor ein Zeitguthaben von +150 Stunden aufweisen oder dieses überschreiten.

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Festzuhalten ist, dass Kolleginnen und Kollegen die deutlich schneller als der Durchschnitt arbeiten dadurch Verluste haben werden, wenn innerhalb der Normalarbeitzeit Mitbesorgungen erledigt werden. Wahrscheinlich werden auch in diesem Punkt Gerichte beschäftigt werden.

PS:

Als FCG haben wir zwar geschafft, dass Überstundenzuschläge bis 200 Euro (18 Stunden) steuerfrei gestellt werden und damit mehr Netto möglich ist. Aufgrund dieser Entwicklung fordern wir auch weiterhin vom Gesetzgeber, alle Überstunden steuerfrei zu stellen, vor allem für die Mitarbeiter:innen der kritischen Infrastruktur! 

 

Homeoffice Gesetz soll Telearbeitsgesetz werden

Das Homeoffice-Gesetz, das seit 1. April 2021 die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände – etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken udgl. vor. Im Rahmen der Novelle würde auch der Unfallschutz erweitert werden, damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind.

Wie beim Homeoffice-Gesetz bedarf es auch bei der Gesetzesnovelle einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Als FCG fordern wir auch Verbesserungen für Arbeitsplätze bei denen Homeoffice nicht möglich ist. Eine Erhöhung des Pendlerpauschlales bzw. des amtlichen Kilometergeldes ist daher dringend notwendig. Der diskutierte Vollzeitbonus von 1000 Euro soll nicht nur angekündigt, sondern auch umgesetzt werden.

 

Wahlanfechtung Salzburg: Richterin erklärt sich für befangen

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund diverser Vorkommnisse bei der Abwicklung der Personalvertretungswahl in Salzburg haben wir eine Anfechtungsklage bei Gericht eingebracht.

Dabei berufen wir uns auf den Paragraph §42. der Postbetriebsverfassungswahlordnung:

„Die einzelnen Wahlberechtigten und jede wahlwerbende Gruppe sind berechtigt, binnen zwei Wochen vom Tage der Kundmachung des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Gericht anzufechten, wenn wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitende Grundsätze des Wahlrechtes verletzt wurden und hiedurch das Wahlergebnis beeinflußt werden konnte.“Dieser Schritt ist im Hinblick auf die demokratischen Grundsätze aus unserer Sicht unbedingt notwendig, weil einige Dinge die in Salzburg vorkamen, aufzuklären sind.

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Nun hat überraschend die zuständige Richterin ihre Befangenheit angezeigt, weil angeblich der beklagte Vorsitzende im Personalausschuss Salzburg (fsg), den Lebensgefährten der Richterin (AK- Jurist) beim „Silvesterpunsch“ der Arbeiterkammer für seine Rechtsberatung kontaktierte.

Dies ist jedenfalls sonderbar, weil er ohnehin von einer Wiener RA Kanzlei vertreten wird.

Es wird daher eine andere Richterin bestellt werden.

Sicherheit muss Vorrang haben

Liebe Kolleg:innen,

weil in Teilen von Österreich durch extreme Vereisung große Gefahr für unsere Kolleg:innen besteht, haben wir im Hinblick auf die Sicherheit für unsere Mitarbeiter:innen ein Aussetzen der Zustellung in betroffenen Gebieten eingefordert.

FCG, weil wir für Euch sind!

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Dienstag, 23. Januar 2024 07:39
An: UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>
Betreff: Gefahr für unsere Mitarbeiter:innen

 

Lieber Peter, Lieber Alois,

aufgrund der teilweisen extremen Vereisung, besteht speziell für unsere Kolleginnen und Kollegen große Gefahr zu verunfallen.

Ich bin der Meinung, dass es unbedingt notwendig ist die Zustellung einzuschränken und in jenen Gebieten mit gefrierenden Regen und massiven Glatteis, die Zustellung für heute auszusetzen.

Bitte um kurzfriste Entscheidung!

LG Andreas Schieder

 

FCG NEWS: Belastung durch „Superwahljahr“

Das heurige Jahr kann tatsächlich als „Superwahljahr“ bezeichnet werden. Von AK bis Europawahl von Landtagswahlen bist zu Nationalratswahlen.

Für das Unternehmen Post grundsätzlich gute Nachrichten, weil allein die Wahlkarten ein gutes Geschäft sind.

Als FCG wollen wir, dass auch die Kolleg:innen die dadurch belastet werden auch finanziell etwas davon haben. Das werden wir auch bei den heurigen Gehaltsverhandlungen mit einfordern!

 

 

FCG kritisiert Vorgangsweise bei Systemisierung

Im Wissen der Mehrheitsfraktion fsg wurden Systemisierungsunterlagen in den städtischen Zustellbasen übermittelt, die deutlich reduzierte Zeitwerte zum Beispiel bei der Bedienung der HBFA, enthielten.

Weitere Vergrößerungen der Zustellbezirke können so nicht hingenommen werden, weil je nach „Begehungsart“ jetzt schon massive Probleme sichtbar sind. Außerdem sind die Werte für die Verbundpaketzustellung unserer Ansicht nach, weiterhin zu niedrig kalkuliert.

Leider ist eine gewisse Überheblichkeit seitens der Mehrheitsfraktion zu erkennen, weil einseitige Gespräche durchgeführt werden, wo leider die Kolleg:innen wenig davon haben.

Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass es zusätzlich zur Klage bzgl. der Wahlabwicklung in Salzburg, weitere Konflikte folgen werden, wenn nicht mehr für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort gemacht wird.

FCG, weil wir für Euch sind!