Karfreitag muss Feiertag für alle werden

Das positive Urteil des Europäischen Gerichtshofes der gleichberechtigten Anerkennung des Karfreitags als arbeitsfreier Feiertag muss auch für alle Postlerinnen und Postler rasch umgesetzt werden. Unsere emsigen Kolleginnen und Kollegen haben es sich mehr als verdient, dass auch bei uns in der Post der „Karfreitag als Feiertag für Alle“ anerkannt und gesetzlich eingeführt wird.

Wir Christgewerkschafter verlangen, dass dieser positive Rechtsspruch des EuGH zum „Karfreitag als Feiertag“ im Unternehmen Post rasche Umsetzung für alle Bediensteten findet!

Bezahlte Pause! Endlich sind die ersten Überweisungen angekommen.

Ja es war ein jahrelanger Kampf vor vielen Gerichten, den die Kolleginnen und Kollegen führen mussten, um zu ihrem Recht zu kommen. Die vielen Winkelzüge der Advokaten der Post und das Ausreizen sämtlicher Instanzen bis zum Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof und des Europäischen Gerichtshofes haben die Verfahren immer wieder in die Länge gezogen.    

Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, aber sie mahlen. Alle Bescheide des Personalamtes bzgl. der Abberufung vom Zustellarbeitsplatz sind aufgehoben worden, die Kolleginnen und Kollegen müssen wieder ihren angestammten Arbeitsplatz erhalten und bekommen, wie in der Anlage ersichtlich, auch die 30-minütige bezahlte Pause als Überstunden nachbezahlt. Und sie müssen ab sofort jeden Tag eine halbe Überstunde für die bezahlte Pause bezahlt bekommen.

Aber was ist mit all jenen, die in einem rechtswidrigen Vertrag auf ihre Pause verzichten mussten? Auch sie (auch im Filialnetz usw.) arbeiten nach gültiger Rechtsprechung jeden Tag eine halbe Stunde zu viel und bekommen auch nichts bezahlt.

Und was macht der Vorsitzende des Zentralausschusses Köstinger, der ja auf diese Pause für alle verzichtet hat? Anscheinend nichts! Aber wir werden nicht müde werden, ihn daran zu erinnern, dass er vor den Wahlen allen Kolleginnen und Kollegen die Umsetzung der bezahlten Pause versprochen hat.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.   

 

 

Geschäftsführender Vorstand von Eurofedop in Wien

Im 1. Wiener Gemeindebezirk fand heute der geschäftsführende Vorstand von Eurofedop statt. 25 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa sind der Einladung von Präsident Fritz Neugebauer gefolgt.

Neben der Aufarbeitung der Themen und Beschlüsse des abgelaufenen Jahres wurden natürlich auch die Arbeitsprogramme für 2019 diskutiert. Manfred Wiedner, als Präsident des europäischen Berufsrates für Post und Telekom rief dazu auf, die politische Sensibilität vor der Wahl zum Europäischen Parlament zu nützen, um für unsere Mitglieder positive Entscheidungen treffen zu können.

Nächster Termin am 23. und 24. Jänner 2019 in Brüssel auf Einladung von CESI. Auch bei diesen Termin wird Manfred Wiedner die Interessen der GPF vertreten, denn wir werden auch 2019,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Parte Hofrat i. R. Wolfgang Martin Neumeier

Mit dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns, teilen wir das Ausscheiden aus dem Leben von Hofrat i. R. Wolfgang Martin Neumeier mit. Er war ein Dienstrechtsprofi und auf seinem Gebiet ein Spezialist. Wir möchten uns auch aufrichtig für die vielen Jahre bedanken, in welchen er für die FCG im Personalausschuss Telekom Wien, NÖ und Bgld. tätig war.

Dienstzuteilung eines Beamten darf maximal 90 Tage dauern

Einmal mehr der Beweis, dass das Beamtendienstrecht vom Personalamt der Österreichischen Post AG immer wieder „gebogen“ wird. Wie in der unten stehenden Beantwortung des Bundeskanzleramtes (Bearbeiter wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) einer Anfrage von Koll. Karl Kampfer ersichtlich, darf eine Dienstzuteilung eines Beamten höchstens für die Dauer von insgesamt 90 Tagen in einem Kalenderjahr ausgesprochen werden.

D.h. entgegen der Auslegung des Personalamtes der Österreichischen Post AG unterbricht bzw. verlängert nicht einmal ein 90 tägiger Krankenstand diese Zuteilung.

Wir bedanken uns bei Koll. Karl Kampfer für sein Engagement und werden auch weiterhin alle unterstützen die dazu beitragen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der Post zu ihrem Recht kommen.

Über die ersten vor Gericht erzwungenen Nachzahlungen der bezahlten Pause durch die Post AG im Dezember 2018 werden wir in einem gesondertem Schreiben berichten.  Auch zu diesem Recht der bezahlten Pause von 30 Minuten täglich, werden wir allen Kolleginnen und Kollegen verhelfen, denn wir werden auch 2019,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Gesendet: Donnerstag, 3. Jänner 2019 08:50
An: ‚karl.kampfer@gmx.net‘ <karl.kampfer@gmx.net>
Betreff: Anfrage Beamtendienstrecht

Sehr geehrter Herr Kampfer,

zu Ihrer am 7. Dezember 2018 per E-Mail an die Abteilung III/A/1 sowie an das Bürgerservice des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport ergangenen Anfrage darf ich ausführen, dass eine Dienstzuteilung aus dienstlichen Gründen gemäß § 39 Abs. 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979 , BGBl. Nr. 333/1979, ohne schriftliche Zustimmung der Beamtin oder des Beamten höchstens für die Dauer von insgesamt 90 Tagen in einem Kalenderjahr ausgesprochen werden kann. Eine Verlängerung durch Erholungsurlaub oder Krankenstand ist daher bereits vom Gesetzeswortlaut (höchstens/insgesamt) nicht vorgesehen und auch nicht intendiert, da die Dienstzuteilung stets eine vorübergehende Maßnahme im Gegensatz zur Versetzung darstellt.

Eine über die 90 Tage hinausgehende Dienstzuteilung erfordert daher entweder die schriftliche Zustimmung der Beamtin oder des Beamten oder – bei fehlender Zustimmung – das Vorliegen eines der Gründe in § 39 Abs. 3 BDG 1979 (Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes oder zum Zwecke einer Ausbildung).

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
Abt. III/A/1 – Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht und Koordination Dienstrecht

Tel.: +43 1 716 06
Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien

www.bmoeds.gv.at

Sonderregelung für 27.12.2018 – 100 % Zustellung

Den MitarbeiterInnen, die am 27. Dezember 2018 einen „Vollzeit-Rayon“ bedient haben, wird von der tatsächlich erbrachten IST-Arbeitszeit 30 Minuten analog einer „Mitbesorgung“ bei der nächsten Abrechnung zur Auszahlung gebracht.

Die Dienstanweisung dazu wird in Kürze erlassen werden!

Deine FCG Personalvertretung

 

Impressionen der Europäischen Berufsratssitzung in Brüssel

Hier noch einige per Video festgehaltene Impressionen der europäischen Berufsratssitzung in Brüssel vom 07. Dezember 2018.

https://www.youtube.com/watch?time_continue=229&v=xgEbZhStpX0

 

Eine Schande! Schlechte Nachrichten zu Jahresbeginn!

Nachdem der „Neusozialist“ Hermann Neuhold es trotz allem nicht schaffte ein Zentralausschussmandat bei der Personalvertretungswahl Ende September bei der FSG zu erreichen, musste ein Versorgungsposten gefunden werden. Helmut Pellech wurde aus der Zentralausschusskanzlei in den Verein post.sozial gelobt, damit Hermann Neuhold mit einem Arbeitsplatz im Büro des Zentralausschusses versorgt werden konnte.

So weit so schlecht! Aber, dass post.sozial nun die Lohnkosten von dem Budget übernommen hat, das eigentlich für die Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen sollte, ist absolut nicht in Ordnung. Und diese Lohnkosten haben alleine für Dezember 2018 ohne Sonderzahlung € 7.500,– betragen.

Es versteht sich von selbst, dass Koll. Manfred Wiedner gegen diese Bezahlung aus Vereinsmittel gestimmt hat, aber wieder einmal von der Mehrheit hinuntergestimmt wurde.

Bleibt nur zu hoffen, dass nicht auch noch Leistungen für die Kolleginnen und Kollegen von post.sozial gesenkt werden müssen.

Wir werden weiter berichten, denn es ist Zeit, dass wir

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Happy New Year

Das Team der FCG wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen guten Rutsch, mögen die Träume und Wünsche aller für 2019 in Erfüllung gehen und das Jahr mit Glück und Gesundheit gesegnet sein.