Dienstzeitregelung 24. Dezember Distribution
Für Mitarbeiter:innen, die dem KV Neu unterliegen endet die Normalarbeitszeit am 24.Dez. um 12 Uhr, danach wären es Überstunden.
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Für Zusteller:innen die der Dienstordnung unterliegen , sowie Beamte die unter die IST- Zeit in der Zustellung fallen gilt am 24. Dez.:
- Mitarbeiter*innen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet. Bei einer Arbeitsleistung unter 5 Stunden werden aber die angefallenen „Minusstunden“ (aber nur die unter 5 Stunden Arbeitsleistung) im Zeitkorridor angerechnet.
Beispiel:
- Ein*Eine Mitarbeiter*in erbringt eine Arbeitsleistung von 6,5 Stunden. Es werden 1,5 Minusstunden nicht im Zeitkorridor angerechnet.
- Ein*Eine Mitarbeiter*in erbringt eine Arbeitsleistung von 5 Stunden. Es werden 3 Minusstunden nicht im Zeitkorridor angerechnet.
- Ein*Eine Mitarbeiter*in erbringt eine Arbeitsleistung von 4,5 Stunden. Es werden von den 3,5 Minusstunden nur 0,5 Minusstunden im Zeitkorridor angerechnet.
- Ein*Eine Mitarbeiter*in erbringt eine Arbeitsleistung von 8,5 Stunden. Es werden 0,5 Plusstunden im Zeitkorridor angerechnet.
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Eine Regelung welche Sendungen am 24. Dez zuzustellen sind, erfolgt demnächst seitens der Post AG.







