FCG NEWS: Belohnung unfallfreies Fahren in der Transportlogistik

Liebe Kolleg:innen,

im Rahmen eines Pilotversuches wird Mitarbeiter:innen in der Transportlogistik, die als LKW Fahrer eingesetzt sind, eine Prämie für unfallfreies Fahren gewährt werden.

Die Auszahlung dieser Prämie ist voraussichtlich der Dez. 2024. Die Höhe der Prämie wird aufgrund der Kilometerleistung, welche im Beobachtungszeitraum unfallfrei zurückgelegt wird berechnet.

  • bei Fahrten in den Hauptläufen (von und zu Logistikzentren) gibt es eine Zahlung von brutto 0,5 Cent pro Kilometer
  • bei Fahrten im Nachlauf/Vorlauf (zu den Zustellbasen, Filialen, Postpartner) brutto 1 Cent pro gefahrenem Kilometer

Als FCG wollen wir, dass die Prämie unfallfreies Fahren für alle Mitarbeiter:innen im operativen Einsatz gewährt wird.

 

FCG NEWS: Gehaltstabellen gültig ab Jänner 2024

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

nachstehend findest du die aktuellen Gehaltstabellen, welche mit Jänner 2024 gültig sein werden. Bekanntlich wurde der Gehaltsabschluss ab Juli 2023 so gestaltet, dass von Juli 23 bis Dez.23 eine „Teuerungsprämie“ zur Auszahlung gelangt und ab Jänner 2024 der Abschluss von 9,8% bei Beamten und Dienstordnungsangestellten und von 10% für KV Neu Mitarbeiter:innen umgesetzt wird.

Protokoll_Gehaltsverhandlungen_2023_20230425

 

KV Neu Teil 1
KV Neu Teil 2
Angestellte DO
Angestellte DO Zulagen
Beamte
Beamte Zulagen

Zuschuss Weihnachtsfeiern seitens der Post AG

Liebe Kolleg:innen,

heuer gibt seitens des Unternehmens wieder einen Zuschuss für betriebliche Weihnachtsfeiern, in der Höhe von 10,– Euro pro Teilnehmer/in.

Als Personalvertretung haben wir eine Erhöhung bzw. Nachbesserung eingefordert, welche noch diskutiert wird.

Weitere Infos dazu folgen!

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Auszug aus der Anweisung:

Liebe Kolleg*innen!

Der Vorstand hat für betrieblich veranlasste Jahresabschluss(Weihnachts)feiern für operative Mitarbeiter*innen – Zustellbasen, Logistikzentren, Transportlogistik, Filialen und Postkundenservice – im Jahr 2023 einen Zuschuss in der Höhe von 10,00 EUR für jede*n Mitarbeiter*in genehmigt.  

Dieser Zuschuss stellt eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung des Unternehmens dar, die ohne Präjudiz für die Zukunft gewährt wird. 

Unabhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit, kann dieser Zuschuss für die Mitarbeiter*innen des Aktivstandes in Anspruch genommen werden, die an der Weihnachtsfeier teilgenommen haben.

Die*Der jeweilige Dienststellenleiter*in/Kostenstellenverantwortliche hat zu entscheiden, in welcher Form die Jahresabschluss(Weihnachts)feier abgehalten wird.

Abgeltung für 8. Dezember

Am 8.Dez. (Maria Empfängnis) haben einige Filialen geöffnet, wo dies vertraglich so festgelegt wurde, wie zum Beispiel in Einkaufszentren. Für Mitarbeiter*innen der Post die an diesem Tag in der Filiale arbeiten, kommt zusätzlich zur Abgeltung die sich aus dem KV (z.B. Überstunden) ergibt, folgende Prämie zur Auszahlung.

  • Bei einer Dienstleistung bis 3 Stunden brutto 30,– Euro
  • Bei einer Dienstleistung ab 3 Stunden brutto 50,– Euro
  • Für jene Mitarbeiter*innen, die auch im Jahr 2022 am 8. Dezember Dienst versehen haben, werden diese Prämiensätze um brutto 10,– Euro erhöht.

Für Fragen dazu stehen die FCG Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!

Änderungen beim Elternkarenz ab 1. Nov.2023

Im November treten durch die Umsetzung der Work-Life-Balance-Richtlinie der EU einige Gesetzesänderungen in Kraft.

Durch die Umsetzung der Work- Life- Balance- Richtlinie der EU durch die kürzlich im Nationalrat beschlossene Regelung ergeben sich wesentliche Änderungen beim Elternkarenz.

Für Geburten ab 1. November 2023 besteht ein Anspruch auf Karenzurlaub bis zum 2. Geburtstag des Kindes nur dann, wenn der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenzurlaub in Anspruch nimmt.

Eine Ausnahme wird in folgenden Fällen gemacht:

  • Wenn es sich um Alleinerzieher handelt bzw. wenn kein zweiter Elternteil vorhanden ist oder wenn der zweite Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat, was für Studierende, Arbeitslose und Selbstständige gilt. Hier kann ein Elternteil weiterhin bis zum 2. Geburtstag des Kindes Karenz in Anspruch nehmen.

Wenn nur ein Elternteil Karenz in Anspruch nimmt und es sich nicht um einen der Ausnahmefälle handelt, endet die Karenz gemäß Mutterschutz- bzw. Väter-Karenz-Gesetz mit Ende des 22. Lebensmonats des Kindes.

Für genauere Informationen stehen die Personalvertreter:innen der FCG gerne zur Verfügung!

Konkrete Anfragen sind unter maria.klima@post.at möglich!

FCG News: Intervention bzgl. Guthaben Sodexo

Liebe Kolleg:innen,

da die Sodexo Guthaben auf Null gestellt wurden, haben wir sofort interveniert.

Im Laufe des heutigen Tages sollte wieder das Guthaben mit Stand 31. Okt plus die Beladung Nov. aufgebucht werden bzw. das korrekte Guthaben verfügbar sein.

Infos dazu folgen!

 

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Von: PALENSKY Martin <Martin.Palensky@post.at>
Gesendet: Freitag, 3. November 2023 07:39
An: SCHIEDER Andreas <andreas.schieder@post.at>
Cc: SORETZ Andreas <Andreas.Soretz@post.at>
Betreff: Re: Sodexo Guthaben

 

Lieber Andreas, die Richtigstellung der Guthaben erfolgt in Kürze. Sodexo hat über Nacht die Guthaben vorübergehend auf Null gestellt und ist jetzt dabei die korrekten Guthaben wieder zu beladen. Ich melde mich sofort nach erfolgter Beladung.

 

Liebe Grüße Martin

 

From: SCHIEDER Andreas <andreas.schieder@post.at>
Sent: Friday, November 3, 2023 7:00:23 AM
To: PALENSKY Martin <Martin.Palensky@post.at>
Cc: SORETZ Andreas <Andreas.Soretz@post.at>
Subject: Fwd: Sodexo Guthaben

 

Lieber Martin,

Jetzt wurde den KollegInnen sämtliches Guthaben abgebucht.

Bitte um konkrete Mitteilung wann das wieder richtig gestellt wird.

LG Andreas

FCG NEWS: Wahlanfechtung in Salzburg

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund diverser Vorkommnisse bei der Abwicklung der Personalvertretungswahl in Salzburg haben wir eine Anfechtungsklage bei Gericht eingebracht.

Dabei berufen wir uns auf den Paragraph §42. der Postbetriebsverfassungswahlordnung:

„Die einzelnen Wahlberechtigten und jede wahlwerbende Gruppe sind berechtigt, binnen zwei Wochen vom Tage der Kundmachung des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Gericht anzufechten, wenn wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitende Grundsätze des Wahlrechtes verletzt wurden und hiedurch das Wahlergebnis beeinflußt werden konnte.“

Dieser Schritt ist im Hinblick auf die demokratischen Grundsätze aus unserer Sicht unbedingt notwendig, weil einige Dinge die in Salzburg vorkamen, aufzuklären sind.

FCG, weil wir für Euch sind

 

Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt ab 1. November 2023

Arbeitnehmer:innen haben ab 1. November 2023 einen Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung pro Jahr, um ihr Kind bei einem Reha-Aufenthalt zu begleiten.

Dieser neue Rechtsanspruch setzt eine wichtige KOBV-Forderung um und hat eine hohe Bedeutung für die Kindergesundheit. Stationäre Rehabilitationsaufenthalte für Kinder werden derzeit vielfach nicht in Anspruch genommen, da viele betroffene Eltern Schwierigkeiten haben, im Ausmaß von bis zu vier Wochen von der Arbeitsstelle fern bleiben zu können. Die Unterlassung der notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Kinder aus.

Voraussetzungen für die Freistellung gem. § 14 e AVRAG (BGBl. I Nr. 85/2023):

– das Kind, Wahl- oder Pflegekind oder das leibliche Kind des anderen Ehegatten oder eingetragenen Partners oder Lebensgefährten hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet;

– es liegt eine Bewilligung des zuständigen Sozialversicherungsträgers für einen stationären Aufenthalt im Rahmen einer Rehabilitationseinrichtung vor.

– Arbeitnehmer:innen, die eine Bewilligung in Anspruch nehmen wollen, haben die Bewilligung der Rehabilitation durch den Träger der Sozialversicherung spätestens eine Woche nach deren Zugang dem/der Arbeitgeber:in unter Bekanntgabe des Beginns und der Dauer der Rehabilitation vorzulegen.

Die Elternteile können sich die Freistellung aufteilen, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu dauern hat. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Teilnahme beider Elternteile therapeutisch notwendig ist.

Für die Zeit der Freistellung besteht kein Entgeltanspruch gegenüber dem/der Arbeitgeber:in, jedoch ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld (§ 21 c Abs. 3 b Bundespflegegeldgesetz idF BGBl. I Nr. 109/2023). Das Pflegekarenzgeld ist beim Sozialministeriumservice geltend zu machen.

FCG NEWS: Termin Führungsmodell Ored auf 8. Nov. verschoben

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der für 24. Oktober vorgesehene Termin zum Führungsmodell ORED wurde auf 8. November verschoben.

Da eine Reihe von Punkten, speziell im Führungsmodell ORED noch nicht gelöst sind, haben wir dazu eine Evaluierung beantragt. Konkret geht es auch um eine Reihe von Punkte, wie Entlohnungen, Regelungen bei Stellvertretungen, sowie eine Besserung der XS Basen und anderer Personalfragen.

FCG, weil wir für Euch sind!

FCG NEWS: Reisemöglichkeiten für Mitarbeiter:innen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unter folgendem Link gibt es eine Reihe von Reiseangeboten für unsere Mitarbeiter:innen zu attraktiven Preisen.

https://www.postsozial.at/Winter/topic/Wintererlebnisse/

Für Fragen stehen die Personalvertreter:innen der FCG gerne zur Verfügung!

FCG, weil wir für Euch sind!