Covid- Testung im Betrieb/ Regelung

Auszug aus der Anweisung des Betriebes bzgl. Covid- 19 Testungen:

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Liebe Kolleg*innen!

Im Hinblick auf die derzeitige negative Entwicklung der Infektionszahlen und zur Unterbrechung von Infektionsketten wird die Teststrategie bei der Österreichischen Post AG verschärft bzw. ausgedehnt.

Aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird an allen Dienststellen – mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen – eine verpflichtende wöchentliche COVID-19-Testung ein- bzw. weitergeführt. Des Weiteren sollen an Hotspot-Dienststellen anlassbezogen Testungen durchgeführt werden.

Folgende Änderungen werden festgelegt (genaue Detailinformationen zu den einzelnen Standorten à siehe Beilage

  1. Logistikzentren: Erhöhung der wöchentlichen COVID-19-Testungen von 8 % auf mindestens 20 %  
  2. Standorte mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen (ausgenommen LZ): Einführung bzw. Weiterführung von wöchentlichen COVID-19-Testungen von mindestens 20% (ausgenommen Wien)
  3. Wien (alle Standorte): Weiterführung von COVID-19-Testungen im Rahmen der Aktion „Alles gurgelt“ (ausgenommen Mitarbeiter*innen der Produktion in den LZ). Die Mitarbeiter*innen sind aktiv von den Führungskräften zu animieren, dieses Testangebot zu nutzen
  4. Hotspot-Dienststellen: positive Fälle > 5% der Mitarbeiter*innen à Durchtestung aller Mitarbeiter*innen mindestens 2 Mal  à situationsabhängig auch häufiger

Folgende Testmöglichkeiten sind vorgesehen:

  1. Betriebliche Testungen (Antigen-Tests)

Zur Unterstützung der Teststrategie des Bundes wurden Unternehmen aufgerufen, Teststraßen einzurichten. Die ÖPAG hat sich für dieses Angebot registriert und hat folgende Standorte (LZ, ZB samt Overhead) für eine Rückerstattung angemeldet:

  • Wernberg à Durchführung durch AMed: Dr. Grohmann
  • Villach à Durchführung durch AMed: Dr. Grohmann
    • Wals à Durchführung durch AMed: Dr. Hofer
  • Allhaming à Durchführung durch externe Anbieter
  • Inzersdorf, Kalsdorf, Graz, Hagenbrunn, St. Pölten à Durchführung durch externe Anbieter

Die Teilnehmer an dieser Testung erhalten einen elektronischen Nachweis über Ihr Testergebnis. Dazu ist es erforderlich personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse) in eine Plattform einzugeben. Nur medizinisches Personal hat hierbei Zugriff auf die Plattform und die Testergebnisse (Screening-Programm nach § 5a Epidemiegesetz).

Ein Speichern der Daten (woanders als auf der Plattform) bzw. ein Aufheben von Papiernotizen darf durch die ÖPAG nicht erfolgen.

  1. Weitere ausgewählte Standorte bei denen Testungen durchgeführt werden

„Alles gurgelt“ ist eine Initiative der Stadt Wien. Eine Teilnahme ist für Mitarbeiter*innen die in Wien wohnhaft sind oder in Wien arbeiten vorgesehen; die Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit sich 2 Mal wöchentlich PCR testen zu lassen. Diese Aktion wird an vier ausgewählten Standorten (> 500 Mitarbeiter*innen) zusätzlich unterstützt, indem die Testkits vor Ort abgeholt und nach Testung wieder abgegeben werden können.

Das Testergebnis hat der*die Mitarbeiter*in bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen; aus Datenschutzgründen dürfen seitens der ÖPAG keine Aufzeichnungen über die Testergebnisse geführt werden. Des Weiteren darf die Bestätigung keinesfalls von der Führungskraft kopiert, aufbewahrt bzw. gesammelt werden.

  • Testungen durch eingeschulte Mitarbeiter*innen an allen anderen Standorten:

Dienststellen > 100 Mitarbeiter*innen bzw. Hotspot Dienststellen führen die Testungen unter Anleitung einer geschulten Person (nach Unterweisung durch eine*n Arbeitsmediziner*in) selbständig durch.

Die Bestellung der Antigentests soll durch den Fachbereich zur leichteren Handhabung einmal im Monat über Frau Sabine Krispel erfolgen. Dies betrifft die Antigen-Testungen, die durch Arbeitsmediziner*innen bzw. durch geschultes Personal durchgeführt werden. Werden Testungen durch externe Anbieter durchgeführt ist keine Bestellung erforderlich.

Ein ärztlich bestätigter Nachweis einer Infektion – in den letzten 6 Monaten – wird einem negativen Testergebnis gleichgehalten.