Zentralausschuss lehnt Mehrbelastung ab
In der Zentralausschuss-Sitzung am 13. Mai 2020 haben wir einstimmig beschlossen, die vom Unternehmen angestrebte Betriebsvereinbarung „COVID-19 – Maßnahmen im Bereich der Zustellung“ abzulehnen.
Wir haben unsere Entscheidung wie folgt begründet:
Die in den Post-Aufsichtsratsunterlagen dargestellten Zahlen belegen sehr deutlich, dass der durch die COVOD-19 Krise verursachte Mengeneinbruch lediglich ein Zeitfenster von wenigen Wochen umfasst. Bereits in der KW 17 (20.4.) war die Mengenentwicklung bei der Werbepost und Medienpost auf dem Stand vor Ausbruch der Krise. Die letzten Tage zeigen einen weiteren starken Anstieg beim Werbevolumen.
Bei der Briefpost sind die Mengen bereits vor der Krise deutlich zurückgegangen und bleiben seit Ausbruch der Krise relativ stabil.
Der starke Zuwachs bei den Paketen (bis zu 40%) bringt unsere ZustellerInnen in der Verbundzustellung schon derzeit täglich an ihre Belastungsgrenzen, eine weitere Belastung wäre unzumutbar.
Die vom Unternehmen vorgeschlagenen Maßnahmen würden nachweislich zu Einkommensverlusten führen.
Die angeführte hohe Anzahl an produzierten Minusstunden im Zeitkorridor resultiert großteils aus der Tatsache, dass nach wie vor sehr viele ZustellerInnen täglich vor Dienstbeginn ihren Dienst antreten und zusätzlich in der Pause durcharbeiten. Darüber hinaus wird ein großer Anteil der Minusstunden bereits seit Jahren mitgeführt.
Es ist derzeit nicht abschätzbar, wie sich die Mengen über die kommenden Wochen und Monate tatsächlich entwickeln werden, aktuell ist ein deutlicher Anstieg bei Werbesendungen und Zeitungen feststellbar.
Es ist derzeit auch nicht abschätzbar, wie lange die kontaktlose Zustellung noch durchgeführt werden kann.
Der derzeit praktizierte versetzte Dienstbeginn wäre kontraproduktiv für die geplante Vorgehensweise.
Mit den geplanten Maßnahmen wäre sowohl eine reibungslose Urlaubsabwicklung 2020 als auch ein verstärkter Urlaubsabbau in Frage gestellt.
Einen Eingriff in eine bestehende Betriebsvereinbarung lehnt der Zentralausschuss ab.
Aus den genannten Gründen lehnt der Zentralausschuss die geplanten Maßnahmen ab und verweist auf die laufenden und anstehenden Systemisierungen in den Regionen und die geplanten Maßnahmen bei den Urlaubsersatzkräften.