Versetzter Dienst- Update

Liebe Kolleg*innen,

folgende Info wurde an die Personalvertretung der Bundesländer übermittelt.

 

INFO des Betriebes:
_________________________________

Im Hinblick auf die positive (= stetig rückläufige) Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzes, der die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den abgelaufenen sieben Tagen je 100.000 Einwohner*innen darstellt, kann bezüglich des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns unter bestimmten Rahmenbedingungen in Verbundbasen der Abstand zwischen dem Beginn der 1. und 2. Gruppe reduziert werden.

Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
1. Die Mitarbeiter*innen werden mit FFP2-Masken ausgestattet, die bei Tätigkeiten in der Zustellbasis getragen werden müssen. Bei Tätigkeiten im Freien ist der gängige Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
2. Es muss eine räumlicher Trennung zwischen den Zustelltischen und der Paketaufteilung bestehen.
3. Die Mitarbeiter*innen dürfen nicht gleichzeitig an den Zustelltischen ihre Tätigkeiten verrichten – abwechselnde Aufteilung auf die Tischarbeit und die Paketsortierung und -verladung
4. Stündliches Stoßlüften der Zustellbasis – es ist in den geschlossenen Räumen Frischluft zuzuführen und für einen Luftaustausch zu sorgen..
5. Zwischen den Zustelltischen muss ausreichend Platz/Abstand bestehen.

In Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten und unter der Voraussetzungen, dass die o.a. Rahmenbedingungen eingehalten werden, kann der Dienstbeginn der 2. Gruppe der in der angeschlossenen Übersicht angeführten Zustellbasen um 30 Minuten bis maximal 60 Minuten vorverlegt werden. Die Entscheidung in welchem Ausmaß (30 bis 60 Minuten) die Vorverlegung bei der jeweiligen Zustellbasis erfolgen kann, liegt in der Verantwortung der zuständigen Gebietsleitung, von dem auch die Einhaltung der definierten Rahmenbedingungen sicherzustellen ist.

Abschließend möchte wir darauf hinweisen, dass die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen von der Konzernrevision, dem Qualitätsmanagement und den Sicherheitsfachkräften überprüft wird. Bei Nichteinhaltung der festgelegten Rahmenbedingungen wird die genehmigte Vorverlegung des Dienstbeginns der 2. Gruppe unverzüglich beendet.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl
Leitung Personalmanagement und
Verantwortlich Beauftragter für Arbeitnehmerschutz

Alois Reif
Leitung Distribution