Kinderbetreuungsgeld-Konto NEU

Für Geburten ab 1. März 2017 gilt ein flexibel gestaltbares Konto. Das Kinderbetreuungsgeld bietet seit 1. März 2017 mehr Flexibilität und Fairness für Eltern. Während die einkommensabhängige Variante bestehen bleibt, wurden die bisherigen vier Pauschalvarianten durch ein flexibles Kinderbetreuungsgeldkonto ersetzt.

Zusätzlich wurden Anreize für eine partnerschaftliche Teilung geschaffen, wie den >Papamonat< und den >Partnerschaftsbonus<.

Kernpunkte des neuen Kinderbetreuungsgeld-Kontos:

  1. Den Eltern steht eine einheitliche Geldsumme zur Verfügung (für ein Elternteil: 12.366 Euro, für beide Elternteile: 15.449 Euro). Wird die Betreuung im Verhältnis 50:50 bis maximal 60:40 aufgeteilt, gibt es einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1.000 Euro (pro Elternteil 500 Euro)
  2.  Die Bezugsdauer kann flexibel gewählt werden: Für eine Person zwischen zwölf und 28 Monaten oder zwischen 15 und 35 Monaten für beide Eltern. Diese kann einmal verändert werden – bis rund drei Monate vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer. Sonderregelungen gibt es für besondere Härtefälle.
  3.  Väter, die die ersten Wochen mit Kind und Frau verbringen möchten, können nun mit dem Arbeitgeber einen „Papa-/Babymonat“ (=Familienzeit) vereinbaren. Die Dauer kann flexibel zwischen 28 und 31 Tagen in einem Zeitraum von 91 Tagen nach der Geburt gewählt werden. Neben der Geldleistung von rund 700 Euro bleibt auch die Kranken- und Pensionsversicherung bestehen.

Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner des Bundesministeriums für Familie und Jugend:

http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj-design/rechner/KBG.swf >angezeigt werden Zuverdienstgrenzen, die unterschiedlichen Pauschalvarianten und die einkommensabhängige Variante, zudem gibt es eine Vergleichsmöglichkeit der Systeme.