FCG hilft!
Wenn ein geliebter Mensch stirbt ist die Trauer unendlich groß, vor allem dann wenn es sich dabei um das eigene Kind handelt. Zu dieser Ausnahmesituation kommt auch noch die finanzielle Belastung, wie zum Beispiel der Begräbniskosten.
Aus diesem Grund hatte die Kollegin auch einen Antrag um finanzielle Unterstützung bei Post.sozial gestellt, um wenigstens einen Anteil der Kosten erstattet zu bekommen.
Leider erhielt sie vorerst keine Unterstützung, da in den Richtlinien der „Begräbniskostenzuschuss“ bei Todesfällen des eigenen Kindes nur dann gewährt wird, wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Als sich die Mitarbeiter*in an die FCG wandte, konnte nun mit einem Antrag bei Postsozial eine Änderung herbeigeführt werden, sodass in Zukunft in solchen traurigen Fällen jedenfalls finanziell geholfen wird.
Man kann das Leid nicht lindern, aber finanziell helfen!