Erhöhte Essensbons ab August

Die Erhöhung der Essensbons von 44,– auf 80,– pro Verrechnungsabschnitt bzw. von 1,10 auf 2 Euro wird erstmals im August wirksam. (Sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte unter 20 Wdst. erhielten bis jetzt Bons im Wert von 22,– Euro- diese werden auf 40 Euro erhöht.)

Diese Erhöhung wird nicht nur einmal, sondern wird auch für zukünftige Verrechnungsabschnitte gelten, wobei in naher Zukunft eine Aufbuchung des Guthabens auf eine Karte bzw. über eine APP funktionieren wird.

Als FCG konnten wir die Steuerfreigrenze über den Gesetzgeber erhöhen und gemeinsam in den Gehaltverhandlungen die Erhöhung der Essensbons auf bis zu 400 Euro pro Jahr, auch Wirklichkeit werden lassen!

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.
FCG- damit mehr zum Leben bleibt!