Prämie unfallfreies Fahren in der TL verlängert
Aufgrund der positiven Entwicklung wird der Pilotversuch „Prämie – Unfallfreies Fahren in der Transportlogistik“ um ein Jahr verlängert.
In Fortsetzung des im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 stattfindenden Pilotversuches wird Mitarbeiterinnen der Transportlogistik, die als LKW-Fahrerinnen eingesetzt sind, für unfallfreies Fahren eine Prämie gewährt.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Anzahl der im Pilotzeitraum mit einem LKW gefahrenen
Kilometer und wird prinzipiell nur bei Unfallfreiheit im Beobachtungszeitraum und bei einem bis 31. Dezember 2025 bestehenden aktiven und ungekündigten Dienstverhältnis gewährt:
• bei Fahrten in den „Hauptläufen“ (von und zu den Logistikzentren)
brutto 0,5 Cent pro gefahrenem Kilometer
• bei Fahrten im „Nachlauf/Vorlauf“ (zu Filialen, Post.Partnern und Zustellbasen)
brutto 1,0 Cent pro gefahrenem Kilometer
Als FCG bleiben wir bei der Forderung, solche Prämien auch für die Mitarbeiter:innen der Distribution und anderer operativer Einheiten wie zum Beispiel Wertlogistik ausgeweitet wird.
FCG, wir für Euch!
FCG wünscht gutes Neues Jahr 2025
Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter/innen
wünscht allen Kolleginnen und Kollegen und deren Familien, ein erfolgreiches, gesundes und glückliches NEUES JAHR 2025!
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Wünsche zum neuen Jahr!
Ein bisschen mehr Freude und weniger Streit,
ein bisschen mehr Güte und weniger Neid,
ein bisschen mehr Liebe und weniger Hass,
ein bisschen mehr Wahrheit, das wär doch was!
Statt soviel Unrast ein bisschen Ruh,
Statt immer nur ich ein bisschen mehr du,
Statt Angst und Hemmung ein bisschen mehr Mut
und Kraft zum Handeln, das wäre gut.
Kein Trübsal und Dunkel, ein bisschen mehr Licht,
kein quälend Verlangen, ein froher Verzicht,
und viel mehr Blumen, solange es geht,
nicht erst auf Gräbern, denn da blühn sie zu spät.
Nach Peter Rosegger, 1843 – 1918
Ein besonderes Jubiläum: Andreas 50. Geburtstag
Vor 50 Jahren gab es schon eines der schönsten Geschenke vom Christkind, unsere Andrea Kos kam zur Welt.
Für ein „Happy Birthday“ Ständchen war dem Zentralausschussmitgliedern der FCG Andreas Schieder, Andreas Soretz und Maria Klima kein Weg zu weit, um Andrea durch eine perfekte geheime Planung von Personalausschussmitglied Iris Trippold am Freitag in der Postfiliale 9400 Wolfsberg zu überraschen.
Nach einer herzlichen Begrüßung und vielen Gratulationen, war Andrea sichtlich gerührt von der Überraschung und den vielen Glückwünschen. Ihr Kollege und treuer Gefährte im VPA Marco Rutrecht lies es sich natürlich nicht nehmen und kam zur persönlichen Beglückwünschung vorbei, um diesen Tag für Andrea ein kleines bisschen unvergesslich zu machen.
Einige Stunden gefüllt mit vielen lieben Momenten schaffen Erinnerungen fürs Leben, dies zeigt wie wichtig es ist besondere Anlässe gemeinsam zu feiern.
FCG fordert gesetzliche Regelung zum Schutz der Paketzusteller/innen ein
Das Paketgeschäft steht im starken Wettbewerb, teilweise mit Firmen die ihre Zusteller über EPU`s beschäftigen. Die Gewerkschaft nennt solche Konstruktionen „prekäre Beschäftigung“.
- Daher ist unser Vorschlag beim Transport, der Verteilung und Zustellung von Paketen eine prozentuelle Mindestanzahl von eigenen Arbeitnehmern auch gesetzlich sicherzustellen, um prekäre Beschäftigung zu reduzieren.
Außerdem braucht es Regelungen, die zur Gewichtsreduzierung der Pakete beitragen. Derzeit liegt die Grenze bei 31,5 kg, welche teilweise auch noch überschritten wird.
Mit der steigenden Anzahl von weiblichen Mitarbeiterinnen ist dies unzumutbar, daher fordern wir eine schrittweise Reduzierung zunächst auf maximal 25 kg, sofern diese Sendung von einer Person zugestellt werden müssen.
FCG, wir für Euch!
PS: Beim Begriff „Paketzusteller“ sind natürlich auch die Zusteller/innen in der Verbundzustellung mitgemeint. Natürlich soll die Gewichtsreduzierung generell gelten.
FCG Aktion: Postler helfen Postlern- Spenden übergeben!
Postler helfen Postlern- Spenden übergeben!
Dem Vater von 2 Kleinkindern 18 Monate und 4 Jahre, wobei ein Kind schwer am Herzen erkrankt ist und mehrere Operationen über sicher ergehen lassen muss, wurde ein namhafter Betrag übergeben.
Damit eine Betreuung der Kinder weiterhin möglich ist , musste der Vater nun Hospiz- Karenz in Anspruch nehmen, welches das Einkommen deutlich reduziert hat.
Wir wünschen uns, dass alle Operationen gut verlaufen und hoffen das die Kleine wieder gesund wird.
Mit der Spende soll ein Beitrag geleistet werden, damit diese schwere Zeit auch finanziell überstanden werden kann.
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Einen weiteren namhaften Betrag konnten wir der allein erziehenden Mutter von 3 Kindern ( 3, 5 und 14 Jahre) übergeben. Leider ist hier das dreijährige Kind an Krebs erkrankt, sodass auch in diesem Fall Hospiz- Karenz in Anspruch genommen werden musste.
Wir wünschen uns alle, dass die Behandlungen erfolgreich sind und das Kind tatsächlich wieder gesund wird.
Danke an alle die sich bei dieser Aktion beteiligt haben, weil hier die Hilfe auch zu 100% ankommt!
Dienstregelung am 24.12 und 31.12. in der Distribution
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Die Information, welche Sendungen am 24.12. zuzustellen bzw. nicht zuzustellen sind, wurde bereits an die Dienststellen übermittelt.
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Regelungen zum Zeitkorridor am 24.12. und 31.12. 2024
KV NEU:
Im Kollektivvertrag Teil 2 ist geregelt, dass die Normalarbeitszeit am 24.12. um 12 Uhr beendet ist. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen über 12 Uhr hinaus Überstunden zu zahlen sind.
Für Beamte und DO Ang.:
Da für diese Gruppe keine Sonderregelung in der Dienstordnung bzw. im BDG vorhanden ist, wurde betriebsintern eine Regelung wie in den Vorjahren erlassen.
Diese lautet:
Für die MitarbeiterInnen im Brief-Zustelldienst, die dem Gleitzeitdurchrechnungsmodell „IST-Zeit in der Briefzustellung“ unterliegen (Code 8722) wird folgende ergänzende Regelung bezüglich Dienst am 24. und 31. Dezember 2024 getroffen:
Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen.
MitarbeiterInnen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet, sofern die Tagesarbeitszeit zumindest 5 Stunden beträgt.
Für Rückfragen wende dich bitte an deine/n FCG Vertreter*in!
FCG fordert Gewichtsbeschränkung bei Paketen
Tagtäglich erhalten wir Mitteilung von den Kolleg:innen, dass mittlerweile die Anzahl der überschweren Pakete zunimmt.
Derzeit ist eine Beförderung von Paketen bis zu einem Gewicht von 31,5 kg in der Post AG erlaubt.
Immer wieder müssen wir feststellen, dass sogar die hohe Grenze von manchem Versender umgangen wird und oftmals ein Gewicht von 000 angegeben wird, obwohl diese Pakete jenseits der 30 Kilo wiegen.
Man fragt sich, wie diese Pakete in den Kreislauf der Post gelangen?
Nachdem die Verantwortlichen bei der Ausweitung der Schwerarbeiterregelung für unsere Verbundzusteller versagt haben und keine gute Regelung zustande gebracht haben, fordern wir eine rigorose Gewichtsbeschränkung ein.
Die Gartengarnituren, Möbelstücke, Mülltonnen, Tierfuttersäcke und sonstige schwere unhandliche Pakete über den Gewichtsgrenzen müssen gestoppt werden!
Warum in den meisten Zustellbasen keine Waage vorhanden ist, um das auch überprüfen zu können ist für uns nicht verständlich!
Postsozial: Angebot zum Salzkammergut Advent
Griaß di!
Genieße den Zauber des Advents am 4. Adventwochenende um
nur EUR 150.- statt 183.- für 4 Tage / 3 Nächte*.
Mit unserem Package „Wolfgangsee Advent“ verbringst du 4 Tage im Ferienhaus Bad Ischl, genießt 3x unser ausgiebiges Frühstücksbuffet, entspannst einen Tag lang im EurothermenResort Bad Ischl und lässt dich von den Adventmärkten am Wolfgangsee verzaubern. Mit deinem Tagesticket der WolfgangseeSchifffahrt erreichst du bequem die Adventmärkte in Strobl, St.Gilgen und St. Wolfgang, wobei du die 16 Meter hohe schwimmende Friedenslicht-Laterne immer im Blick hast.
Hier kannst du dein Adventwochenende für dich reservieren:
Weitere Angebote findest du unter: www.postsozial.at
*Anreise: 19. & 20.12.2024; Angebot pro Erwachsener & Package zuzüglich Kur-/Ortstaxen.
Angebot auf Anfrage nach Verfügbarkeit; Verlängerungsnächte möglich. Die Rabattierung nach „einkommensabhängige Zimmerpreisrabatte“ gelangt bei diesem Angebot nicht zur Anwendung.
Im Falle einer Reiseverschiebung nach Reservierung dieses Angebots außerhalb des Aktionszeitraumes ist ein Aufpreis zum Standardpackagepreis zu leisten.
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