Ausnahmen vom gestaffelten Dienst vom 21.-24.12

In den Dienststellen, welche bereits jetzt eine Vorverlegung des Dienstbeginns der 2 Gruppe genehmigt bekommen haben, kann unter gewissen Rahmenbedingungen vom geteilten Dienst abgewichen werden.

Diese Ausnahme ist vorerst von 21.12. bis 24.12. möglich!

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Auszug aus der Anweisung des Unternehmens:

Da die Rahmenbedingungen der mit Dienstanweisung mit 10. Dezember 2020 getroffene 2. Zusatzregelung bisher weitgehend eingehalten wurden und bisher keine negativen Effekte dadurch eingetreten sind, wird nach Abwägung der medizinischen Risiken für den Zeitraum vom 21. bis 24. Dezember 2020 die gemäß Dienstanweisung vom 8. September bzw. 13. Oktober 2020 für die Distribution getroffene Regelung betreffend versetzter/gestaffelter Dienstbeginn für jene Zustellbasen, bei denen mit der 2. Zusatzregelung der Dienstbeginn für die 2. Gruppe um 30 bis maximal 60 Minuten vorverlegt wurde, ausgesetzt, wobei die folgenden Rahmenbedingungen striktest einzuhalten sind:
1. Die Mitarbeiter*innen haben einen Mund-Nasen-Schutz bzw. wenn ihnen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt wurden, die FFP2-Masken bei Tätigkeiten in der Zustellbasis zu tragen. Bei Tätigkeiten im Freien ist der gängige Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
2. Es muss tunlichst der Mindestabstand von einem Meter zur/zum nächsten Mitarbeiter*in eingehalten werden.
3. Bei Verbundbasen dürfen Mitarbeiter*innen nicht gleichzeitig an den Zustelltischen ihre Tätigkeiten verrichten – abwechselnde Aufteilung auf die Tischarbeit und die Paketsortierung und -verladung
4. Stündliches Stoßlüften der Zustellbasis – es ist in den geschlossenen Räumen Frischluft zuzuführen und für einen Luftaustausch zu sorgen.