1 Jahr Rechtsanspruch auf Papamonat

Man sieht vor allem bei Kindern wie schnell die Zeit vergeht, kaum auf der Welt schon im Kindergarten, der Schule und Morgen schon einen Kopf größer als wir selbst.

Mit 1. Sep. 2020 feierte einer unserer Meilensteine den ersten Geburtstag- nämlich der Rechtsanspruch auf den „Papamonat“. Auch in diesem Bereich haben sich die Vertreter des ÖAAB und der FCG stark eingebracht und konnten diesen wichtigen Beitrag für die Familie durchbringen.

Mehr Netto:
Die Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe von 360 Euro im Sep 2020 ist nahezu abgeschlossen und die Aufrollung der Steuersenkung wird im Oktober abgeschlossen sein und bringt unseren Kolleginnen und Kollegen tatsächlich mehr Netto.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Versetzten Dienstbeginn reduzieren

Da nunmehr die sogenannte „Coronampel“ präsentiert wurde, soll aus unser Sicht auch die Regelung zum versetzten Dienstbeginn überarbeitet werden. (https://corona-ampel.gv.at/ampelfarben/)

Manfred Wiedner hat beim Vorstand beantragt den gestaffelten Dienstbeginn auf ein Minimum zu reduzieren und dort wo dieser noch angewendet werden muss, zumindest Mitbesorgungen für die betroffenen Kolleg*innen zu vermeiden.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen so wichtigen Beitrag für unser Land, sodass eine weitere „Coronaprämie“ die wir fordern, mehr als notwendig ist!

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Von: WIEDNER Manfred
Gesendet: Donnerstag, 3. September 2020 15:39
An: UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>
Cc: REIF Alois <alois.reif@post.at>
Betreff: Versetzter Dienstbeginn
Priorität: Hoch

Sg. Herr Vorstandskirektor!

Der Unmut in der Kollegenschaft bzgl. des versetzten Dienstbeginnes in der Zustellung wird flächendeckend größer und größer. Es ist auch schwer zu erklären, warum die kontaktlose Zustellung aufgehoben wurde, der versetzte Dienstbeginn aber mehr und mehr wird.

Wir denken der Fürsorgepflicht des Unternehmens wurde damit Rechnung getragen, dass nun tatsächlich ausreichend Schutzvorkehrungen (Desinfektionsmittel, Handschuhe, Trennwende zwischen den Zustelltischen etc.) flächendeckend umgesetzt wurden.

Auch im Hinblick darauf, dass es in einigen Wochen schon wieder um 17.00 Uhr dunkel werden wird, sollte dieser versetzte Dienstbeginn flächendeckend aufgehoben werden. Gerade in der Zustellung gibt es meines Wissens bei der Post keine positiv getesteten Kolleg*innen.

Unverständnis herrscht auch darüber, dass selbst bei späteren Dienstbeginn immer wieder Mitbesorgungen angeordnet werden.

Die Regelung bei 5 positiv getesteten Coronafällen pro 100.000 Einwohner scheint mir jedenfalls weit überzogen zu sein. Da wir davon ausgehen müssen, dass die Neuansteckungszahlung im Herbst nicht zurück gehen werden, würde das bedeuten, dass wir vermutlichen den ganzen Winter über fast flächendeckend den versetzten Dienstbeginn hätten. Dies würde aber auch heißen, dass es gerade vor Weihnachten für viele nicht mehr möglich sein wird, noch bei Tageslicht ihren Dienst zu beenden.

Ich ersuche sie daher den versetzten Dienstbeginn zu beenden, bzw. die Kriterien drastisch zu verändern, so dass wirklich nur in Gebieten mit sehr hoher Infektionsrate der versetzte Dienstbeginn zu tragen kommt.

In Erwartung einer neuen Regelung, welche die Fürsorgepflicht des Unternehmens, aber auch die praktische betriebliche Abwicklung beinhaltet,

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Manfred Wiedner
Zentralausschuss

Auszahlung von 360 Euro Kinderbonus gestartet

Ab September 2020 startet die Auszahlung des Kinderbonus von bis zu 360 Euro pro Kind. Diese Sonderzahlung wird für jene Kinder ausbezahlt, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Ein Antrag auf den Kinderbonus ist nicht notwendig  – die Auszahlung wird automatisch auf das Bankkonto zusätzlich zur Familienbeihilfe abgewickelt.

Beschlossen wurde diese Maßnahme im Rahmen der vorgezogenen Steuerreform und Corona-Hilfe bereits im Juni. Dafür werden seitens des Bundes 678 Millionen Euro aufgewendet. Ebenso wie die Familienbeihilfe wird auch der Kinderbonus indexiert. Das bedeutet, dass die volle Höhe des Bonus nur für jenes Kind gilt, das auch in Österreich lebt. Die Indexierung – also die Anpassung an die jeweiligen Lebenshaltungskosten im Ausland – ist derzeit noch Gegenstand des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Sie könnte gegen EU-Recht verstoßen.

Entlastung soll bis zu 2.810 Euro pro Kind bringen

Die ebenfalls geplante Anhebung des Familienbonus Plus von derzeit 1.500 Euro pro Kind unter 18 Jahren auf 1.750 Euro und die Senkung der ersten Lohnsteuerklasse von 25 auf 20 Prozent, bringen laut Bundesregierung gemeinsam mit dem Kinderbonus eine Entlastung von bis zu 2.810 Euro pro Kind. Das trifft jedoch nur zu, wenn beide Elternteile genügend Lohnsteuer bezahlen – also ein entsprechend hohes Einkommen haben.

„In Summe entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher mit 1,6 Milliarden Euro“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Der Familienbonus Plus soll ebenfalls noch 2020 erhöht werden. Die Senkung der Lohnsteuer tritt ebenfalls mit September in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab Januar 2020.

Auch Arbeitnehmer deren Einkommen unter der steuerfreien Grenze von 11.000 Euro pro Jahr liegt – also demnach keine Steuern bezahlen – sollen entlastet werden. Sie erhalten ab September die Möglichkeit eine Erhöhung des SV-Rückerstattung in Anspruch zu nehmen. Außerdem wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von derzeit maximal 300 Euro auf zukünftig 400 Euro angehoben.

„Durch unsere Entlastungsmaßnahmen bleibt den Menschen mehr zum Leben. Gleichzeitig setzen wir nachfrageseitige Konjunkturimpulse, die österreichische Arbeitsplätze sichern“, erklärt Finanzminister Blümel.

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Quellenangabe:

Autor: Daniel Herndler

Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Experte für Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer

Redaktion | Kontakt| Twitter: @DanielHerndler | Salzburg

Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.

Leistung muss belohnt werden- Jetzt unterschreiben!

Als FCG haben wir 2 Herbstaktionen die unter der großen Überschrift „LEISTUNG MUSS SICH LOHNEN“ zu sehen sind.

• Paketstückgeld für alle

Konkret wollen wir, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Kollektivvertrages ein Stückgeld für die Zustellung der Pakete erhalten. Dies honoriert die Leistung der Kolleginnen und Kollegen und führt zu einem besseren Einkommen, reduziert die Fluktuation und somit auch die Mitbesorgungen. Damit gewinnen alle!

• Coronaprämie 2.0

Auf der gesetzlichen Ebene wurde unter der Mitwirkung der FCG und des ÖAAB sichergestellt, dass die sogenannten Corona- Prämien bis zu 3000,– Euro steuerfrei ausbezahlt werden können.  In der Post wurde dieser Rahmen mit 200 Euro bei weitem nicht ausgeschöpft.

Unser Ziel ist gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen den Vorstand dazu zu bringen, eine zusätzliche ordentliche Corona Prämie für die Mitarbeiter*innen auszuschütten.

Wir wollen mit der Kraft der Belegschaft durch tausende Unterschriften, diese 2 wichtigen Punkte für unsere MitarbeiterInnen an der „Front“ positiv erledigen.

Leistung muss belohnt werden- Jetzt unterschreiben!
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN. GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Corona Prämie 2.0

Paketstückgeld 2

 

Gespräche über Homeoffice Gesetz starten im September

Durch die Coronapandemie haben vielen Firmen wo es möglich war, die Mitarbeiter*innen in Homeoffice arbeiten lassen.

Arbeitsrechtlich liegt jedoch vieles im „Graubereich“ was das Arbeiten von zu Hause aus betrifft.

Bundeskanzler Sebastian Kurz hat die Sozialpartner gebeten Vorschläge für neue, konkrete Regelungen für Arbeiten im Homeoffice zu entwerfen.

Als FCG Post haben wir den Standpunkt, dass die „Heimarbeit“ freiwillig sein muss, sowie die 11 Stunden- Nachtruhe nicht angetastet werden darf.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.