Zuschuss zu Weihnachtsfeiern/ € 9,50

Der Vorstand hat für betrieblich veranlasste Weihnachtsfeiern im Jahr 2019 einen Zuschuss in der Höhe von € 9,50 für jede(n) Mitarbeiter(in) genehmigt.
Unabhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit, kann dieser Zuschuss für jene MitarbeiterInnen des Aktivstandes in Anspruch genommen werden, die an der Weihnachtsfeier teilgenommen haben.

Der jeweilige Dienststellenleiter/Kostenstellenverantwortliche hat zu entscheiden, in welcher Form die Weihnachtsveranstaltung abgehalten wird.

Formblatt Abrechnung Weihnachtsfeier Zuschüsse 2019

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.