Risikogruppenverordnung vor Verlängerung

In einer Woche Beschluss erwartet!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die einer besonders gefährdeten Personengruppe angehören, für die am Arbeitsplatz keine Vorkehrungen zum Schutz vor COVID-19 getroffen werden können und die keine Möglichkeit auf Homeoffice haben, können vom Dienst freigestellt werden. Eine Verordnung der Arbeitsministerin sowie eine Dienstrechts-Novelle für öffentliche Bedienstete sehen vorerst eine Freistellung bis 31. März 2021 vor.

Derzeit verhandeln das Gesundheits- und das Arbeitsministerium die Verlängerung der Risikogruppenverordnung.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

PS: Als FCG Post treten wir für eine Verlängerung dieser Verordnung bis zumindest 30. Juni 2021 ein.