gestaffelter Dienstbeginn bei grün aufgehoben

Der Antrag der FCG den gestaffelten Dienstbeginn zu reduzieren war erfolgreich, da mittlerweile auch die Post AG auf das Corona- Ampelsystem eingeschwenkt hat.

Somit kann der versetzte Dienstbeginn in vielen Bereichen beendet werden.

Ein bisschen Wehmut ist jedoch dabei, da bei gelben Bereichen der gestaffelte Dienstbeginn noch bleibt (Bundesland Wien, Stadt Linz, Stadt Graz, Region Kufstein). Da jedoch die Ampelregelung auf viele Parameter zurückgreift kann es durchaus sein, dass auch einzelne Bezirke in Zukunft mit geringen Risiko bewertet werden und damit grün werden.

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Auszug aus der INFO DES BETRIEBES:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde am 4. September 2020 das Corona-Ampel-System in Betrieb genommen.

Die vierfärbige Ampel ist ein Werkzeug zur regionalen Einschätzung der epidemischen Lage zu COVID-19. Die Ampelfarbe zeigt das Risiko an z.B. Grüne Ampelfarbe bedeutet geringes Risiko. Von der Ampelfarbe leiten sich sodann die vom jeweiligen bestehenden Risiko für die bestimmte Region einzuhaltenden Maßnahmen und Empfehlungen ab. Ziel ist, neuen Infektionen mit dem Coronavirus vorzubeugen.

Den Festlegungen des Bundesministeriums im Corona-Ampel-System folgend leiten sich somit auch die Verhaltensregelungen und Maßnahmen ab, die verpflichtend im Bereich der Distribution bei Tätigkeiten in der Zustellbasis und am Zustellgang insbesondere im Kundenkontakt im Sinne des ArbeitnehmerInnen-Schutzes einzuhalten sind.

Zunächst ist die für die jeweilige Zustellbasis relevante Ampelfarbe zu ermitteln:

– Schritt 1: Die Ampelfarbe ist für jenen Bezirk, in der die Zustellbasis sich örtlich befindet, zu ermitteln.

Werden von dieser Zustellbasis keine Gebiete/Ortschaften aus anderen Bezirken bedient, bildet die hiermit ermittelte Ampelfarbe die Grundlage für die gültigen Verhaltensregelungen und Maßnahmen für alle Mitarbeiter*innen der Zustellbasis.

– Schritt 2: Werden von der Zustellbasis aber auch Gebiete/Ortschaften in anderen Bezirken bedient, so sind auch die Ampelfarben dieser Bezirke zu ermitteln.

In derartigen Fällen bildet die Ampelfarbe des Bezirks mit der höchsten Risikoeinstufung die Grundlage für die gültigen Verhaltensregelungen und Maßnahmen für alle Mitarbeiter*innen der Zustellbasis.

Auf Basis der so für die jeweilige Zustellbasis ermittelten relevanten Ampelfarbe ergeben sich Verhaltensregelungen und Maßnahmen, die von allen Mitarbeiter*innen der Zustellbasis einzuhalten sind, wie folgt:

1. Grüne Corona-Ampelfarbe:
• Verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei Tätigkeiten in der Zustellbasis, wenn der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.

2. Gelbe Corona-Ampelfarbe:
• Verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei Tätigkeiten in der Zustellbasis, wenn der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
• Einführung des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns.

3. Orange Corona-Ampelfarbe:
• Generell verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei Tätigkeiten in der Zustellbasis.
• Einführung bzw. Fortführung des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns.

4. Rote Corona-Ampelfarbe:
• Generell verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei Tätigkeiten in der Zustellbasis.
• Einführung bzw. Fortführung des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns.
• Verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei jedem persönlichen Kundenkontakt auch am Zustellgang.

Ausnahme:
Bei jenen Zustellbasen, bei denen es einen COVID-19-Verdachtsfall und/oder einen positiven COVID-19-Fall und/oder einen Quarantänefall gibt und ein persönlicher Kontakt zwischen der/dem Betreffenden und einer/-m Mitarbeiter*in der Zustellbasis bestand, sind die gemäß Oranger Corona-Ampel festgelegten Verhaltensregelungen und Maßnahmen verpflichtend anzuwenden (derzeit z.B. ZB 2620 Neunkirchen, ZB 8484 Unterpurkla, ZB 1040 Wien, ZB 2640 Gloggnitz, ZB 2700 Wiener Neustadt, ZB 4432 Ernsthofen, ZB 8230 Hartberg, ZB 9500 Villach und ZB 6233 Kramsach).

Gemäß Mitteilung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 4. September 2020 wurde eine Gelbe Corona-Ampel festgelegt für:

• Bundesland Wien
• Linz Stadt
• Graz Stadt
• Region (Bezirk) Kufstein

Somit sind in Zustellbasen in diesen Bezirken bzw. in jenen Basen, von denen Zustellleistungen in diesen Bezirken erbracht werden, die oben festgelegten Verhaltensregelungen und Maßnahmen gemäß Gelber Corona-Ampel strikt einzuhalten.

Die Corona-Ampel wird wöchentlich auf der Grundlage aktueller Daten in einem 4-stufigen Prozess aktualisiert und vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht und bildet sodann für die Folgewoche (bis zur nächsten Aktualisierung) die Grundlage für die festgelegten Verhaltensregelungen und Maßnahmen verpflichtend anzuwenden. Änderungen aufgrund einer Aktualisierung der Corona-Ampel sind innerhalb von zwei Arbeitstagen umzusetzen.

Änderungen aufgrund der Ausnahmesituation „COVID-19-Verdachtsfall und/oder einen positiven COVID-19-Fall und/oder einen Quarantänefall und ein persönlicher Kontakt zwischen der/dem Betreffenden und einer/-m Mitarbeiter*in der Zustellbasis“ sind sofort umzusetzen.

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