500€ Digi- Scheck für Lehrlinge

Es freut uns sehr, dass eine weitere positive Initiative für Lehrlinge endlich Wirklichkeit wurde. Mit dem „Digi- Scheck“ für Lehrlinge wird in die Zukunft investiert und bringt daher Vorteile für alle.

Ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge

Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen (z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement oder Klimaschutz).

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben.

Nicht gefördert werden Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, da für diese eigene Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.

Möglich ist eine Direktverrechnung durch Bildungsanbieter, sofern diese dieses Service anbieten (Infos dazu stellt der Bildungsanbieter zur Verfügung).

Wie hoch ist die Förderung?

100 % der Kosten für genehmigte Kursmaßnahmen (inkl. allfälliger USt.)

  • bis zur Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme
  • bis zu 3 Kursmaßnahmen je Lehrling pro Kalenderjahr möglich
  • Kosten oberhalb der Fördergrenze von 500 Euro sind vom Lehrling selbst zu tragen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 31.Dezember 2022 stattfinden. Kurse, die vor dem Jahr 2021 begonnen haben oder nach dem Jahr 2022 enden, werden nicht gefördert.
  • Bei Antragstellung durch den Lehrling ist eine Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters über Anwesenheit von mindestens 75 % der Kursdauer notwendig.
  • Die Rechnung und eine Zahlungsbestätigung zum Nachweis der Bezahlung des Kurses ist beizulegen.
  • Zahlungen durch andere Personen aus dem Umfeld des Lehrlings an den Kursanbieter sind selbstverständlich möglich. In diesem Fall kann der Lehrling den IBAN der (auch juristischen) Person angeben, die tatsächlich die Kurskosten beglichen hat.
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Mindestförderbetrag: 30 Euro

Für Nähere Informationen stehen die Personalvertreter*innen der FCG gerne zur Verfügung!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.