Versetzter Dienst Ausnahmen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Regelung für die Aufhebung des versetzten Dienstbeginns bei den bis jetzt betroffenen Dienststellen, wird bis 3. Juli verlängert.

Außerdem kam heute folgende zusätzliche Festlegung seitens des Personalmanagements:

„Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass so bald mehr als 80% der Mitarbeiter*innen in der jeweiligen Zustellbasis entweder geimpft sind oder in den letzten sechs Monaten eine COVID-19-Infektion überstanden haben oder haben einen Nachweis über Antikörper – der nicht älter als 3 Monate ist – vorlegen, der versetzte Dienstbeginn zur Gänze aufgehoben wird“.

Gestern wurde auch bekanntgegeben, dass nun die postinterne Schutzimpfung starten wird. Laut unserer Information wird diese konkret ab 20. Mai schrittweise beginnen. Sollten sie Interesse an einer Impfung haben, teilen sie das ihren Vorgesetzen mit.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.