Zentralausschuss bringt Klage ein

Die Österreichische Post AG hat mit dem Einbau von technischen Systemen in ihre Zustellfahrzeuge begonnen, die zu einer Überwachung des Fahrverhaltens führen könnte. Laut Arbeitsverfassungsgesetz müsste der Arbeitgeber mit der Belegschaftsvertretung, dafür einen Vertrag (Betriebsvereinbarung) abschließen.
Eine solche Vereinbarung liegt nicht vor, sodass der Zentralausschuss nunmehr eine Klage beim Arbeitsgericht einbringt, um die MitarbeiterInnen zu schützen.
Der einstimmig erfolgte Beschluss im Zentralausschuss für die Klage liegt vor, sodass nunmehr die Gespräche in dieser Sache auf die Ebene des Gerichts gehoben wurden.
Wir gehen davon aus, dass das Gericht eine einstweilige Vorkehrung treffen wird, dass diese Systeme solange das Verfahren nicht abgeschlossen wurde, auch nicht verwendet werden dürfen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.