Weihnachtsdienstregelung Verteilzentren

Am Donnerstag den 4. November fand eine Besprechung zur Weihnachtsdienstregelung, für die Verteilzentren und der Transportlogistik statt.

Für KV- Neu Kolleg*innen endet die Normalarbeitszeit am 24. und 31. Dezember um 12 Uhr, wie es der KV vorsieht.

Für die Mitarbeiter*innen in den Verteilzentren die nicht dem KV unterliegen und am 24. bzw. 31. Dezember arbeiten wird sichergestellt, dass die entfallenen Stunden nicht eingearbeitet werden müssen.

Für die Regelung in der Transportlogistik hat das Management noch interne Gespräche angekündigt, weil auch hier die Forderung war, dass es zu keinen Minusstunden kommen soll.

FCG- damit mehr Zeit zum Leben bleibt!