Steuerreform: Mehr Netto für die Beschäftigten

Steuerreform: Nach der Entlastung der Arbeitnehmer durch den Familienbonus Plus im Ausmaß von rund 1,5 Mrd. Euro, hat die Regierung nunmehr die nächsten Schritte für mehr Netto präsentiert.

Das kommt im Jahr 2020:
Sozialversicherung: Bereits Anfang des kommenden Jahres tritt eine Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen in Kraft. Den Versicherten wird ein „Sozialversicherungsbonus“ beim Gehalt beziehungsweise bei der Pension gewährt. Profitieren sollen vor allem kleinere Einkommen. Laut Berechnungen des Finanzministeriums soll durch diese Beitragssenkung jeder Vollzeitbeschäftigte (mit einem Bruttogehalt von 1500 Euro) mindestens 500 Euro pro Jahr mehr herausbekommen.

Im Jahr 2021:
Tarifsenkung I: In einem ersten Schritt wird der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Dieser Satz fällt für Einkommen zwischen 11.001 und 18.000 Euro an. Alles andere bleibt vorerst unverändert. Unter 11.000 Euro Jahresbemessungsgrundlage fällt also keine Einkommensteuer an, die Steuersätze in den höheren Einkommensgruppen bleiben ebenfalls.
Werbungskostenpauschale: Ebenfalls 2021 in Kraft treten wird die Erhöhung der Werbungskostenpauschale von 132 auf 300 Euro.

Im Jahr 2022
Tarifsenkung II: Der zweite Einkommensteuersatz (zwischen 18.001 und 31.000 Euro) sinkt von 35 auf 30 Prozent, der dritte (zwischen 31.001 und 60.000 Euro) von 42 auf 40 Prozent. Dann wirkt die Tarifsenkung also voll. Bei einem Monatsbezug von 3.000 Euro brutto ergibt das eine Entlastung von knapp 1.000 Euro. Bei Gutverdienern ist eine maximale Entlastung von 1.672 Euro im Jahr möglich, bei Pensionisten sind es höchstens 1.580 Euro. Die Unterschiede gehen auf unterschiedliche Bemessungsgrundlagen zurück. Insgesamt beziffert das Finanzministerium die Kosten der zweistufigen Tarifsenkung im Jahr 2022 mit 3,9 Milliarden Euro.
KöSt-Senkung: Für Unternehmen gibt es in diesem Jahr die erste Senkung der Körperschaftsteuer (von 25 auf 23 Prozent). Das kostet dem Staat 800 Millionen Euro.
Höherer Gewinnfreibetrag: Um weitere 100 Millionen Euro werden die Unternehmen durch die Anhebung des Gewinnfreibetrags von 30.000 auf 100.000 Euro entlastet, größere Teile des Gewinns bleiben also steuerfrei. Ebenfalls 100 Millionen Euro sind für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung veranschlagt. Maximal zehn Prozent des Unternehmensgewinns (bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer) können demnach steuerfrei an Mitarbeiter ausgeschüttet werden.

Das führt dazu, dass die PostmitarbeiterInnen  auch bei der Ebitprämie in Zukunft mehr Netto bleiben wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.