Anrechnung der Karenzzeiten , Papamonat

Bisher wurden die 10 Monate der ersten Elternkarenz für das Urlaubsausmaß, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für die Kündigungsfristen angerechnet. Jetzt werden die Elternkarenzen für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche automatisch berücksichtigt, also auch für Gehaltsvorrückungen.

Die Neuerung gilt erst für Geburten ab 1. August 2019

Außerdem wurde ein gesetzlicher Anspruch auf das „Papamonat“ beschlossen. Leider fehlt noch immer der finanzielle Anreiz, sich den Papamonat auch leisten zu können. Die Forderung der Post FCG für die volle Lohnabgeltung für den Papamonat bleibt daher voll aufrecht.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.