Karfreitag- kein Feiertag, stattdessen Anspruch auf Urlaub?

Auf der Suche nach einem Ausweg aus der Karfreitags-Krise, hat sich die Regierung am Dienstag mit den christlichen Kirchen auf eine neue Regelung für den Karfreitag geeinigt. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen Arbeitnehmern zusteht, wird gestrichen.

Stattdessen soll es jetzt einen Rechtsanspruch auf einen „persönlichen Feiertag“ geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss. Der Gewerkschaftsbund spricht von einer Verhöhnung der Arbeitnehmer, die Arbeiterkammer von einem „Schlag ins Gesicht“ der Arbeitnehmer.

Als FCG Post fordern wir nach wie vor, einen zusätzlichen Urlaubstag für die Kolleginnen und Kollegen!