„Der freiwillige Sonntag“?

Die Post- FSG rief die Geister der Sonntagsarbeit in der Zustellung, die wir jetzt kaum mehr loswerden.

Statt rechtzeitig vorzusorgen und genug Personal bereitzustellen wurde in vielen Bereichen zu spät reagiert, sodass die Paketmengen jetzt kaum mehr bewältigbar sind.

Nun soll wieder einmal der kleine Mitarbeiter die Welt retten und auch noch Sonntag arbeiten. In der Anweisung ist wenigstens das Wort „freiwillig“ enthalten.

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Zusätzlich zu den Überstunden hat sich der Betrieb folgende Anreize ausgedacht:

1. für die Bereitschaft zur freiwilligen Dienstleistung am Sonntag den 13. und 20. Dezember 2020 jeweils einmalig 20,00 EUR
2. für jedes innerhalb der maximal festgelegten Dienstzeit von 10 Stunden zugestellte Paket zusätzlich 25 Cent, (für Pakete, die durch Überschreiten der 10 Stundenfrist zugestellt werden, gelangt diese Prämie nicht zur Auszahlung)
3. bei einer mindestens 8-stündigen Dienstleistung wird eine Corona-Prämie in Höhe von 50,00 EUR garantiert (Sockelbetrag). 

Wir sind der Meinung, dass man sich die Gesundheit nicht kaufen kann und eine Überbelastung extrem gefährlich ist. Das Arbeitsinspektorat wird sich sicher mit dieser Vorgangsweise auseinanderzusetzen haben.

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Diese Anweisung erging vom Personalchef an die Regionalleitungen:

Im Hinblick auf die großen zuzustellenden Paketmengen wird unter Berufung auf § 11 Abs. 1 Ziffer 2 Arbeitsruhegesetz die Genehmigung erteilt, österreichweit in allen Paket- und Verbundbasen die Paketzustellung am Sonntag den 13. und 20. Dezember 2020 im unbedingt erforderlichen Ausmaß mit Mitarbeiter*innen durchzuführen.

Es dürfen ausschließlich Mitarbeiter*innen auf freiwilliger Basis für diesen Dienst herangezogen werden. Von jedem Mitarbeiter*in ist schriftlich zu bestätigen, dass der Dienst freiwillig erbracht wird.

Der Dienst wird mit maximal 10 Stunden begrenzt, d.h. sollte die Zustelltour innerhalb von 10 Stunden nicht erbracht werden können, ist sie so abzubrechen, dass der Dienst nach länger als 10 Stunden (für Mitarbeiter*innen gemäß KVneu exklusive Mittagspause) gedauert hat..

Die am 13. und 20. Dezember 2020 erbrachten Dienststunden werden als Überstunden nach den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen abgegolten.

Für diesen Corona-bedingten Sondereinsatz gelangt zusätzlich eine Corona-Prämie zur Auszahlung, die sich wie folgt bemisst:
1. für die Bereitschaft zur freiwilligen Dienstleistung am Sonntag den 13. und 20. Dezember 2020 jeweils einmalig 20,00 EUR
2. für jedes innerhalb der maximal festgelegten Dienstzeit von 10 Stunden zugestellte Paket zusätzlich 25 Cent, (für Pakete, die durch Überschreiten der 10 Stundenfrist zugestellt werden, gelangt diese Prämie nicht zur Auszahlung)
3. bei einer mindestens 8-stündigen Dienstleistung wird eine Corona-Prämie in Höhe von 50,00 EUR garantiert (Sockelbetrag).

Da es sich um eine abgabenfreie Corona-Prämie handelt, kommt diese ohne Abzüge („brutto für netto“) zur Auszahlung.
Wir ersuchen, bis 22. Dezember 2020 die Namensliste der Mitarbeiter*innen an Frau Brigitta Klink, Personalmanagement, zu übermitteln, aus der der Dienstbeginn, das Dienstende und die geleisteten Arbeitsstunden ersichtlich sind. Weiters sind die Erklärungen der Mitarbeiter*innen, dass der Dienst auf freiwilliger Basis geleistet wurde, vorzulegen. Die gemäß § 11 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz vorgesehene Meldung an das Arbeitsinspektorat erfolgt durch das Personalmanagement.

Wir ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl
Leiter Personalmanagement

Alois Reif
Leiter Distribution