KV-/GEHALTS-VERHANDLUNGEN 2020: Keine Einigung

KEINE EINIGUNG IN DER ZWEITEN VERHANDLUNGSRUNDE

In der heutigen zweiten Runde der Gehaltsverhandlungen am 19. Mai 2020 konnte keine Einigung erzielt werden. Einmal mehr wurden die jeweiligen Standpunkte der Verhandlungsseiten detailliert erörtert.

Das von uns vorgelegte Forderungspaket hat der Postvorstand auf Grund der aktuellen Krisensituation abermals als überzogen abgelehnt.
Wir sind jedoch nach wie vor der Meinung, dass unsere Forderungen sehr wohl gerechtfertigt sind, da die Anforderungen an alle Beschäftigten kontinuierlich gestiegen sind. Gerade in der Krise hat sich gezeigt, zu welchen großartigen Leistungen unsere Kolleginnen und Kollegen in der Lage sind.
Die Inflationsrate für den relevanten Zeitraum beträgt 1,56 Prozent.

Die Kollektivvertragsverhandlungen werden am

2. Juni 2020 fortgesetzt.

Für das Verhandlungsteam
Helmut Köstinger,   Martin Palensky, Manfred Wiedner,

Richard Köhler,   Romanus Fennes,     Andreas Schieder

Jour Fixe Vorstand/ Zentralausschuss

Die „Coronaprämie“ wird wie folgt ausbezahlt:

Vom 15. März bis Ende Mai werden für alle Kolleginnen und Kollegen im Betriebsdienst (Zusteller, Schalter, Vorsortierung, Systemlogistik, Wertlogistik, Verteilzentren) für jeden Tag wenn sie tatsächlich anwesend waren 4,– Euro pro Tag wenn sie mehr als 4 Stunden an diesem Tag gearbeitet haben.
Jene Kolleginnen und Kollegen die bis zu 4 Stunden am Tag gearbeitet haben bekommen 2,– Euro pro Tag. Die Summe wird steuerfrei ausbezahlt.

Bzgl. der Minusstunden am Schalter soll es bis Morgen eine Dienstanweisung geben. Derzeitige Diskussion ein streichen der Minusstunden im Ausmaß von 50-75%

Kleinpaketzustellung in der Briefzustellung:

Es ist vom Management angedacht, die Kleinpaketzustellung in den Regelbetrieb zu übernehmen. Leider haben wir durch zigtausend Minusstunden in der Briefzustellung hier kein starkes Verhandlungsmandat. Wir werden weiter berichten.

Verträge bei Mehrleistungen von Vorsortierkräften:
Werden gerade wieder evaluiert und dann im aktuellen Ausmaß wieder den betroffenen Kolleginnen und Kollegen ab 1. Juli angeboten.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

Versetzter Dienstbeginn endet Anfang Juni

Mit den Lockerungen, welche nunmehr in Kraft sind soll unserer Meinung nach nun auch der versetzte Dienstbeginn beendet werden. Vor allem in der Verbundzustellung leiden viele Kolleginnen und Kollegen an dieser Maßnahme, weil die Anzahl der Pakete immer mehr steigt.

Bei der Sitzung mit dem Vorstand wurde mitgeteilt, dass Anfang Juni der versetzte Dienstbeginn in der Zustellung beendet wird.

Voraussetzung ist allerdings, dass keine aktuellen Erkrankungsfälle auf der jeweiligen Dienststelle auftreten.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Beharrungsbeschluss auch für kontaktlose Zustellung

Ein Teil der CoVid19 Gesetze war bis Ende April befristet, unter anderem die Regelung, dass RSB und RSA Briefe kontaktlos zustellt werden dürfen.
Der Nationalrat hat zwar eine Verlängerung beschlossen, jedoch hat die SPÖ und FPÖ im Bundesrat ein Veto zu manchen der CoVid Gesetze eingelegt. Das hat dazu geführt, dass die kontaktlose Zustellung von RSA, RSB Briefen ab 1. Mai nicht mehr gesetzlich gedeckt war. 

Heute Mittwoch wird der Nationalrat per Beharrungsbeschluss diese Blockade durchbrechen, sodass nach Veröffentlichung dieser Gesetze auch die kontaktlose Zustellung von RSB/ RSA Briefen wieder gesetzlich gedeckt ist.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

Versetzten Dienstbeginn beenden

Mit den Lockerungen, welche nunmehr in Kraft sind soll unserer Meinung nach nun auch der versetzte Dienstbeginn beendet werden. Vor allem in der Verbundzustellung leiden viele Kolleginnen und Kollegen an dieser Maßnahme, weil die Anzahl der Pakete immer mehr steigt.

Daher fordern wir einen deutlich früheren Dienstbeginn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zustellbasen. Es gibt eine Reihe von anderen Möglichkeiten die Ansteckungsrisiken gering zu halten und trotzdem einen früheren, nicht versetzten Dienstbeginn umzusetzen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Covid- Risiko- Attest

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich ein Covid-Risiko-Attest ausstellen lassen. Betroffene KollegInnen erhalten einen Brief von der Krankenkasse, können aber auch selbst den Arzt aufsuchen. Die Verordnung (siehe Anhang) ist am 8.5. veröffentlicht worden. Die Schreiben der Krankenkasse werden daher frühestens am 11. Mai bei den betroffenen ArbeitnehmerInnen ankommen.

Wichtig dabei: eine individuelle Risikoanalyse, das ausgestellte Schreiben muss eindeutig erkennen lassen, dass es sich um ein „offizielles Covid-19-Risiko-Attest“ handelt.

Bestätigt wird vom Arzt ausschließlich ein „Schutzbedarf“. Eine Diagnose auf eine bestimmte Erkrankung soll nicht enthalten sein.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_203/BGBLA_2020_II_203.html

 

Neuer Onlineauftritt der Bundes- FCG

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

alles neu macht der Mai – so auch den Online-Auftritt der Bundes- FCG! Konkret wurde die Website neu gestaltet, eine digitale Version des FCG- Magazins erstellt und mehrere Social-Media-Kanäle installiert:

1) Neu designte Website: http://www.fcg.at

2) „Vorrang Mensch“ – Blog: www.vorrang-mensch.blog

3) Social-Media-Kanäle:

FCG Österreich:
Facebook: https://www.facebook.com/FCG-Österreich-103585537999267/
Twitter: https://twitter.com/FCGoesterreich
Instagram: https://www.instagram.com/fcg_oesterreich/
YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCAZCpQy6-ULoFaBjWZdMuQg

„Vorrang Mensch“ – Blog:
https://http://www.facebook.com/Vorrang-Mensch-Blog-109568424063227/

Ich möchte euch einerseits dazu einladen unsere neue Vielfalt der Online-Kommunikation kennenzulernen und euch andererseits darum bitten eure Freunde, Bekannten, Kolleginnen und Kollegen auf unsere diversen Kanäle aufmerksam zu machen.

Ab dem 11. Mai werden wir außerdem innerhalb von 8 Wochen bis Ende Juni online (Blog & Social-Media) mit einem besonderen inhaltlichen Highlight aufwarten:
„In 7 Stationen aus der Krise in eine „neue Normalität“ – der Soziallehre-Fahrplan der FCG zur Corona-Krise“

BVA- EB Kundenservicestellen ab 18. Mai geöffnet

Kundenservicestellen in ganz Österreich öffnen wieder!

Ab 18. Mai sind die Kundenservicestellen der BVAEB wieder geöffnet und die persönliche Betreuung unserer Versicherten wieder möglich. Nach Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen gelten nach wie vor besondere Vorkehrungen zum Schutz von Versicherten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

https://www.bvaeb.sv.at/cdscontent/?contentid=10007.854350&portal=bvaebportal

Regelung der Stundenerhöhungen in der Vorsortierung verlängert

Dienstanweisung bzgl. Erhöhung der Wochenstunden bei regelmäßigen Mehrleistungen bis 30. Juni 2020 verlängert!

Nachdem die FCG den damaligen Vorstandsdirektor Walter Hitziger davon überzeugen konnte, dass es nicht nur unfair sondern auch möglicherweise gesetzeswidrig sei viele MitarbeiterInnen ständig Mehrleistungen machen zu lassen und ihnen mitunter nur einen 12 Stunden Vertrag anzubieten, wurde die Dienstanweisung erlassen, dass bis 31. März 2020 die Verträge auf den tatsächlichen Durchschnitt der geleisteten Mehrleistungen anzuheben sei.

Diese Vereinbarung galt bis 31. März 2020. Nunmehr ist es durch unsere Intervention gelungen, diese Dienstanweisung auf Erhöhung des Stundenausmaßes bis 30. Juni 2020 zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die neuen Mehrleistungen evaluiert und die Verträge auf die neuen Werte angepasst.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
FCG – weil es dazu keine Alternative gibt!

Postsozial- Angehörigenbestätigung- fair.reisen

Information von post.sozial:

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir freuen uns, Sie ab 29. Mai 2020 wieder in einer unserer fair.reisen Destinationen begrüßen zu dürfen!

Ein wenig Abwechslung, eine kleine Ortsveränderung, ein wenig raus in die Natur und schöne Stunden mit der Familie verbringen, danach sehnen sich vermutlich sehr viele von uns.

Umso mehr freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab 29.05.2020 zu Ihren post.sozial Reisen bis zu 9 weitere Familienmitglieder als Ihre Begleitpersonen mitnehmen dürfen.
Konkret bedeutet das, dass Sie uns das Formular „Angehörigen-Bestätigung“ übermitteln und uns jene Begleitpersonen bekannt geben, die Sie künftig zu Ihren Reisen bei post.sozial begleiten können.
Als Angehörige gelten Ihre PartnerIn (Ehe/Lebensgemeinschaft), eigene Kinder, Schwiegertochter/-sohn, Ur-/Groß-/Eltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, eigene Geschwister, Schwager/Schwägerin (EhepartnerIn der eigenen Geschwister), Nichte/Neffe (Kinder der eigenen Geschwister).
Sobald wir dieses Formular von Ihnen erhalten haben, können Sie diese Personen zu Ihren kommenden fair.reisen mitnehmen. Bei der Reservierung mit dem Reservierungsbogen oder im Onlinebuchungstool geben Sie diese als Ihre Begleitpersonen an.

Für Reisebuchungen, die über Ihre Kernfamilie (=PartnerIn sowie Kinder für die Sie Familienbeihilfe erhalten) hinaus gehen, werden unsere regulären Standardpreise oder Packagespreise verrechnet.
Selbstverständlich kann jede/r Anspruchsberechtigte/r weiterhin, wenn er/sie mit einer Begleitperson sowie Kinder des/der Anspruchsberechtigten bis maximal 17,9 Jahren bzw. solange Familienbeihilfe bezogen wird, bei Angeboten mit %-Zeichen die „Rabattierung nach einkommensabhängige Zimmerpreisrabatte“ in Anspruch nehmen.

In diesem Sinne freuen wir uns, Sie und Ihre erweiterte Familie bald in einer unserer fair.reisen Destinationen empfangen zu dürfen und freuen uns auf Ihre Reservierung!

AngehörigenBestätigung_29042020-ausfüllbar

http://www.postsozial.at