Hauptversammlung genehmigt „Ebitprämie“

EBITPRÄMIE 500 EURO

Die Ebitprämie für 2020 beträgt wie im Dezember veröffentlicht 500,– Euro-  das wurde jetzt in der Hauptversammlung nochmals bestätigt.

Die Anweisung und Auszahlung erfolgt mit der jeweils nächstmöglichen Gehaltsabrechnung, dies bedeutet:

  • mit der Abrechnung Mai 2021, Fälligkeitsdatum 1. Mai 2021, für Beamte
  • mit der Abrechnung Mai 2021, Fälligkeitsdatum 15. Mai 2021, für Angestellte, die vor dem 1. Jänner 2004 aufgenommen wurden
  • mit der Abrechnung April 2021, Fälligkeitsdatum 30. April 2021, für Angestellte, die nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen wurden

Aufgrund der Leistungen der Kolleginnen und Kollegen, ist unserer Ziel eine Zusatzprämie für die Mitarbeiter*innen zu erreichen.

Außerdem wollen wir weiterhin Druck für ein Paketstückgeld für unsere Kolleg*innen im KV Neu machen, damit mehr zum Leben bleibt!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

*) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeitende der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2020 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeitende erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung. Beispielsweise bei einer Teilnahme an einem Prämiensystem (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2020, bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.

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PS: Sollten sie zwar im Jahr 2020 noch gearbeitet haben, jedoch mittlerweile im Ruhestand sein, können sie im Falle des grundsätzlichen Anspruchs einen Antrag auf Auszahlung stellen.

Unternehmensbeteiligung Antrag

 

Manfred Wiedner besucht die Kolleg*innen in Birkfeld

Freude über neue Kaffeemaschine, aber auch viele Probleme!

15 Jahre und zigtausend Kaffee hat die von der FCG an die Kolleg*innen der Zustellbasis 8190 Birkfeld gesponserte Kaffeemaschine brav ihren Dienst verrichtet.

Im übertragenen Sinn ist nun auch die Kaffeemaschine in den „Ruhestand“ getreten, sodass der FCG Bundesvorsitzende Manfred Wiedner in Begleitung von Christian Höllerbauer vom Personalausschuss, eine neue Kaffeemaschine gebracht haben.

Im Zuge des Dienststellenbesuches wurden auch die derzeitigen Herausforderungen der Kolleg*innen, wie die Paketmengen, der gestaffelte Dienstbeginn oder die leidige Problematik des Tragens der FFP2 Maske besprochen.

Besonders aufgestoßen hat es den Kolleg*innen, dass viele von ihnen eine strenge Ermahnung bzw. sogar die Aberkennung der EBIT-Prämie bekommen haben, da sie angeblich die Maske nicht korrekt getragen haben.

Leider gab es auch bei den Zeitbuchungen Differenzen. So wurde einem Kollegen der Zeitkorridor täglich um 30 Minuten für die Pause sogar im Urlaub gekürzt, was natürlich unzulässig ist.

Manfred Wiedner  und Christian Höllerbauer haben versprochen, sich all dieser Probleme anzunehmen.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

Beteiligung am Unternehmenserfolg soll am Donnerstag freigegeben werden

Am Donnerstag findet die Hauptversammlung der Österreichischen Post AG statt. Dort wird unter anderem wahrscheinlich auch die Entlastung der Vorstände und des Aufsichtsrates, sowie die Höhe der Dividende beschlossen werden.

Für unsere Mitarbeiter*innen aber deutlich wichtiger ist, dass auch dort die Freigabe für die „Ebitprämie“ gemacht werden wird.

Damit sollte einer Auszahlung mit dem nächsten Gehaltslauf nichts mehr entgegenstehen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Wir nehmen Abschied….

ÖGB Sommerreifenaktion 2021

Der Österreichische Gewerkschaftsbund bietet den Gewerkschaftsmitgliedern wieder gute

Einkaufskonditionen für Sommerreifen an. Die Vereinbarung wurde mit der Firma ContiTrade

(Reifen John und Profi Reifen) abgeschlossen.

Die Firma gibt es über 60 – mal in Österreich (siehe http://www.profi-reifen.at )

Ausgangsbasis für die Konditionen (siehe Anhang-Konditionsblatt) sind die gültigen Listenpreise.

Konditionsblatt SO2021[2]

Wie funktioniert es :

Preisauskünfte, Angebote und Terminvereinbarungen bekommst Du in allen 

Profi Reifen und Reifen John Filialen (siehe Anhang Filialverzeichnis) mit der

ÖGB Kundennummer 3300039148.

Beim Kauf ist unbedingt ein Gewerkschafts- Mitgliedsausweis in der Profi oder John Filiale

vorzuweisen, sowie die ÖGB Kundennummer 3300039148 anzugeben. Unter dieser

Kundennummer sind die Konditionen hinterlegt.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Comebackplan +500.000 Arbeitsplätze

Corona: Regierung bereitet wirtschaftlichen „Comebackplan“ vor

Erklärtes Ziel der Regierung ist es, 500.000 Menschen wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen. 

Die Regierung bereitet einen wirtschaftlichen „Comebackplan“ zur Bewältigung der Coronakrise vor. Dieser Plan wird in die drei Themenblöcken „Arbeit“, „Ökologisierung & Digitalisierung“ sowie „Standortstärkung“ gegliedert, die jeweils von einem Minister zentral betreut und mit den zuständigen Fachministerinnen und Fachministern im Detail verantwortet werden. Ziel ist es, damit innerhalb eines Jahres eine halbe Mio. Menschen wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen.

„Es geht um das Ziel, bis in einem Jahr 500.000 Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, die jetzt in Kurzarbeit oder arbeitslos sind“, betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstag vor Journalisten. Dazu werde es ein Bündel an Maßnahmen geben, das auch Elemente umfasst, um Menschen auf die Herausforderungen der Zukunft am Arbeitsmarkt vorzubereiten.

  • Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
  • Ökologisierung & Digitalisierung
  • Standortstärkung

Außerdem werde man auf die steuerliche Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen setzen, so Kurz. Dies sei sowohl eine wesentliche Basis für den Wirtschaftsstandort als auch wichtig, damit den arbeitenden Menschen mehr Geld zur Verfügung stehe.

Bei der Ökologisierung & Digitalisierung geht es laut dem Papier darum, die österreichische Wirtschaft nachhaltig und ökologisch zu transformieren und damit fit für den Wettbewerb der Zukunft zu machen. Dafür brauche es Investitionen in klimafreundliche Technologien und den öffentlichen Verkehr, den Ausbau der digitalen Services sowie des Breitbands im ländlichen Raum ebenso wie eine Ökologisierung des Steuersystems.

Um so wichtiger ist jetzt unter anderem das Paketstückgeld für die KV Mitarbeiter*innen umzusetzen, damit die Kolleg*innen auch weiterhin im Unternehmen Post bleiben und nicht zu den vielen Arbeitsplätzen des „Comebackplans“ wechseln.

Auch die Erhöhung der Essensbons die sogar jetzt steuerfrei möglich ist, sollte gelingen.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

E- Bike Schnuppertage

Angebot buchen unter: http://www.postsozial.at

AUSNAHME VOM GESTAFFELTEN DIENSTBEGINN VERLÄNGERT

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in einigen Dienststellen konnte ab 21.12. unter gewissen Rahmenbedingungen der gestaffelte Dienstbeginn reduziert bzw. aufgehoben werden. Bei diesen Dienststellen wird diese Regelung vorerst bis 18. Mai 2021 verlängert.

Als FCG treten wir dafür ein, dass der gestaffelte Dienst über den 18. Mai hinaus, überall wo das möglich ist, reduziert bzw. aufgehoben wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

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Covid- Testung im Betrieb/ Regelung

Auszug aus der Anweisung des Betriebes bzgl. Covid- 19 Testungen:

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Liebe Kolleg*innen!

Im Hinblick auf die derzeitige negative Entwicklung der Infektionszahlen und zur Unterbrechung von Infektionsketten wird die Teststrategie bei der Österreichischen Post AG verschärft bzw. ausgedehnt.

Aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird an allen Dienststellen – mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen – eine verpflichtende wöchentliche COVID-19-Testung ein- bzw. weitergeführt. Des Weiteren sollen an Hotspot-Dienststellen anlassbezogen Testungen durchgeführt werden.

Folgende Änderungen werden festgelegt (genaue Detailinformationen zu den einzelnen Standorten à siehe Beilage

  1. Logistikzentren: Erhöhung der wöchentlichen COVID-19-Testungen von 8 % auf mindestens 20 %  
  2. Standorte mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen (ausgenommen LZ): Einführung bzw. Weiterführung von wöchentlichen COVID-19-Testungen von mindestens 20% (ausgenommen Wien)
  3. Wien (alle Standorte): Weiterführung von COVID-19-Testungen im Rahmen der Aktion „Alles gurgelt“ (ausgenommen Mitarbeiter*innen der Produktion in den LZ). Die Mitarbeiter*innen sind aktiv von den Führungskräften zu animieren, dieses Testangebot zu nutzen
  4. Hotspot-Dienststellen: positive Fälle > 5% der Mitarbeiter*innen à Durchtestung aller Mitarbeiter*innen mindestens 2 Mal  à situationsabhängig auch häufiger

Folgende Testmöglichkeiten sind vorgesehen:

  1. Betriebliche Testungen (Antigen-Tests)

Zur Unterstützung der Teststrategie des Bundes wurden Unternehmen aufgerufen, Teststraßen einzurichten. Die ÖPAG hat sich für dieses Angebot registriert und hat folgende Standorte (LZ, ZB samt Overhead) für eine Rückerstattung angemeldet:

  • Wernberg à Durchführung durch AMed: Dr. Grohmann
  • Villach à Durchführung durch AMed: Dr. Grohmann
    • Wals à Durchführung durch AMed: Dr. Hofer
  • Allhaming à Durchführung durch externe Anbieter
  • Inzersdorf, Kalsdorf, Graz, Hagenbrunn, St. Pölten à Durchführung durch externe Anbieter

Die Teilnehmer an dieser Testung erhalten einen elektronischen Nachweis über Ihr Testergebnis. Dazu ist es erforderlich personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse) in eine Plattform einzugeben. Nur medizinisches Personal hat hierbei Zugriff auf die Plattform und die Testergebnisse (Screening-Programm nach § 5a Epidemiegesetz).

Ein Speichern der Daten (woanders als auf der Plattform) bzw. ein Aufheben von Papiernotizen darf durch die ÖPAG nicht erfolgen.

  1. Weitere ausgewählte Standorte bei denen Testungen durchgeführt werden

„Alles gurgelt“ ist eine Initiative der Stadt Wien. Eine Teilnahme ist für Mitarbeiter*innen die in Wien wohnhaft sind oder in Wien arbeiten vorgesehen; die Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit sich 2 Mal wöchentlich PCR testen zu lassen. Diese Aktion wird an vier ausgewählten Standorten (> 500 Mitarbeiter*innen) zusätzlich unterstützt, indem die Testkits vor Ort abgeholt und nach Testung wieder abgegeben werden können.

Das Testergebnis hat der*die Mitarbeiter*in bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen; aus Datenschutzgründen dürfen seitens der ÖPAG keine Aufzeichnungen über die Testergebnisse geführt werden. Des Weiteren darf die Bestätigung keinesfalls von der Führungskraft kopiert, aufbewahrt bzw. gesammelt werden.

  • Testungen durch eingeschulte Mitarbeiter*innen an allen anderen Standorten:

Dienststellen > 100 Mitarbeiter*innen bzw. Hotspot Dienststellen führen die Testungen unter Anleitung einer geschulten Person (nach Unterweisung durch eine*n Arbeitsmediziner*in) selbständig durch.

Die Bestellung der Antigentests soll durch den Fachbereich zur leichteren Handhabung einmal im Monat über Frau Sabine Krispel erfolgen. Dies betrifft die Antigen-Testungen, die durch Arbeitsmediziner*innen bzw. durch geschultes Personal durchgeführt werden. Werden Testungen durch externe Anbieter durchgeführt ist keine Bestellung erforderlich.

Ein ärztlich bestätigter Nachweis einer Infektion – in den letzten 6 Monaten – wird einem negativen Testergebnis gleichgehalten.

Bessere Absicherung im Homeoffice

Aufgrund der nunmehr beschlossenen Regelungen zum Homeoffice sind nun unsere Mitarbeiter*innen deutlich besser abgesichert.

Seit 1. April, gelten neue arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. So gibt es unter anderem einen unbefristeten Unfallversicherungsschutz für Unfälle bei der Arbeit von zu Hause.

Haushaltsangehörige müssen nicht für Schäden an Arbeitsmitteln des Arbeitgebers haften. Der Steuervorteil des Homeoffice- Pakets von bis zu 300 Euro wurde bereits im Februar in Kraft gesetzt.

Eckpunkte:

  • Schriftliche Vereinbarung muss vorliegen ( Betriebsvereinbarung ist nun voranzutreiben)
  • Arbeitsinspektoren dürfen Wohnung nicht betreten
  • 300 Euro können geltend gemacht werden

Der steuerrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets gilt teilweise rückwirkend bereits für das Coronajahr 2020. Beim Kauf ergonomischer Einrichtung für die Arbeit zu Hause – insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung – können 300 Euro für die Jahre 2020 und 2021 als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dafür muss man aber mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet haben. Arbeitgeber können außerdem ihren Beschäftigten in den Jahren 2021 bis 2023 – bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag und maximal jedoch 300 Euro pro Kalenderjahr – eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale zahlen.

Die steuerrechtlichen Regelungen des Homeoffice-Gesetzespakets sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten.