Massiver Kundenandrang in den Filialen

Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Filialen sind gerade jetzt im Vorweihnachtstrubel massiv gefordert. Lange Schlangen stehen mittlerweile auch vor den Filialen, da die Corona- Abstandsregelungen auch hier gelten. Das Tragen des Mund- Nasenschutzes ist zusätzlich eine große Belastung für unsere Mitarbeiter*innen. Manche Kunden sind leider auch nicht gerade einfach, sodass auch die nervliche Belastung fast schon dramatisch ist.

Am Bild ist die Filiale bei der Unternehmenszentrale in Wien zu sehen. 

 

Freistellung von Risikopatient*innen – politisches Taktieren unerträglich

Regelung für Angestellte:

Am 20. November 2020 wurde im Nationalratsplenum ein Abänderungsantrag eingebracht, der die Geltungsdauer mehrerer Maßnahmen, die mit der CoVid-19-Pandemie im Zusammenhang stehen, verlängert. Das betrifft u.a. die Verlängerung der Freistellungsmöglichkeit von Risikopatientinnen- und Patienten. Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 735 könnte somit durch eine Verordnung die bis 31. Dezember 2020 geltende Frist, wonach eine Freistellung von Menschen mit einem entsprechenden Attest, das ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf von CoVid-19 attestiert, bis längstens 30. Juni 2021 verlängert werden.

Da die SPÖ- FPÖ Mehrheit im Bundesrat dem Gesetzespaket indem die oben genannte Regelung inkludiert war, nicht zugestimmt hat und auch keine Ablehnung erteilt hat, sondern den Weg der Fristverstreichung nutzte, tritt dieses Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft, sondern ersten nach 8 Wochen im Februar.

Nach Rücksprache mit Vertretern des ÖAAB soll das Gesetz trotz dieser Verzögerung, dann rückwirkend mit Jänner 2020 gelten.

Es bleibt jetzt nur zu hoffen, dass die Post eine Sonderregelung bis zum Inkrafttreten trifft, um die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu schützen.

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Regelung für Beamte:

Da die Regelung für Beamte in einem anderem Gesetz beschlossen werden musste und dieser nach unserer Information nicht vom Bundesrat blockiert wurde, sollte die Freistellungsmöglichkeit für öffentliche Bedienstete „weiterlaufen“.

Mit einem in der Nationalratssitzung vom 25. November eingebrachten Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen, der am 11. Dezember mit breiter Zustimmung den Nationalrat passiert hat, wird sichergestellt, dass öffentlich Bedienstete, die der COVID-19-Risikogruppe angehören, im Bedarfsfall noch bis Ende März 2021 freigestellt werden können. Zudem kann der Geltungszeitraum dieser Maßnahme bei Andauern der Krise per Verordnung weiter – bis maximal Ende Juni 2021 – verlängert werden.

 

 

 

Weihnachtsdienstregelungen Logistikzentren

Logistikzentren Brief:

Für den 24. und 31.12. gilt die Regelung der Vorjahre. Dienstende in den Logistikzentren ist spätestens 13:00 Uhr. Die Zeit zwischen Dienstplanende/Schichtplanende und dem tatsächlichem Dienstende (spätestens 13:00) an diesen beiden Tagen muss lediglich zu 50% eingearbeitet werden. Die Einarbeitung hat nach regionalen Gegebenheiten zu erfolgen.

Alle Nachtdienste vom 24. auf 25.12. entfallen ohne Minusstunden (dadurch keine Verrechnung von Schichtzulage, Nachtdienstgeld bzw. Feiertagsüberstunden).

Bei Sendungszugängen aus dem Ausland müssen in einzelnen LZen regionale Ausnahmen getroffen werden.
Dienste am 25.12. 2020 inkl. des Nachtdienstes vom 25. auf 26.12.2020 entfallen (Schichtentfall). Die Wiederaufnahme des Dienstbetriebes erfolgt am 26.12. 2020 um 18:00 Uhr entsprechend den regional erstellten Schichtplänen.

Logistikzentren Paket:

In den Paketverteilzentren wird der Dienstbetrieb am 24. und 31. Dezember 2020 für alle MitarbeiterInnen um spätestens 13:00 Uhr beendet, eine allfällige Restdienstzeit laut
Dienstplan gilt als erbracht. Dienstabschnitte die ab 13:00 Uhr beginnen, sind, falls regional erforderlich, in einem der davorliegenden Arbeitstagen/Schichten zu 50% einzuarbeiten.

Transportlogistik:

Die Abstimmung in der Transportlogistik findet auf regionaler Basis und in Abhängigkeit der Filialöffnungszeiten statt. Die Dienstpläne werden analog der rechtlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht erstellt und den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht. Dienstende 24.12. und 31.12. in der Transportlogistik ist spätestens 14:00 Uhr (möglicherweise bei 1-2 Kursen geringfügig später – Flughafen Wien und Hall-Wolfurt Verbindungen).

Weihnachtsdienstregelung Distribution

Die Information, welche Sendungen am 24.12. zuzustellen sind, wurde bereits an die Dienststellen übermittelt.

Es wurde uns zugesichert, dass es auch eine Erleichterung beim versetzten Dienst geben wird. Der Dienstbeginn zwischen erster und zweiter Gruppe, soll laut Aussagen des Management bis maximal 60 Minuten oder weniger liegen. Eine diesbezügliche Dienstanweisung soll noch diese Woche ergehen.

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Regelungen zum Zeitkorridor am 24.12. und 31.12. 2020 

KV NEU:

Im Kollektivvertrag Teil 2 ist geregelt, dass die Normalarbeitszeit am 24.12. um 12 Uhr beendet ist. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen über 12 Uhr hinaus Überstunden zu zahlen sind.

Für Beamte und DO Ang.:

Da für diese Gruppe keine Sonderregelung in der Dienstordnung bzw. im BDG vorhanden ist, wurde betriebsintern eine Regelung wie im Vorjahr erlassen.

Diese lautet:

Für die MitarbeiterInnen im Brief-Zustelldienst, die dem Gleitzeitdurchrechnungsmodell „IST-Zeit in der Briefzustellung“ unterliegen (Code 8722) wird folgende ergänzende Regelung bezüglich Dienst am 24. und 31. Dezember 2020 getroffen:

Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen.

MitarbeiterInnen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet, sofern die Tagesarbeitszeit zumindest 5 Stunden beträgt.

Für Rückfragen wenden sie sich bitte an ihre FCG Vertreter*in!
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Steuersenkung bleibt

Einige Kolleginnen und Kollegen haben bei uns angefragt, ob die Steuersenkung der ersten Steuerstufe auf 20% auch im Jahr 2021 gilt.

Die erste Steuerstufe wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2020 von 25% auf 20% gesenkt und die Aufrollung und Auszahlung wurde mit Oktober 2020 durch das Unternehmen abgeschlossen.
Die Steuerersparnis beträgt pro Jahr und Mitarbeiter*in bis zu 350 Euro.
Da diese Maßnahme nicht befristet war, gilt diese Steuerreduktion auch im Jahr 2021 weiter, sodass auch im Jahr 2021 mehr netto für unsere Kolleginnen und Kollegen herauskommt.

Zusätzlich wurde jetzt auch beschlossen, dass die Umsatzsteuer von Damenhygiene- Artikel von 20 Prozent Umsatzsteuer um die Hälfte auf 10% reduziert wird. Darunter fallen unter anderem Produkte wie hygienische Binden, Tampons aller Art, Menstruationstassen sowie Slipeinlagen. Damit sollten diese Produkte im Handel eigentlich auch billiger werden….

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

19. FCG Wallfahrt nach Mariazell

Leider musste die schon traditionelle FCG Winterwallfahrt nach Mariazell, mit Teilnehmern aus ganz Österreich heuer aufgrund des Umstandes, dass es keine Nächtigungsmöglichkeit gab (Corona), offiziell abgesagt werden.

Nichts desto trotz haben sich der „Staatssekretär“ Norbert Krutzler und Bundesvorsitzender Manfred Wiedner auch heuer wieder in einer herrlichen Winterlandschaft auf den Weg gemacht, um diese Tradition aufrecht zu erhalten.

Für die Jubiläumswallfahrt nächstes Jahr wurden die Zimmer bereits wieder reserviert. Interessiert Kolleg*innen können gerne daran teilnehmen. Wir werden wieder zeitgerecht informieren.

Konservativ zu sein, heißt nicht von Gestern zu sein, sondern Traditionen zu bewahren und für neues immer offen zu sein. Ganz unter dem Motto der FCG Funktionäre,

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

Kleine Stärkung mitgebracht

Sehr erfreut zeigten sich die Kolleginnen und Kollegen der Filiale Wolfsberg, als Iris TRIPPOLD (Personalausschuss) mit einer Stärkung in Form einer Jause kam.

Auch wenn der Kundenandrang derzeit enorm ist, haben die Mitarbeiter*innen noch nicht den Humor verloren. „Mit so einer guten Speise kannst du jederzeit kommen“, war sicher eine scherzhafte Aussage.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

„Der freiwillige Sonntag“?

Die Post- FSG rief die Geister der Sonntagsarbeit in der Zustellung, die wir jetzt kaum mehr loswerden.

Statt rechtzeitig vorzusorgen und genug Personal bereitzustellen wurde in vielen Bereichen zu spät reagiert, sodass die Paketmengen jetzt kaum mehr bewältigbar sind.

Nun soll wieder einmal der kleine Mitarbeiter die Welt retten und auch noch Sonntag arbeiten. In der Anweisung ist wenigstens das Wort „freiwillig“ enthalten.

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Zusätzlich zu den Überstunden hat sich der Betrieb folgende Anreize ausgedacht:

1. für die Bereitschaft zur freiwilligen Dienstleistung am Sonntag den 13. und 20. Dezember 2020 jeweils einmalig 20,00 EUR
2. für jedes innerhalb der maximal festgelegten Dienstzeit von 10 Stunden zugestellte Paket zusätzlich 25 Cent, (für Pakete, die durch Überschreiten der 10 Stundenfrist zugestellt werden, gelangt diese Prämie nicht zur Auszahlung)
3. bei einer mindestens 8-stündigen Dienstleistung wird eine Corona-Prämie in Höhe von 50,00 EUR garantiert (Sockelbetrag). 

Wir sind der Meinung, dass man sich die Gesundheit nicht kaufen kann und eine Überbelastung extrem gefährlich ist. Das Arbeitsinspektorat wird sich sicher mit dieser Vorgangsweise auseinanderzusetzen haben.

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Diese Anweisung erging vom Personalchef an die Regionalleitungen:

Im Hinblick auf die großen zuzustellenden Paketmengen wird unter Berufung auf § 11 Abs. 1 Ziffer 2 Arbeitsruhegesetz die Genehmigung erteilt, österreichweit in allen Paket- und Verbundbasen die Paketzustellung am Sonntag den 13. und 20. Dezember 2020 im unbedingt erforderlichen Ausmaß mit Mitarbeiter*innen durchzuführen.

Es dürfen ausschließlich Mitarbeiter*innen auf freiwilliger Basis für diesen Dienst herangezogen werden. Von jedem Mitarbeiter*in ist schriftlich zu bestätigen, dass der Dienst freiwillig erbracht wird.

Der Dienst wird mit maximal 10 Stunden begrenzt, d.h. sollte die Zustelltour innerhalb von 10 Stunden nicht erbracht werden können, ist sie so abzubrechen, dass der Dienst nach länger als 10 Stunden (für Mitarbeiter*innen gemäß KVneu exklusive Mittagspause) gedauert hat..

Die am 13. und 20. Dezember 2020 erbrachten Dienststunden werden als Überstunden nach den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen abgegolten.

Für diesen Corona-bedingten Sondereinsatz gelangt zusätzlich eine Corona-Prämie zur Auszahlung, die sich wie folgt bemisst:
1. für die Bereitschaft zur freiwilligen Dienstleistung am Sonntag den 13. und 20. Dezember 2020 jeweils einmalig 20,00 EUR
2. für jedes innerhalb der maximal festgelegten Dienstzeit von 10 Stunden zugestellte Paket zusätzlich 25 Cent, (für Pakete, die durch Überschreiten der 10 Stundenfrist zugestellt werden, gelangt diese Prämie nicht zur Auszahlung)
3. bei einer mindestens 8-stündigen Dienstleistung wird eine Corona-Prämie in Höhe von 50,00 EUR garantiert (Sockelbetrag).

Da es sich um eine abgabenfreie Corona-Prämie handelt, kommt diese ohne Abzüge („brutto für netto“) zur Auszahlung.
Wir ersuchen, bis 22. Dezember 2020 die Namensliste der Mitarbeiter*innen an Frau Brigitta Klink, Personalmanagement, zu übermitteln, aus der der Dienstbeginn, das Dienstende und die geleisteten Arbeitsstunden ersichtlich sind. Weiters sind die Erklärungen der Mitarbeiter*innen, dass der Dienst auf freiwilliger Basis geleistet wurde, vorzulegen. Die gemäß § 11 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz vorgesehene Meldung an das Arbeitsinspektorat erfolgt durch das Personalmanagement.

Wir ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl
Leiter Personalmanagement

Alois Reif
Leiter Distribution

Versetzter Dienst- Update

Liebe Kolleg*innen,

folgende Info wurde an die Personalvertretung der Bundesländer übermittelt.

 

INFO des Betriebes:
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Im Hinblick auf die positive (= stetig rückläufige) Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzes, der die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den abgelaufenen sieben Tagen je 100.000 Einwohner*innen darstellt, kann bezüglich des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns unter bestimmten Rahmenbedingungen in Verbundbasen der Abstand zwischen dem Beginn der 1. und 2. Gruppe reduziert werden.

Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
1. Die Mitarbeiter*innen werden mit FFP2-Masken ausgestattet, die bei Tätigkeiten in der Zustellbasis getragen werden müssen. Bei Tätigkeiten im Freien ist der gängige Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
2. Es muss eine räumlicher Trennung zwischen den Zustelltischen und der Paketaufteilung bestehen.
3. Die Mitarbeiter*innen dürfen nicht gleichzeitig an den Zustelltischen ihre Tätigkeiten verrichten – abwechselnde Aufteilung auf die Tischarbeit und die Paketsortierung und -verladung
4. Stündliches Stoßlüften der Zustellbasis – es ist in den geschlossenen Räumen Frischluft zuzuführen und für einen Luftaustausch zu sorgen..
5. Zwischen den Zustelltischen muss ausreichend Platz/Abstand bestehen.

In Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten und unter der Voraussetzungen, dass die o.a. Rahmenbedingungen eingehalten werden, kann der Dienstbeginn der 2. Gruppe der in der angeschlossenen Übersicht angeführten Zustellbasen um 30 Minuten bis maximal 60 Minuten vorverlegt werden. Die Entscheidung in welchem Ausmaß (30 bis 60 Minuten) die Vorverlegung bei der jeweiligen Zustellbasis erfolgen kann, liegt in der Verantwortung der zuständigen Gebietsleitung, von dem auch die Einhaltung der definierten Rahmenbedingungen sicherzustellen ist.

Abschließend möchte wir darauf hinweisen, dass die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen von der Konzernrevision, dem Qualitätsmanagement und den Sicherheitsfachkräften überprüft wird. Bei Nichteinhaltung der festgelegten Rahmenbedingungen wird die genehmigte Vorverlegung des Dienstbeginns der 2. Gruppe unverzüglich beendet.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl
Leitung Personalmanagement und
Verantwortlich Beauftragter für Arbeitnehmerschutz

Alois Reif
Leitung Distribution

Europa beginnt Zuhaus

FCG Vorsitzender Manfred Wiedner kämpft beim CESI Kongress für europaweite Standards bei den Postdiensten!

Bei dem heute und morgen stattfindenden Kongress von CESI (44 Mitgliedsgewerkschaften und 8 Millionen Mitglieder) kämpft das Vorstandsmitglied und Präsident des Berufsrates für Post und Telekom, Manfred Wiedner einmal mehr um die Rechte der Post und Telekombediensteten in Europa.

Mittlerweile sind die Zustände auch im eigenen Land schon so dramatisch, dass es notwendig wird von Seite der europäischen Kommission klare Richtlinien für ganz Europa aufzustellen. 80 Wochenstunden und Sonntagsarbeit!? – hier bedarf es rascher neuer Regeln.

Die insgesamt 7 Anträge des europäischen Berufsrates für Post und Telekom befassen sich mit den Themen:

• EU Postdienste-Richtlinie
• Arbeitsbedingungen, Lohndumping, Diskriminierung und Ausbeutung
• Permanente Arbeitsüberlastung im Paketsektor
• Eindämmung von prekärer Beschäftigung
• Telearbeit/Homeoffice (Rechtsgrundlagen)
• Schutz der Gesundheit als oberstes Gebot!
• Sozialer sektoraler Dialog

Wir werden nicht müde werden, um Verbesserungen zu kämpfen und ein gewisser Druck aus Brüssel kann uns in diesem Zusammenhang auch in Österreich nicht schaden.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.